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Rechtsprechung
   FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8670
FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99 F (https://dejure.org/2001,8670)
FG Münster, Entscheidung vom 21.02.2001 - 10 K 5625/99 F (https://dejure.org/2001,8670)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 10 K 5625/99 F (https://dejure.org/2001,8670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung; Eigennutzung während der Schulferien; Totalperiode bei Vermietungseinkünften

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Etwas anderes gilt, wenn das Objekt nicht langfristig vermietet wird und aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen wie z. B. die Art der Nutzung der Immobilie als eigene Ferienwohnung gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 und vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42 m.w.N.).

    Der Bundesfinanzhof hat in seinen früheren Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt; vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (…BFH-Urteil vom 05.05.1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774 und vom 21.06.1980 VIII R 180/79, BStBl II 1981, 452) aus.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Dementsprechend fällt auch eine Vermietungstätigkeit nur dann unter die Einkommensart Vermietung und Verpachtung, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nicht steuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25.06.1994 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766 f. unter C IV.3.c).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Etwas anderes gilt, wenn das Objekt nicht langfristig vermietet wird und aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen wie z. B. die Art der Nutzung der Immobilie als eigene Ferienwohnung gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 und vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Dagegen hat er neuerdings in einem Urteil vom 27.07.1999 IX R 64/94, BStBl II 1999, 826 - orbiter dictum - ausgeführt, daß auf die Überschußerzielungsabsicht in der Regel nicht aufgrund einer Kalkulation über 50 oder gar 100 Jahre geschlossen werden könne, da eine solche Kalkulation zu viele spekulative Elemente enthalte.
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Der Bundesfinanzhof hat in seinen früheren Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt; vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (…BFH-Urteil vom 05.05.1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774 und vom 21.06.1980 VIII R 180/79, BStBl II 1981, 452) aus.
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Hinzu kommt das aus dem Rechtsschutzbegehren ersichtliche Bestreben der Kläger, durch Verrechnung der Werbungskostenüberschüsse mit anderen positiven Einkünften Steuern zu sparen (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 139/85

    Einkomensteuerliche Erfassung von Verlusten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb - …

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Der Bundesfinanzhof hat in seinen früheren Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt; vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH-Urteil vom 05.05.1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774 und vom 21.06.1980 VIII R 180/79, BStBl II 1981, 452) aus.
  • FG Hessen, 30.09.1996 - 2 K 2970/95

    Anforderungen an die Überschusserzielungsabsicht; Voraussetzungen der Einordnung …

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Teilweise werden kürzere Zeiträume von 25 Jahren (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30.09.1996 2 K 2970/95, EFG 1997, 71), 50 Jahren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.08.1992 5 K 1969/91, EFG 1993, 138; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.06.1986 V 467/83, EFG 1986, 559) oder 50 bis 70 Jahren (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11.06.1991 III 284/89, EFG 1992, 268) angenommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.08.1992 - 5 K 1969/91
    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Teilweise werden kürzere Zeiträume von 25 Jahren (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30.09.1996 2 K 2970/95, EFG 1997, 71), 50 Jahren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.08.1992 5 K 1969/91, EFG 1993, 138; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.06.1986 V 467/83, EFG 1986, 559) oder 50 bis 70 Jahren (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11.06.1991 III 284/89, EFG 1992, 268) angenommen.
  • FG Niedersachsen, 10.06.1986 - V 467/83
    Auszug aus FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
    Teilweise werden kürzere Zeiträume von 25 Jahren (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30.09.1996 2 K 2970/95, EFG 1997, 71), 50 Jahren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.08.1992 5 K 1969/91, EFG 1993, 138; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.06.1986 V 467/83, EFG 1986, 559) oder 50 bis 70 Jahren (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11.06.1991 III 284/89, EFG 1992, 268) angenommen.
  • FG Hamburg, 11.06.1991 - III 284/89

    Einkommensteuer; Überschußerzielungsabsicht bei Immobilien

  • BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000

    Ebenso wenig berücksichtigt der Vorwurf des Verstoßes gegen die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit (so Müller, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 460) den Zusammenhang mit dem Systemwechsel.
  • BFH, 21.01.2003 - X B 106/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG

    Der Vorwurf des Verstoßes gegen die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit (so Müller, EFG 2002, 460) ist unbegründet.
  • BFH, 25.02.2003 - III B 130/02

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG , …

    Ebenso wenig berücksichtige der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit (z.B. Müller in EFG 2002, 460) diesen Zusammenhang mit dem Systemwechsel.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des …

    Dem Vorwurf, der Gesetzgeber habe durch die erneute Änderung der Vorschrift unzulässigerweise eine einmal getroffene Belastungsentscheidung nicht konsequent und widerspruchsfrei umgesetzt (in diesem Sinne Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 06. Februar 2002, Az.: 2 V 4833/01 A (E), EFG 2002, 460), vermag der Senat daher nicht zu folgen.
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