Rechtsprechung
| FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG (1997) § 3 Nr. 3
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG; Teilungserklärung und Teilerbauseinandersetzung als einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG - Teilungserklärung und Teilerbauseinandersetzung als einheitliches Vertragswerk - Grunderwerbsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zur grunderwerbsteuerlichen Beurteilung eines aus mehreren Verträgen bestehenden Vertragswerkes zur Nachlassteilung, wenn diesem ein einheitlicher Willensentschluss zu Grunde liegt und zwischen den einzelnen Verträgen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang ...
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1567
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.12.1972 - II R 123/66
Erbteilsübertragungsvertrag - Einheitlicher Gesamtvertrag - Grundstück aus …
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
Trotz der Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Gestaltung würden - wie das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.12.1972, BStBl II 1973, 363, zeige - im Grunderwerbsteuerrecht selbst getrennte und zeitlich aufeinanderfolgende Verträge dann als einheitliches Vertragswerk angesehen, wenn alle Beteiligten trotz mehrerer getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigten und zwischen den Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehe.Das Urteil des BFH v. 15.12.1972, a.a.O., sei auf den Streitfall nicht anwendbar, da im dort entschiedenen Fall die Grundstücksübertragungen in demselben Vertrag geregelt worden seien, während im Streitfall kein derartiges "einheitliches Vertragswerk" vorliege.
Dies gilt - wie der Beklagte zu Recht ausführt - auch für die flächenweise Aufteilung des zuvor erworbenen Bruchteilseigentums, und zwar selbst dann, wenn die Aufteilung in Bruchteilseigentum von vornherein nur eine Zwischenlösung sein sollte, eine spätere anderweitige Gestaltung der Eigentumsverhältnisse von Anfang an beabsichtigt war und die Beteiligten sich über die Rechtsfolgen nicht im Klaren waren (BFH-Urteil v. 28.04.1954, II 186/53 U, BFHE 58, 694, BStBl III 1954, 176; BFH-Urteil v. 21. ... .1974, II R 19/68, BFHE 114, 441 , BStBl. II 1975, 271;… Pahlke-Franz, a.a.O. § 3 Rz. 146, Boruttau-Sack, a.a.O. § 3 Rz. 341 f, 344, Boruttau-Viskorf, a.a.O. § 7 Rz. 21;… Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz , 7. Aufl. 2001, § 3 Rz. 22; vgl. auch BFH-Urteil v. 15.12.1972, II R 123/66, BFHE 108, 265 , BStBl II 1973, 363).
Da § 3 Nr. 3 GrEStG die Aufhebung einer von vornherein nicht auf Dauer angelegten Zufallsgemeinschaft erleichtern soll, ist es geboten, in diesen Fällen die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf die flächenweise Teilung anzuwenden (vgl. BFH-Urteil v. 15.12.1972, a.a.O.).
Denn die Grunderwerbsteuer ist - wie der BFH in seinem Urteil vom 15.12.1972, a.a.O., ausführt - zwar als Rechtsverkehrssteuer ausgestaltet, soll aber keine bloße Rechtsformsteuer sein.
- BFH, 28.04.1954 - II 186/53 U
Steuerbefreiung eines der Auflösung einer Gesamthandsgemeinschaft nachfolgenden …
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
Dies gilt - wie der Beklagte zu Recht ausführt - auch für die flächenweise Aufteilung des zuvor erworbenen Bruchteilseigentums, und zwar selbst dann, wenn die Aufteilung in Bruchteilseigentum von vornherein nur eine Zwischenlösung sein sollte, eine spätere anderweitige Gestaltung der Eigentumsverhältnisse von Anfang an beabsichtigt war und die Beteiligten sich über die Rechtsfolgen nicht im Klaren waren (BFH-Urteil v. 28.04.1954, II 186/53 U, BFHE 58, 694, BStBl III 1954, 176; BFH-Urteil v. 21. ... .1974, II R 19/68, BFHE 114, 441 , BStBl. II 1975, 271;… Pahlke-Franz, a.a.O. § 3 Rz. 146, Boruttau-Sack, a.a.O. § 3 Rz. 341 f, 344, Boruttau-Viskorf, a.a.O. § 7 Rz. 21;… Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz , 7. Aufl. 2001, § 3 Rz. 22; vgl. auch BFH-Urteil v. 15.12.1972, II R 123/66, BFHE 108, 265 , BStBl II 1973, 363).aa) Zwar steht bei der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrssteuer die rechtliche Betrachtung gegenüber der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Vordergrund (BFH-Urteil v. 28.04.1954, II 186/53 U, BFHE 58, 694, BStBl. III 1954, 176).
- BFH, 27.10.1999 - II R 17/99
Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
So sieht der BFH in ständiger Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk die Übertragung eines Grundstücks mit zivilrechtlich getrenntem Bebauungsvertrag als einheitliche Übertragung eines bebauten Grundstücks an, wenn die Beteiligten eine einheitliche Regelung beabsichtigten und zwischen den Verträgen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (s. nur BFH-Urteil v. 27.10.1999, II R 17/99, BFHE 189, 550 , BStBl II 2000, 34).
- BFH, 07.02.2001 - II R 5/99
Nachlasszugehörigkeit eines Grundstücks
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
Bei einer Auseinandersetzung in mehreren Schritten ist daher grundsätzlich nur die Auseinandersetzung als solche begünstigt, nicht der Rechtsvorgang, der dieser nachfolgt (BFH-Urteil v. 07.02.2001, II R 5/99, BFH/NV 2001, 938 ). - BFH, 21.11.1974 - II R 19/68
Grundstück - Erbengemeinschaft - Miterbe - Miteigentum nach Bruchteilen - …
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
Dies gilt - wie der Beklagte zu Recht ausführt - auch für die flächenweise Aufteilung des zuvor erworbenen Bruchteilseigentums, und zwar selbst dann, wenn die Aufteilung in Bruchteilseigentum von vornherein nur eine Zwischenlösung sein sollte, eine spätere anderweitige Gestaltung der Eigentumsverhältnisse von Anfang an beabsichtigt war und die Beteiligten sich über die Rechtsfolgen nicht im Klaren waren (BFH-Urteil v. 28.04.1954, II 186/53 U, BFHE 58, 694, BStBl III 1954, 176; BFH-Urteil v. 21. ... .1974, II R 19/68, BFHE 114, 441 , BStBl. II 1975, 271;… Pahlke-Franz, a.a.O. § 3 Rz. 146, Boruttau-Sack, a.a.O. § 3 Rz. 341 f, 344, Boruttau-Viskorf, a.a.O. § 7 Rz. 21;… Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz , 7. Aufl. 2001, § 3 Rz. 22; vgl. auch BFH-Urteil v. 15.12.1972, II R 123/66, BFHE 108, 265 , BStBl II 1973, 363). - BFH, 02.12.1981 - II R 107/80
Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2003 - 6 K 1625/00
cc) In den vom Beklagten in Bezug genommenen Fällen war die flächenweise Teilung des Bruchteilseigentums Monate oder sogar Jahre später erfolgt (…BFH-Urteil v. 28.04.1954, a.a.O.: eineinviertel Jahre später;… v. 21.11.1974, a.a.O.: fünfeinviertel Jahre; v. 02.12.1981, II R 107/80, NV, juris-Dokument: achteinhalb Jahre).
- FG Münster, 29.10.2020 - 8 K 809/18
Möglichkeit des grunderwerbsteuerfreien Erwerbs vom Miterben; Voraussetzungen des …
Wenn zudem ein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Erwerbsvorgängen besteht, ist davon auszugehen, dass der eine Teil des Rechtsgeschäfts nicht ohne den anderen vorgenommen worden wäre und daher ein einheitlicher Vertrag vorliegt (BFH Urteil vom 15.12.1972 II R 123/66, BStBl. II 1973, 363: im Nachlass befindliches Grundstück als Gegenleistung für die Übertragung des anderen Erbteils; vgl. auch Sächsisches FG Urteil vom 25.06.2003, 6 K 1625/00, EFG 2003, 1567 mit zustimmender Anmerkung Fumi: Bildung von Miteigentum und anschließende Teilungserklärung nach § 3 WEG als einheitliches Rechtsgeschäft). - BFH, 15.12.2010 - II R 45/08
Anfall von Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung trotz …
Bei dem von der Klägerin ferner genannten Urteil des Sächsischen FG vom 25. Juni 2003 6 K 1625/00 (EFG 2003, 1567) ging es um die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bei der Nachlassauseinandersetzung; es ist daher ebenfalls nicht einschlägig.
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