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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.06.2002 - III 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13457
FG Hamburg, 04.06.2002 - III 18/01 (https://dejure.org/2002,13457)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2002 - III 18/01 (https://dejure.org/2002,13457)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - III 18/01 (https://dejure.org/2002,13457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Satz 1; GewStG § 7 Satz 1
    Tätigkeit als Immobilienmakler und Grundstücksverwalter: Veräußerung des Hausverwaltungsbestandes als Teilbetriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tätigkeit als Immobilienmakler und Grundstücksverwalter: Veräußerung des Hausverwaltungsbestandes als Teilbetriebsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Steuerbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs?:

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1399
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2002 - III 18/01
    Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes unterliegt nicht der Gewerbesteuer (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des BFH vom 23. November 1988, X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, 378 m. w. N.).

    Danach ist ein Teilbetrieb ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebes, der für sich allein lebensfähig ist (BFH, Urteil vom 23. November 1988, X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, 378).

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2002 - III 18/01
    Abgrenzungsmerkmale können hierbei selbständiges Auftreten des Betriebsteils in der Art. eines Zweigbetriebes, personelles Eigenleben innerhalb des Gesamtbetriebes, Vorhandensein von eigenem Inventar und eigener Buchführung, Möglichkeiten eigener Preisgestaltung, örtliche Trennung vom Hauptbetrieb, ungleichartige betriebliche Tätigkeiten oder Bestehen eines eigenen Kundenkreises sein (BFH, Urteil vom 15. März 1984, IV R 189/81, BFHE 140, 563 , BStBl II 1984, 486).
  • FG Niedersachsen, 23.03.2005 - 3 K 175/99

    Gewerbesteuerpflicht eines Hausverwalters; Überschreitung der bloßen …

    Rn. 30 Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 04.06.2002 (III 18/01, EFG 2002, S. 1399) bezieht, ist dieses nicht einschlägig, da es dort um den Teilbetriebsbegriff geht (vgl. auch Seite 6 des BFH-Urteils vom 18.03.1999 (Az. IV R 5/98).
  • FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01

    Gewerbesteuer: Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel:

    Auf einen organisatorischen Zusammenhang deutet es bereits hin, wenn hinsichtlich des eingesetzten Personals zwischen den verschiedenen Betätigungen keine strikte Trennung erfolgt (Senatsurteil vom 04. Juni 2002 III 18/01, EFG 2002, 1399 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).
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