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Rechtsprechung
   FG Köln, 25.01.2002 - 7 K 8000/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7001
FG Köln, 25.01.2002 - 7 K 8000/00 (https://dejure.org/2002,7001)
FG Köln, Entscheidung vom 25.01.2002 - 7 K 8000/00 (https://dejure.org/2002,7001)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 7 K 8000/00 (https://dejure.org/2002,7001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 2176/00

    Begriff "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit "; …

    Auszug aus FG Köln, 25.01.2002 - 7 K 8000/00
    Rn. 28 Das Gericht schließt sich insoweit der vom Finanzgericht Köln (Urteil vom 25. April 2001, 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031) herausgearbeiteten Definition des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung an.
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 20/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Diakon

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 527 veröffentlicht.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2002 - 2 K 491/00

    Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten …

    Das Finanzgericht Köln (2. und 7. Senat, vgl. Urteil vom 25. April 2001 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031; Urteil vom 25. Januar 2002 7 K 8000/00, EFG 2002, 527) und der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 ) modifizieren diese von der herrschenden Meinung vorgenommenen quantitativ qualitative Auslegung des Begriffs insoweit als das häusliche Arbeitszimmer des Steuerpflichtigen dann den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, wenn der Steuerpflichtige dauerhaft, nachhaltig und kontinuierlich, also mehr als 50 vom Hundert seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, das Arbeitszimmer nutzt und bei Betätigungen, die auch außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers vorgenommen werden, der Schwerpunkt der Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt.
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