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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17767
FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/1999 (https://dejure.org/2002,17767)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16.05.2002 - IV 371/1999 (https://dejure.org/2002,17767)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - IV 371/1999 (https://dejure.org/2002,17767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Festsetzung von Hinterziehungszinsen - verspätete Einspruchseinlegung - Dreitagesfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen - verspätete Einspruchseinlegung - Dreitagesfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 946
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe …

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/99
    An diese Substantiierung sind allerdings keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, denn das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz das Finanzamt trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (vgl. BFH-Urteil vom 3.5. 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).

    Der Forderung des BFH im Urteil vom 3.5.2002 (BFH/NV 2001, 1365) unter Ziffer 2 (a. E.) "nach weiterer Sachverhaltsaufklärung" hat der erkennende Senat durch die Vernehmung des Sachbearbeiters ZZ.

  • BFH, 06.09.1989 - II R 233/85

    Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen …

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/99
    Die Behörde hat jedenfalls nur bei begründetem Zweifel den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (vgl. auch BFH-Urteil vom 6.9. 1989 II R 233, 85, BStBl II 1990, 108, 109).
  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/99
    Allein ein von dem Empfänger eines Bescheids angebrachter Eingangsstempel über einen Posteingang nach Ablauf des Dreitageszeitraums begründet jedoch nach der Rechtsprechung des BFH keine Zweifel, nicht einmal im Falle einer Rechtsanwaltskanzlei (vgl. Beschluss des BFH vom 27.2. 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064 ).
  • BFH, 26.10.1998 - X B 117/98

    Zugangsvermutung i.S.d. § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.05.2002 - IV 371/99
    Soweit dabei hinsichtlich des Zugangs eine Überzeugungsbildung nicht möglich ist, muß auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO zurückgegriffen werden (…vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2001, 136 und vom 26.10.1998 X B 117/98, BFH/NV 1999, 450 ).
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