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Rechtsprechung
   FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9118
FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98 (https://dejure.org/1999,9118)
FG Berlin, Entscheidung vom 28.09.1999 - 7 K 7167/98 (https://dejure.org/1999,9118)
FG Berlin, Entscheidung vom 28. September 1999 - 7 K 7167/98 (https://dejure.org/1999,9118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587b Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2625
  • EFG 2002, 1373
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o …

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Maßgeblich dafür, ob ein Veranlassungszusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (…BFH Beschluss vom 4. Juli 1990, a. a. O.; vgl. auch Urteile vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867 …sowie vom 10. Oktober 1995 VIII R 56/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1996, 304).

    Ausgangspunkt ist dabei die Vorstellung, dass die in der Ehe erworbenen Vermögenswerte einschließlich der Versorgungsanwartschaften unabhängig davon, welchem Ehegatten sie als Rechtsinhaber zuzurechnen sind, wirtschaftlich beiden Ehegatten gehören und bei Beendigung der Ehe aufgeteilt werden müssen (BFH Urteil vom 5. Mai 1993, a. a. O.).

    Insofern liegt eine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinne vor (vgl. BFH Urteile vom 7. Februar 1990 und 5. Mai 1993, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Pensionen und Renten

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Zwar hat das BVerfG mit Beschluss vom 26. März 1980 (1 BvR 121/76, 122/76, BStBl II 1980, 545) im Hinblick auf die unterschiedliche Besteuerung der Ruhestandsversorgungen von Beamten und Richtern im Vergleich zur eingeschränkten Rentenbesteuerung dem Gesetzgeber ein Ausgleichsgebot auferlegt.
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von …

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Mit Rücksicht auf die Komplexität der neu zu gestaltenden Materie und die insbesondere auch als Folge der Wiedervereinigung für den Gesetzgeber entstandenen allgemeinen Sonderlasten hat das BVerfG jedoch noch im Jahre 1992 die Frist zur Angleichung als gewahrt angesehen, ohne dass ein konkreter Ablauftermin genannt worden wäre (Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 459/87, 1 BvR 467/87, BStBl II 1992, 774).
  • BFH, 10.10.1995 - VIII R 56/91

    Verzugszinsen als Werbungsko

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Maßgeblich dafür, ob ein Veranlassungszusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (…BFH Beschluss vom 4. Juli 1990, a. a. O.; vgl. auch Urteile vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867 sowie vom 10. Oktober 1995 VIII R 56/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1996, 304).
  • BFH, 21.10.1983 - VI R 198/79

    Einkommensteuer - Versorgungsausgleich - Werbungskosten

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Die getätigte Ausgleichszahlung stellt ein Surrogat für die Hälfte des Wertes der ihm verbleibenden Altersversorgung dar (BFH Urteil vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106 ; Niedersächsisches Finanzgericht - FG - Urteil des Einzelrichters vom 17. November 1995 IX 59/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 173).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.07.1995 - 5 K 1047/95
    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Inzwischen sind zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Versorgungsbezügen erneut unter anderem ein Normenkontrollverfahren auf Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 1995 (5 K 1047/95, EFG 1995, 918) sowie eine Verfassungsbeschwerde auf ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 1. März 1995 ( 1 K 2361/94, nicht veröffentlicht) anhängig.
  • BFH, 07.02.1990 - X R 204/87

    Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die der …

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Dabei sind bei den Überschusseinkünften, zu denen auch die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nach § 19 EStG gehören, Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung von - auch: ertragsbringendem - Vermögen keine der Erwerbssphäre zuzuordnenden Werbungskosten, soweit nicht gesetzlich Ausnahmen vorgesehen sind (etwa mittels Absetzungen für Abnutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG ); dies ungeachtet dessen, dass sie auch in einem Veranlassungszusammenhang mit Einkünften stehen (BFH Urteil vom 7. Februar 1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 1 K 2361/94

    Einkommensteuer; Besteuerung von Beamtenpensionen

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Inzwischen sind zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Versorgungsbezügen erneut unter anderem ein Normenkontrollverfahren auf Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 1995 (5 K 1047/95, EFG 1995, 918) sowie eine Verfassungsbeschwerde auf ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 1. März 1995 ( 1 K 2361/94, nicht veröffentlicht) anhängig.
  • FG Niedersachsen, 17.11.1995 - IX 59/94

    Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs führen weder zu Werbungskosten, …

    Auszug aus FG Berlin, 28.09.1999 - 7 K 7167/98
    Die getätigte Ausgleichszahlung stellt ein Surrogat für die Hälfte des Wertes der ihm verbleibenden Altersversorgung dar (BFH Urteil vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106 ; Niedersächsisches Finanzgericht - FG - Urteil des Einzelrichters vom 17. November 1995 IX 59/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 173).
  • FG Köln, 16.02.2005 - 11 K 1795/01

    Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich

    Rn. 27 Zwar wird diskutiert, ob bei Ausgleichszahlungen, die ein geschiedener Beamter zur Abwendung der aufgrund der Scheidung drohenden Kürzung seiner Versorgungsbezüge leistet, ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt (bejahend: Urteil des FG Kiel vom 8.12.1999 V 730/98, EFG 2000, 351, BMF-Schreiben vom 20.7.1981, BStBl I 1981, 567, unter I.2.; verneinend: Urteil des FG Berlin vom 28.9.1999 7 K 7167/98, EFG 2002, 1373, Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.4.2001 5 K 1769/99, EFG 2001, 1593;… offen gelassen im BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106, und im BFH-Beschluss vom 19.6.2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467).

    Versorgungsausgleichszahlungen stellen Aufwendungen zum Erwerb eines wirtschaftlich dem anderen Ehegatten gehörenden Vermögensgegenstandes (Anteil an der Versorgungsanwartschaft) und damit Anschaffungskosten für die beim Ausgleichsverpflichteten verbleibende Versorgungsanwartschaft dar, die nach den Grundsätzen über die Anschaffung (auch ertragsbringender) Vermögenswerte steuerlich nicht - auch nicht im Wege der AfA - abzugsfähig sind (vgl. Urteil des FG Berlin vom 28.9.1999 7 K 7167/98, EFG 2002, 1373).

  • FG Hessen, 21.02.2008 - 13 K 1754/07

    Steuerliche Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem …

    Versorgungsausgleichszahlungen stellen Aufwendungen zum Erwerb eines wirtschaftlich dem anderen Ehegatten gehörenden Vermögensgegenstandes (Anteil an der Versorgungsanwartschaft) und damit Anschaffungskosten für die beim Ausgleichsverpflichteten verbleibende Versorgungsanwartschaft dar, die nach den Grundsätzen über die Anschaffung (auch ertragsbringender) Vermögenswerte steuerlich nicht - auch nicht im Wege der AfA - abzugsfähig sind (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762 und FG Berlin, Urteil vom 28.9.1999 7 K 7167/98, EFG 2002, 1373).
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