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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12334
FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00 (https://dejure.org/2002,12334)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 6 K 1177/00 (https://dejure.org/2002,12334)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 6 K 1177/00 (https://dejure.org/2002,12334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines mit seinen Pflichten nicht vertrauten GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO 1977; Keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO 1977 bei behördlicher Kassation eines Haftungsbescheides; Haftung für Umsatzsteuer 1995 bis 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung eines mit seinen Pflichten nicht vertrauten GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO 1977 - Keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO 1977 bei behördlicher Kassation eines Haftungsbescheides - Haftung für Umsatzsteuer 1995 bis 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines mit seinen Pflichten nicht vertrauten GmbH-Geschäftsführers; Keine Hemmung einer Festsetzungsfrist bei behördlicher Kassation eines Haftungsbescheides; Haftung für Umsatzsteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZR 183/00

    Sittenwidrigkeit der Übernahme der Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch den …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Die Beweislast dafür, dass die Übernahme der Bürgschaft ohne eigenes wirtschaftliches Interesse und nur wegen der persönlichen Verbundenheit erfolgt ist sowie die positive Kenntnis des Gläubigers hiervon, trifft den Bürgen (BGH, Urteil vom 18. September 2001 - IX R 183/00, DB 2001, 2490 ).
  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Der Geschäftsführer wird von seiner Verantwortlichkeit erst dadurch befreit, dass er von der Geschäftsführung zurücktritt (u. a. BFH Urteil vom 07. März 1995 VII B 172/94, BFH/NV 1995, 941).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Insoweit ist abzustellen auf die Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Haftungsnorm sowie die Entstehung der Steuerschuld (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12.10.1999 VI R 98/98, BStBl. II 2000, 486).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Soweit der Sachverhalt nicht festgestellt werden kann, ist die Haftungsquote im Schätzungswege festzustellen (BFH, Beschluss vom 31. März 2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322 m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

    Haftung

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Mitwirkendes Verschulden des Finanzamtes am Entstehen eines Steuerausfalls kann die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ermessensfehlerhaft machen, sofern dessen eigenes Verschulden gering ist (u. a. BFH, Beschluss vom 11. Mai 2000 VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442 ).
  • BFH, 24.01.1995 - VII B 142/94

    Zur Frage, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Erlaß eines neuen …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Die gemäß § 191 Abs. 3 Satz 1 AO entsprechend auf den Erlass von Haftungsbescheiden anwendbare Regelung in § 171 Abs. 3a AO verlängert die Ablaufhemmung ausdrücklich nur für den Fall der gerichtlichen Kassation gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO , nicht aber für den Fall, dass das Finanzamt seinen Bescheid aufgrund besserer Erkenntnis selbst aufhebt (BFH, Beschlüsse vom 21.11.2001 VII B 108/01, - nicht veröffentlicht - und vom 24.1.1995 VII B 142/94, BStBl. II 1995, 227).
  • BFH, 21.11.2001 - VII B 108/01

    Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung - Aussetzung der Vollziehung - …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Die gemäß § 191 Abs. 3 Satz 1 AO entsprechend auf den Erlass von Haftungsbescheiden anwendbare Regelung in § 171 Abs. 3a AO verlängert die Ablaufhemmung ausdrücklich nur für den Fall der gerichtlichen Kassation gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO , nicht aber für den Fall, dass das Finanzamt seinen Bescheid aufgrund besserer Erkenntnis selbst aufhebt (BFH, Beschlüsse vom 21.11.2001 VII B 108/01, - nicht veröffentlicht - und vom 24.1.1995 VII B 142/94, BStBl. II 1995, 227).
  • BFH, 28.08.1990 - VII S 9/90

    Berücksichtigung unterlassener Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes bei der …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Der BFH hat ein Mitverschulden des Finanzamts in ständiger Rechtsprechung dann verneint, wenn das Finanzamt, wie hier nach den Angaben der Klägerin geschehen, lediglich über einen längeren Zeitraum hin von seinen Befugnissen zur Beitreibung ausstehender Steuern keinen Gebrauch macht (BFH, Beschluss vom 28. August 1990 VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290).
  • BFH, 17.08.2000 - VII S 6/00

    LSt-Haftung

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1177/00
    Auch mangelnde Rechtskenntnisse entschuldigen nicht, denn sie hindern den Geschäftsführer nicht daran, von der Übernahme oder Beibehaltung des Geschäftsführeramtes abzusehen, noch entschuldigen sie, dass der oder die Geschäftsführerin nichts unternimmt, um sich über die steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zu informieren (BFH, Beschluss vom 17. August 2000 VII S 6/00, BFH/NV 2001, 411 ).
  • FG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 1 V 49/03

    Keine Haftung bei Anfechtbarkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 130 Abs. 1 …

    Der BFH hat allerdings ein Mitverschulden des Finanzamts in ständiger Rechtsprechung dann verneint, wenn das Finanzamt, wie hier nach den Angaben des Antragstellers geschehen, lediglich über einen längeren Zeitraum hin von seinen Befugnissen zur Beitreibung ausstehender Steuern keinen Gebrauch macht (…BFH vom 28. August 1990 - VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290; FG Brandenburg vom 20. Februar 2002 - 6 K 1177/00, EFG 2002, 656).
  • FG Münster, 22.05.2003 - 5 K 1318/00

    Ablaufhemmung bei gerichtlicher und behördlicher Aufhebung von Steuerbescheiden

    Zum anderen ist gerade bei Fristenregelungen erforderlich, dass diese an gesetzlich möglichst eindeutig geregelte Tatbestände anknüpfen, die einer erweiternden Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich sind (vgl. auch FG des Landes Brandenburg Urteil vom 20. Februar 2002 6 K 1177/00, EFG 2002, 656).
  • FG Saarland, 20.08.2002 - 2 K 367/98

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der GmbH; Ermittlung …

    Dazu genügt es allerdings nicht, dass die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum nicht von ihren Befugnissen zur Beitreibung der ausstehenden Steuerschulden beim Hauptschuldner keinen Gebrauch macht (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. August 1990 VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290;… vom 2. Juli 2001 VII B 345/00, BFH/NV 2002, 4; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2002 6 K 1177/00, EFG 2002, 656).
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