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Rechtsprechung
   FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6762
FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02 (https://dejure.org/2002,6762)
FG Köln, Entscheidung vom 05.09.2002 - 13 K 521/02 (https://dejure.org/2002,6762)
FG Köln, Entscheidung vom 05. September 2002 - 13 K 521/02 (https://dejure.org/2002,6762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3; KStG § 8 Abs. 3 S 2
    Abfindung für die Auflösung des Arbeitsvertrages mit einem angestellten Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften: - Abfindung für die Auflösung des Arbeitsvertrages mit einem angestellten Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 95/84

    Betriebsausgabe - Abfindungszahlung - Arbeitnehmer-Ehegatte - Beendigung des …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Abfindungszahlungen in der betreffenden Branche allgemein üblich sind (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 95/84, BStBl II 1985, 327;… BFH-Beschluß vom 14.4.2000 I B 1/98, BFH/NV 2000, 1364).

    darin bestehen, daß der Gesellschafter bzw. die ihm nahestehende Person im Unternehmen eine besonders herausgehobene Arbeitsleistung erbracht hat, daß er eine besondere Vertrauensstellung inne hatte oder daß er als einziger Arbeitnehmer von einem Betriebsnachfolger nicht übernommen wird (…BFH-Beschluß in BFH/NV 2000, 2164; BFH-Urteil vom 18.12.1984 in BStBl II 1985, 327).

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft - …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter oder diesem nahestehenden Personen liegt ein Indiz für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Vermögensminderung außerdem dann vor, wenn den Leistungen keine klare und von vorn herein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt oder die entsprechende Vereinbarung nicht durchgeführt worden ist (BFH-Urteil vom 4.12.1996 I R 54/95, BFH/NV BFH/R 1997, 190 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2.3.1988 I R 103/86, BStBl II 1988, 786).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    In diesen Fällen weist das von dem Verhalten gegenüber einem fremden Dritten abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis hin (BFH-Urteile vom 14.3.1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795; vom 23.10.1996 I R 71/95, BStBl II 1999, 35).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    In diesen Fällen weist das von dem Verhalten gegenüber einem fremden Dritten abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis hin (BFH-Urteile vom 14.3.1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795; vom 23.10.1996 I R 71/95, BStBl II 1999, 35).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Rn. 22 Unter einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 16.12.1998 I R 18/91, BStBl II 1993, 139; vom 16.12.1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125).
  • BFH, 02.03.1988 - I R 103/86

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Leistungen an eine dem beherrschenden …

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter oder diesem nahestehenden Personen liegt ein Indiz für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Vermögensminderung außerdem dann vor, wenn den Leistungen keine klare und von vorn herein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt oder die entsprechende Vereinbarung nicht durchgeführt worden ist (BFH-Urteil vom 4.12.1996 I R 54/95, BFH/NV BFH/R 1997, 190 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2.3.1988 I R 103/86, BStBl II 1988, 786).
  • BFH, 29.07.1992 - I R 18/91

    Mündlich abgeschlossene entgeltliche Vereinbarung bei Dauerschuldverhältnissen

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Rn. 22 Unter einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 16.12.1998 I R 18/91, BStBl II 1993, 139;… vom 16.12.1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125).
  • BFH, 14.04.2000 - I B 1/98

    VGA; Abfindungszahlung an Ehefrau des beherrschenden GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Köln, 05.09.2002 - 13 K 521/02
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Abfindungszahlungen in der betreffenden Branche allgemein üblich sind (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 95/84, BStBl II 1985, 327; BFH-Beschluß vom 14.4.2000 I B 1/98, BFH/NV 2000, 1364).
  • FG Sachsen, 16.07.2008 - 1 K 1769/05

    Zahlung einer Abfindung an einen beherrschenden Gesellschafter einer GmbH als …

    Denn an einen Nichtgesellschafter würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur den Betrag als Abfindung leisten, den die Gesellschaft unter Einhaltung der Kündigungsfrist an den ausscheidenden Gesellschafter zu zahlen hätte (vgl. FG München, Urteil vom 26. November 1999, 7 K 3313/97, DStRE 2000, 591; FG Köln Urteil vom 5. September 2002 13 K 521/02, DStRE 2003, 520).
  • FG Düsseldorf, 18.06.2008 - 6 K 1496/06

    Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung als verdeckte …

    Bestehen vertragliche oder gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten, die keine Zustimmung des Arbeitnehmers erfordern, so besteht regelmäßig keine betriebliche Veranlassung für eine Abfindung (FG Köln Urteil vom 5.9.2002, 13 K 521/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 118 mwN).
  • FG Münster, 19.12.2019 - 13 K 1953/17

    Körperschaftsteuer - Zur Behandlung der Weiterleitung eines Ausgleichsanspruchs …

    Für eine nachträgliche Zahlung nach Beendigung des Geschäftsführervertrages besteht neben diesen Vergütungen kein betriebliches Interesse der Klägerin (…vgl. dazu etwa BFH-Beschluss vom 14.04.2000 I B 1/98, BFH/NV 2000, 1364; FG Köln, Urteil vom 05.09.2002 13 K 512/02, EFG 2003, 118).
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