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Weitere Entscheidung unten: FG Berlin, 11.10.2002

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11000
FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00 E (https://dejure.org/2002,11000)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2002 - 11 K 2985/00 E (https://dejure.org/2002,11000)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 11 K 2985/00 E (https://dejure.org/2002,11000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Angehörigenarbeitsverhältnis; Ehegattenarbeitsverhältnis; Lohnzahlungsverpflichtung - Keine Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei nicht nach außen hin identifizierbarem Gehaltszahlungsvorgang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei nicht nach außen hin identifizierbarem Gehaltszahlungsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Abhebungen vom Betriebskonto sind keine Gehaltszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Angehörigenarbeitsverhältnis; Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei nicht von außen identifizierbarem Gehaltszahlungsvorgang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1359
  • EFG 2003, 515
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85

    Zur notwendigen Konkretisierung der Gehaltszahlung bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00
    Unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, BStBl. II 1989, 655 vertrat der Betriebsprüfer die Auffassung, dass dem Arbeitsverhältnis die steuerliche Anerkennung zu versagen und der Gewinn entsprechend zu erhöhen sei.

    Rn. 13 Die Kläger sind der Ansicht, dass auch unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 20.04.1989 a. a. O. das Arbeitsverhältnis anzuerkennen sei.

    Rn. 23 Zur Begründung seines Antrags beruft sich der Beklagte darauf, dass vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.04.1989 a. a. O. in einem vergleichbaren Fall entschieden worden sei, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten nicht anzuerkennen sei.

    Für die Anerkennung einer Zahlung als Arbeitslohn ist es dem gemäß erforderlich, dass sie nach der tatsächlichen Durchführung in einer eindeutigen, vernünftige Zweifel ausschließenden Weise nach außen hin als Lohnzahlung von vornherein erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).

    Üblicherweise gestattet ein Arbeitgeber einem mit Bankvollmacht ausgestatteten Arbeitnehmer nicht, die Gehaltszahlungen an sich selbst mit anderen Zahlungsvorgängen, seien sie betrieblicher oder privater Art, zu vermengen (vgl. BFH-Urteil BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00
    Auch nach der Rechtsprechung des BVerfG ist es grundsätzlich unbedenklich, wenn für die Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gefordert wird, dass der Arbeitnehmer- Ehegatte über seinen Lohn frei und uneingeschränkt verfügen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00
    Geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung müssen für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m. w. N. aus der Rspr. des BFH und des BVerfG.
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 11.10.2002 - 3 K 3081/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13196
FG Berlin, 11.10.2002 - 3 K 3081/02 (https://dejure.org/2002,13196)
FG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2002 - 3 K 3081/02 (https://dejure.org/2002,13196)
FG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 3 K 3081/02 (https://dejure.org/2002,13196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 515
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 37/01

    Eigenheimzulage: Doppelförderung bei Ehegatten

    Auszug aus FG Berlin, 11.10.2002 - 3 K 3081/02
    Soweit die Kläger geltend machen, dass T. dem im Erdgeschoss geführten elterlichen Haushalt nicht mehr angehöre, sondern nunmehr im Dachgeschoss wohne, sich dort beispielsweise das Frühstück selbst zubereite und das Geschirr abwasche, ist eine Vergleichbarkeit mit dem von ihnen angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (…Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1377 ) nicht gegeben.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2003 - 5 K 197/01

    Keine parallele Förderung einer im räumlichen Zusammenhang belegenen zweiten …

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass ein gemeinsames familiäres Zusammenleben in zwei übereinanderliegenden Wohnungen ohne weiteres möglich ist (vgl. Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 16. Juni 2000 11 K 2872/99 EZ, EFG 2000, 914 ; FG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2002 3 K 3081/02, EFG 2003, 515 ).

    Eine eigenständige, von der Familie unabhängige Lebensführung, ist bei minderjährigen Kindern schon mit Rücksicht auf den Erziehungsauftrag der Eltern regelmäßig nicht anzunehmen (FG Berlin, EFG 2003, 515 ).

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