Rechtsprechung
| FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01 F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerungsgewinn - Gewinn aus Auflösung des Versorgungswerks nicht tarifbegünstigt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifbegünstigte Besteuerung des Gewinns aus Auflösung des Versorgungswerks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Veräußerungsgewinn: - Veräußerungsgewinn - Gewinn aus Auflösung des Versorgungswerks nicht tarifbegünstigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 39
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Vielmehr können auch Zahlungen von dritter Seite (hier z.B. von Dr. M; vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 7.11.1991 IV R 14/90, BStBl. II 1992, 457) zum Veräußerungspreis im weiteren Sinne gehören. - BFH, 25.01.1995 - X R 76/92
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Ein lediglich zeitlicher Zusammenhang reicht hingegen nicht aus (BFH-Urteil vom 25.1.1995 X R 76-77/92, BStBl. II 1995, 388). - BFH, 26.01.1989 - IV R 86/87
Aufgabegewinn durch Schulderlaß im Zusammenhang mit Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Voraussetzung ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, dass diese Zahlungen in einem unmittelbaren bzw. engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung anfallen (neben der vorstehend angeführten Entscheidung z.B. BFH-Urteile vom 26.1.1989 IV R 86/87, BStBl. II 1989, 456 …und vom 4.3.1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354).
- BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des …
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Aufwendungen zur Beendigung von Schuldverhältnissen, die bisher dem laufenden Betrieb dienten, stellen aber nach ständiger Rechtsprechung keine den begünstigten Veräußerungsgewinn belastenden Betriebsausgaben dar (BFH-Urteile vom 6.5.1982 IV R 56/79, BStBl. II 1982, 691 und vom 12.7.1984 IV R 76/82, BStBl. II 1984, 713). - BFH, 04.03.1998 - X R 56/95
Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrags
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Voraussetzung ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, dass diese Zahlungen in einem unmittelbaren bzw. engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung anfallen (neben der vorstehend angeführten Entscheidung z.B. BFH-Urteile vom 26.1.1989 IV R 86/87, BStBl. II 1989, 456 und vom 4.3.1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354). - BFH, 12.07.1984 - IV R 76/82
Zur Behandlung eines aktivierten Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung …
Auszug aus FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01
Aufwendungen zur Beendigung von Schuldverhältnissen, die bisher dem laufenden Betrieb dienten, stellen aber nach ständiger Rechtsprechung keine den begünstigten Veräußerungsgewinn belastenden Betriebsausgaben dar (BFH-Urteile vom 6.5.1982 IV R 56/79, BStBl. II 1982, 691 und vom 12.7.1984 IV R 76/82, BStBl. II 1984, 713).
- FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5287/16
EStG 2009
Maßgeblich ist dabei, welche Leistungen des Erwerbers mit der Veräußerung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (BFH, Urteil vom 17.12.1975 - I R 29/74, BStBl. II 1976, 224, 225; Urteil vom 07.11.1991 - IV R 14/90, BStBl. II 1992, 457, 458; FG Münster, Urteil vom 10.09.2002 - 1 K 3648/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 39). - FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5294/16
EStG 2009
Maßgeblich ist dabei, welche Leistungen des Erwerbers mit der Veräußerung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (BFH, Urteil vom 17.12.1975 - I R 29/74, BStBl. II 1976, 224, 225; Urteil vom 07.11.1991 - IV R 14/90, BStBl. II 1992, 457, 458; FG Münster, Urteil vom 10.09.2002 - 1 K 3648/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 39).
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