Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 21.03.2003 - 8 K 7102/01 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DBA; Großbritannien; Abfindung; öffentliche Kasse; Frühere Tätigkeit; Ansässigkeitsstaat; NATO-Streitkräfte - Abfindung für frühere Tätigkeit aus britischen öffentlichen Kassen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abfindung für frühere Tätigkeit aus britischen öffentlichen Kassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung einer Abfindung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Großbritannien im Inland ; Herabsetzung unter Anwendung des zutreffenden Umrechnungskurses; Verlangen eines Veranlassungszusammenhang mit der gegenwärtig oder früher erbrachten Arbeitsleistung
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1390
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.1988 - I R 143/84
Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und …
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2003 - 8 K 7102/01
Rn. 21 Die Abfindung der NAAFI stellt zwar eine Vergütung aus einer öffentlichen Kasse dar und ist den Einkünften des Klägers aus Arbeit zuzuordnen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.1988 I R 143/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 819; vom 10.07.1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341). - BFH, 10.07.1996 - I R 83/95
Besteuerung von Abfindungen nach den DBA
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2003 - 8 K 7102/01
Rn. 21 Die Abfindung der NAAFI stellt zwar eine Vergütung aus einer öffentlichen Kasse dar und ist den Einkünften des Klägers aus Arbeit zuzuordnen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.1988 I R 143/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 819; vom 10.07.1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341).
- FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 583/01
Besteuerungsrecht der BRD für Entschädigungszahlung (Abfindung) aus früherer …
Auch ist die Zahlung nicht ein Betrag, der zur Versorgung wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt wurde, sodass nicht die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 1954 vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341, 342; Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BStBl II 1988, 819, 821; FG Düsseldorf Urteil vom 21. März 2003 8 K 7102/01 E, EFG 2003, 1390 NZB Az I B 66/03; Niedersächsisches FG Urteil vom 25. Februar 2003 8 K 519/01, nv; FG Baden-Württemberg Urteil vom 29. November 1968 III (II) 74/67, EFG 1969, 166).
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