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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10742
FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99 (https://dejure.org/2002,10742)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.07.2002 - 5 K 1821/99 (https://dejure.org/2002,10742)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 5 K 1821/99 (https://dejure.org/2002,10742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer; Abzug als Werbungskosten; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ; Mitarbeiter im Außendienst; Aufwendungen für die Anschaffung von Büroausstattung

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1375
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98

    Voraussetzungen für den unbegrenzten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht es deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z. B. FG Köln, Urteil vom 26.6. 2000, Az.: 10 K 965/00, EFG 2000, 1054 ; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, EFG 2000, 357; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ).

    Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht im Sinne einer rein qualitativen Betrachtung ausschließlich darauf ankommen, wo der Steuerpflichtige die für seinen betrieblichen oder beruflichen Erfolg wesentliche Leistung erbringt, wenn diese nur wenig Zeit beansprucht; hält er sich kaum in seinem Arbeitszimmer auf, kann dort nicht der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung angenommen werden (FG Hamburg…, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, a. a. O.; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O.).

    In typisierender Betrachtung hat bei diesen die das Berufsbild prägende Tätigkeit ihren Schwerpunkt im häuslichen Arbeitszimmer (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O.).

    Denn das zeitliche Verhältnis von An- und Abwesenheit in einem Arbeitszimmer sagt in der Regel wenig über den die Tätigkeit prägenden Mittelpunkt aus (…vgl. FG München vom 13. Februar 2001, Az.: 8 K 5129/98, a. a. O.; FG Niedersachsen vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O. m. w. N.).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    So hat der BFH das Arbeitszimmer eines Lehrers nicht für den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung gehalten, ohne dabei den zeitlichen Kriterien eine entscheidende Bedeutung beizumessen (BFH-Urteil vom 21. November 1997, Az.: VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; dazu BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999, Az.: 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162).

    Aufwendungen für Büroausstattung, die grundsätzlich als Arbeitsmittel abzugsfähig sein können (BFH-Urteil vom 21. November 1997, Az.: VI R 4/97, a. a. O.), haben die Kläger zwar belegmässig auch im Klageverfahren nicht nachgewiesen.

  • FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Nach der überwiegenden Meinung in der Literatur (…vgl. die Nachweise bei Schmidt EStG § 4 Rz. 594 ff., § 19 Rz. 60) und auch der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. die Nachweise im Urteil des FG München vom 13. Februar 2001, Az.: 8 K 5129/98, EFG 2002, 611) beinhaltet der Begriff deshalb sowohl qualitative als auch quantitative Elemente.

    Denn das zeitliche Verhältnis von An- und Abwesenheit in einem Arbeitszimmer sagt in der Regel wenig über den die Tätigkeit prägenden Mittelpunkt aus (vgl. FG München vom 13. Februar 2001, Az.: 8 K 5129/98, a. a. O.;… FG Niedersachsen vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O. m. w. N.).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    So hat der BFH das Arbeitszimmer eines Lehrers nicht für den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung gehalten, ohne dabei den zeitlichen Kriterien eine entscheidende Bedeutung beizumessen (BFH-Urteil vom 21. November 1997, Az.: VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; dazu BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999, Az.: 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Im Rahmen der insoweit vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der ausgeübten Tätigkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999, Az.: VI R 74/98, BStBl II 2000, 7) kommt der Tätigkeit als Unternehmensberater, nicht zuletzt im Hinblick auf die vergleichsweise geringe Höhe der erzielten Einnahmen, eine nur untergeordnete Bedeutung zu.
  • FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht es deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z. B. FG Köln, Urteil vom 26.6. 2000, Az.: 10 K 965/00, EFG 2000, 1054 ; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, EFG 2000, 357; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ).
  • FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 2176/00

    Begriff "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit "; …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Anders als bei einem klassischen Handelsvertreter, dessen prägende Teile der Berufstätigkeit in den Vertragsgesprächen und Abschlüssen, der Präsentation der vertriebenen Waren und der Überzeugung der Kunden im persönlichen Gespräch, also sämtlich in Tätigkeiten vor Ort liegen, ist das Berufsbild des Klägers geprägt durch den Einsatz modernster Technologien und die Nutzung von Kommunikationsmitteln vom Arbeitszimmer aus (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 25. April 2001, Az.: 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031).
  • FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht es deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z. B. FG Köln, Urteil vom 26.6. 2000, Az.: 10 K 965/00, EFG 2000, 1054 ; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, EFG 2000, 357; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ).
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