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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6893
FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99 E (https://dejure.org/2002,6893)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - 1 K 5974/99 E (https://dejure.org/2002,6893)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - 1 K 5974/99 E (https://dejure.org/2002,6893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH-Gesellschafter; Nutzungsüberlassung; Kapitaleinkünfte; Werbungskostenabzug; Pflichtteilsanspruch; Leistung an Erfüllungs Statt; Austauschvertrag; Erwerb von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften; kein entgeltlicher Erwerb bei Grundstücksübertragung zum Ausgleich eines Pflichtteilsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften; Entgeltlicher Erwerb bei Grundstücksübertragung zum Ausgleich eines Pflichtteilsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Pflichtteil - Grundstücksübertragung an Erfüllungs statt

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.07.2002 - II R 11/01

    Grunderwerbsteuer bei Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Aus den BFH-Urteilen vom 07.10.1998 II R 52/96 (BStBl II 1999, 23) und 10.07.2002 II R 11/01 (DStR 2002, 1527) ergebe sich, dass bei der Übertragung eines Grundstück in Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nicht das Grundstück, sondern der auf Geld gerichtete Pflichtteilsanspruch Gegenstand des Erwerbs von Todes wegen sei.

    Rn. 24 Aus den zur Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ergangenen BFH-Urteilen vom 07.10.1998 II R 52/96 (BStBl II 1999, 23) und 10.07.2002 II R 11/01 (DStR 2002, 1527) ergibt sich nichts Anderes.

  • BFH, 07.10.1998 - II R 52/96

    Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Aus den BFH-Urteilen vom 07.10.1998 II R 52/96 (BStBl II 1999, 23) und 10.07.2002 II R 11/01 (DStR 2002, 1527) ergebe sich, dass bei der Übertragung eines Grundstück in Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nicht das Grundstück, sondern der auf Geld gerichtete Pflichtteilsanspruch Gegenstand des Erwerbs von Todes wegen sei.

    Rn. 24 Aus den zur Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ergangenen BFH-Urteilen vom 07.10.1998 II R 52/96 (BStBl II 1999, 23) und 10.07.2002 II R 11/01 (DStR 2002, 1527) ergibt sich nichts Anderes.

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Denn der mit der unentgeltlichen Überlassung verbundene Nutzungsvorteil ist mangels Aktivierbarkeit bei der GmbH nicht einlagefähig und daher nicht als verdeckte Einlage anzusehen (BFH, Urteil vom 28.03.2000 VIII R 68/96, BFH/NV 2000, 1278 und Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348, unter C. I. 3. b der Gründe).

    Nur bei - im Streitfall fehlenden - konkreten Anhaltspunkten dafür, dass aufgrund der individuellen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft und/oder ihrer Gesellschafter auch langfristig nicht mit einem Beteiligungsüberschuss zu rechnen ist, kommt eine Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht in Betracht (BFH in BFH/NV 2000, 1278 m. w. N.).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Denn der mit der unentgeltlichen Überlassung verbundene Nutzungsvorteil ist mangels Aktivierbarkeit bei der GmbH nicht einlagefähig und daher nicht als verdeckte Einlage anzusehen (BFH…, Urteil vom 28.03.2000 VIII R 68/96, BFH/NV 2000, 1278 und Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348, unter C. I. 3. b der Gründe).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Es handelt sich vielmehr um eine reine Erfüllungsabrede, die darauf gerichtet ist, das ursprüngliche Schuldverhältnis zum Erlöschen zu bringen (…Heinrichs in Palandt, BGB, § 364 Rn. 2;… Wenzel in Münchener Kommentar zum BGB, § 364 Rn. 1; BGH, Urteil vom 30.11.1983 VIII ZR 190/82, BGHZ 89, 126, 133).
  • BFH, 23.07.1980 - I R 43/77

    Pflichtteilsberechtigte - Betriebsvermögen - Grundstück

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
    Der Umstand, dass der Pflichtteilsanspruch des Klägers - wenn auch durch eine andere als die geschuldete Leistung - erfüllt worden ist, steht der Annahme entgegen, der Kläger habe den Pflichtteilsanspruch als Gegenleistung für die Grundstücksübertragung aufgewendet (vgl. auch BFH, Urteil vom 23.07.1980 I R 43/77, BStBl II 1981, 19 unter f).
  • FG Hessen, 19.11.2013 - 1 K 3364/10

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum …

    Insoweit verwies sie auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 8. November 2002 (1 K 5974/99 E) und des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. September 1962 (III 262/40 U).

    So hat das FG Düsseldorf im Urteil vom 8. November 2002 (1 K 5974/99 E, EFG 2003, 519) für das Ertragsteuerrecht entschieden, dass der Erwerb im Rahmen einer Erfüllungsabrede ohne Gegenleistung, d.h. unentgeltlich erfolgt, da der Pflichtteilsberechtigte den Gegenstand unmittelbar durch den Erbfall erworben haben.

  • FG Hessen, 09.10.2014 - 13 K 317/14

    Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Rechtsgeschäft bei …

    Diese Auffassung wird etwa vertreten vom Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 29.04.2004 VI 148/03, EFG 2008, 1563 (differenzierend); Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 1 K 5974/99 E, EFG 2003, 519 ; Finanzgericht Köln, Urteil 27.05.1993, 10 K 4218/87 EFG 1994, 94).
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