Rechtsprechung
| FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EStG § 34 Abs. 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aktienoptionsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitslohn für mehrere Jahre bei Aktienoptionsrechten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten als außerordentliche Einkünfte
Verfahrensgang
- FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
- BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01
Papierfundstellen
- DB 2002, 454
- EFG 2002, 134
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.01.2001 - I R 100/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Zur Begründung der Klage, mit der nach höchstrichterlicher Klärung des Zuflusszeitpunkts des geldwerten Vorteils aus Aktienoptionsrechten (BFH - Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98 und I R 119/98, DStR 2001, 931 ff; 934 ff) nur noch die Zuerkennung der Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG angestrebt wird, wird im Wesentlichen geltend gemacht: Mit der Gewährung der Optionen sei der Anreiz verbunden, während der Betriebszugehörigkeit den Unternehmenswert zu steigern.Der geldwerte Vorteil fließt dem Berechtigten bei Ausübung der Option zu (BFH - Urteile vom 24. Januar 2001, I R 100/98 und I R 119/98, DStR 2001, 931; 934).
- BFH, 24.01.2001 - I R 119/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Zur Begründung der Klage, mit der nach höchstrichterlicher Klärung des Zuflusszeitpunkts des geldwerten Vorteils aus Aktienoptionsrechten (BFH - Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98 und I R 119/98, DStR 2001, 931 ff; 934 ff) nur noch die Zuerkennung der Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG angestrebt wird, wird im Wesentlichen geltend gemacht: Mit der Gewährung der Optionen sei der Anreiz verbunden, während der Betriebszugehörigkeit den Unternehmenswert zu steigern.Der geldwerte Vorteil fließt dem Berechtigten bei Ausübung der Option zu (BFH - Urteile vom 24. Januar 2001, I R 100/98 und I R 119/98, DStR 2001, 931; 934).
- BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73
Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb - …
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Nach der Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 1975, 690) sei es ohne Bedeutung, wenn die Vorteile in unterschiedlicher Höhe angefallen seien.Mit Rücksicht auf die Beschränkung der Verteilungsmöglichkeit auf drei Jahre war daher unabhängig von der Länge des Erdienungszeitraums eine Begünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG a. F. ausgeschlossen, wenn der Vorteil - wie er aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten entsteht - in drei verschiedenen Veranlagungszeiträumen realisiert wurde (BFH - Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BStBl. II 1972, 529 und vom 21. März 1975 VI R 55/73, BStBl. II 1975, 690).
- BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67
Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu …
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Für die Vorgängervorschrift von § 34 Abs. 3 EStG 1997, nach der die Entlohnung einer mehrjährigen Tätigkeit auf die betroffenen Tätigkeitsjahre, höchstens auf drei Jahre verteilt werden konnte, hat die Rechtsprechung aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift gefolgert, dass sie nur zur Anwendung gelangen kann, wenn die Vergütung - sei es auch in mehreren Teilbeträgen - innerhalb eines einzigen Veranlagungszeitraums zufließt (BFH - Urteil vom 11. Juni 1970 VI R 338/67, BStBl. II 1970, 639). - BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80
Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit - …
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Als Vergütung im Sinne von § 34 Abs. 3 EStG sind auch geldwerte Vorteile anzusehen (BFH - Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 176/80, BStBl. II 1983, 642). - BFH, 10.02.1972 - IV R 8/68
Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Mit Rücksicht auf die Beschränkung der Verteilungsmöglichkeit auf drei Jahre war daher unabhängig von der Länge des Erdienungszeitraums eine Begünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG a. F. ausgeschlossen, wenn der Vorteil - wie er aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten entsteht - in drei verschiedenen Veranlagungszeiträumen realisiert wurde (BFH - Urteile vom 10. Februar 1972 IV R 8/68, BStBl. II 1972, 529 und vom 21. März 1975 VI R 55/73, BStBl. II 1975, 690). - BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U
Tarifvergünstigung eines Schriftstellers bei laufendem, von der Auflageziffer …
Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 12 K 2996/01
Das Gericht erachtet diese Auslegung für eine zutreffende Interpretation auch des Begriffs "außerordentliche Einkünfte" jedenfalls dann, wenn sich der Zufluss einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit auf ein Jahr konzentriert bzw. sich ein Teilzufluss in anderen Jahren als von völlig untergeordneter Bedeutung darstellt (vgl. BFH - Urteil vom 05. Dezember 1963 IV 296/62 U, BStBl. III 1964, 130).
- BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt
Die Klage, mit der nur noch die Versagung des § 34 Abs. 3 EStG gerügt wurde, wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 134 veröffentlichten Gründen ab. - FG München, 11.12.2002 - 1 K 1882/02
Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen …
, die der Anwendung des § 34 EStG entgegen stehen könnten (jährliche Einräumung entsprechender Optionsmöglichkeiten, schädliche gestaffelte Ausübung der Optionsmöglichkeit über mehrere Veranlagungszeiträume - vgl. FG München Urteile vom 18.09.2001 12 K 2996/01, EFG 2002, 134 und vom 24.10.2001 1 K 5201/99, EFG 2002, 276 ) sind nicht ersichtlich. - FG München, 11.12.2002 - 1 K 1365/01
Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen …
, die der Anwendung des § 34 Einkommensteuergesetz entgegen stehen würden (jährliche Einräumung entsprechender Optionsmöglichkeiten; schädliche gestaffelte Ausübung der Optionsmöglichkeit über mehrere Veranlagungszeiträume - vgl. FG München Urteile vom 18.09.2001 12 K 2996/01, EFG 2002 S. 134 und vom 24.10.2001 1 K 5201/99,.
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