Rechtsprechung
| FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Angemessenheit von Pensionszusagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pensionszusage; Festbetrag; Verzicht; Aktivlohn; Lineare Erhöhung; Invalidität; Pensionsrückstellung - Vereinbarung einer Pension als Festbetrag mit linearen Steigerungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vereinbarung einer Pension als Festbetrag mit linearen Steigerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarung einer Pension als Festbetrag mit linearen Steigerungen; Berücksichtigung überhöhter Pensionszusagen für den Fall der Invalidität bei der Ermittlung des Teilwerts
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
- BFH, 15.09.2004 - I R 62/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 640
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BFH, 17.05.1995 - I R 147/93
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Soweit nach der neueren BFH-Rechtsprechung zur sogenannten "Nurpension" (BFH-Urteil vom 17.07.1975 I R 147/93) bei der Berechnung der 75%-Grenze auf den letzten ausgezahlten als Zufluss versteuernden Lohn abgestellt werde, sei diese Rechtsprechung auf Altverträge nicht anwendbar.Denn nicht nur die Gesamtausstattung, sondern auch das Verhältnis zwischen laufendem Gehalt und sonstigen Leistungen muss dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549 ; vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203 , BStBl II 1996, 204 ).
Soweit sich die Klägerin auf Übergangsregelungen wegen Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des BFH vom 17. Mai 1995 I R 147/93 (BFHE 178, 203 , BStBl II 1996, 204 ) beruft, sind der Rechtsprechung Übergangsregelungen zur Gewährung eines Vertrauensschutzes versagt (…BFH-Urteil vom 02.01.2002 I B 73/00 BFH/NV 2002, 679 ).
- BFH, 17.05.1995 - I R 16/94
Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Werden Renten vereinbart, die über die üblicherweise durch Betriebsrenten abgedeckten Einkommensausfälle hinausgehen, so ist die Zusage i.d.R. nur durch die Annahme zu erklären, dass künftig wesentliche inflationäre Einkommensentwicklungen eintreten werden (BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 16/94, BFHE 178, 134 , BStBl II 1996, 420 ; ebenso bereits BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367 , BStBl II 1976, 142 ).Die Vereinbarung einer die künftige Einkommensentwicklung vorwegnehmenden Übermaßrente ist also mit einer erst künftig vorweggenommenen Erhöhung der Aktivlöhne i.S. des § 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 16/94, BFHE 178, 134 , BStBl II 1996, 420 ).
- BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93
Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Da die betriebliche Altersversorgung im Normalfall nur dazu bestimmt ist, eine nach der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibende Versorgungslücke von 20 - 30% der letzten Aktivbezüge zu schließen und die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine durchschnittliche Höhe von 45 - 50% des letzten Arbeitseinkommens erreichen, ist nach ständiger Rechtsprechung die Obergrenze einer angemessenen Altersversorgung - inklusiv einer zu erwartenden Sozialversicherungsrente - bei 75 v.H. der letzten Aktivbezüge anzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167 , BStBl II 1977, 112 ; in BFHE 137, 269 , BStBl II 1983, 209 ; vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BFHE 178, 129 , BStBl II 1995, 873 ).Maßstab ist dabei der letzte ausgezahlte steuerlich anzuerkennende Arbeitslohn (BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BFHE 178, 129 , BStBl II 1995, 873 ).
- BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73
Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Werden Renten vereinbart, die über die üblicherweise durch Betriebsrenten abgedeckten Einkommensausfälle hinausgehen, so ist die Zusage i.d.R. nur durch die Annahme zu erklären, dass künftig wesentliche inflationäre Einkommensentwicklungen eintreten werden (BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 16/94, BFHE 178, 134 , BStBl II 1996, 420 ; ebenso bereits BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367 , BStBl II 1976, 142 ).Wenn der BFH bei fremden Arbeitnehmern aus einem Missverhältnis zwischen Aktivbezügen und Versorgungsaufwand auf die steuerliche Nichtanerkennung der gebildeten Pensionsrückstellungen schließt (vgl. BFH in BStBl II 1976, 142, 148), ist kein entscheidender Grund für eine Besserstellung der Kapitalgesellschaft bei der Bildung von Pensionsrückstellungen für ihre beherrschende Gesellschafter bzw. deren Angehörige als nahestehende Personen zu erkennen.
- BFH, 09.11.1994 - I R 96/94
Keine Prozeßvollmacht für gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Ein fremder Arbeitnehmer würde das Risiko, für eine u.U. jahrzehntelange Tätigkeit keinerlei Vergütung zu erhalten, nicht tragen (vgl. BFH in BStBl II 1995, 204 ). - BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Denn nicht nur die Gesamtausstattung, sondern auch das Verhältnis zwischen laufendem Gehalt und sonstigen Leistungen muss dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549 ; vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203 , BStBl II 1996, 204 ). - BFH, 17.12.1997 - I R 70/97
VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führen Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und dessen beherrschendem Gesellschafter regelmäßig zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn es an einer klaren, eindeutigen im voraus getroffenen Vereinbarung fehlt (BFH-Urteil vom 17.12.1997 I R 70/97 BStBl II 1998, 545 ). - BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93
Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage, …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Eine Vereinbarung wonach der Arbeitnehmer auf einen wesentliche Teil seines angeblichen laufenden Gehalts verzichtet und auf die Zusage einer Alters und Invalidenrente hinarbeitet, würde ein fremder dritter Arbeitnehmer nicht treffen ( vgl. BFH-Urteile vom 24.02.1984 IV R 148/81 BStBl II 1984, 551 und vom 25.07.1995 VIII R 38/93 BStBl II 1996, 153 ). - BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Niedrige Aktivbezüge - Pension - Anerkennung einer …
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Da die betriebliche Altersversorgung im Normalfall nur dazu bestimmt ist, eine nach der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibende Versorgungslücke von 20 - 30% der letzten Aktivbezüge zu schließen und die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine durchschnittliche Höhe von 45 - 50% des letzten Arbeitseinkommens erreichen, ist nach ständiger Rechtsprechung die Obergrenze einer angemessenen Altersversorgung - inklusiv einer zu erwartenden Sozialversicherungsrente - bei 75 v.H. der letzten Aktivbezüge anzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167 , BStBl II 1977, 112 ; in BFHE 137, 269 , BStBl II 1983, 209 ; vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BFHE 178, 129 , BStBl II 1995, 873 ). - BFH, 02.01.2002 - I B 73/00
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensmängel
Auszug aus FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Soweit sich die Klägerin auf Übergangsregelungen wegen Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des BFH vom 17. Mai 1995 I R 147/93 (BFHE 178, 203 , BStBl II 1996, 204 ) beruft, sind der Rechtsprechung Übergangsregelungen zur Gewährung eines Vertrauensschutzes versagt (BFH-Urteil vom 02.01.2002 I B 73/00 BFH/NV 2002, 679 ). - BFH, 15.07.1976 - I R 124/73
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung - …
- BFH, 28.10.1987 - I R 22/84
Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines …
- BFH, 23.02.1984 - IV R 148/81
Steuerbilanz - Rückstellung - Pension - Pensionsvereinbarung - Arbeitslohn
- FG Hessen, 15.02.2000 - 4 K 2677/97
Rentenanpassungsklausel; Überversorgung; Pensionsrückstellung - Berücksichtigung …
- BFH, 15.09.2004 - I R 62/03
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente - …
Das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 17. September 2002 4 K 2429/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 640 veröffentlicht. - BFH, 31.03.2004 - I R 70/03
Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente
Diese --erfolgswirksame-- Rückstellungskorrektur ist nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch offenen Schlussbilanz in vollem Umfang vorzunehmen (…vgl. z.B. Höfer, a.a.O., Rz. 324 ff.;… Rz. 2037 f.;… derselbe, in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 6a EStG Rz. 176 ff.; derselbe, BB 1996, 41, 43 f.;… Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 6a Rn. 42; derselbe, Deutsche Steuer-Zeitung 1997, 1, 5;… Klingebiel in Dötsch/Eversberg/Jost/ Witt, Die Körperschaftsteuer, § 8 KStG Rz. 196 ff.;… Rupp, daselbst, § 8 KStG Rz. 676 ff.; Neu, EFG 2003, 643; Buciek, Die Steuerberatung 2002, 1, 2; Hessisches FG, Urteil vom 17. September 2002 4 K 2429/01, EFG 2003, 640; FG Nürnberg, Urteil vom 19. Oktober 1999 I 179/97, EFG 2000, 6). - BFH, 31.03.2004 - I R 79/03
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente
Das aber ist bei denjenigen Beträgen, die sich anhand fester Steigerungsraten der späteren Renten errechnen, nicht der Fall (im Ergebnis ebenso z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1998 5 K 255/97, EFG 1998, 898;… Höfer, BetrAVG, a.a.O., Rz. 2037.1., Rz. 2037.1; Kollatz, BB 1998, 1205; Neu, EFG-Beilage 9/2000, 72; s. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 2001 6 K 3280/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1014; anders z.B. Hessisches FG, Urteile vom 15. Februar 2000 4 K 2677/99, EFG 2000, 454, und vom 17. September 2002 4 K 2429/01, EFG 2003, 640). - FG Berlin, 28.06.2004 - 7 B 7196/04
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aussetzung der Vollziehung nur gegen …
Derzeit ist nicht ersichtlich, dass der BFH von dieser Rechtsprechung abweichen will, wenngleich er die Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17. September 2002 IV K 2429/01 (EFG 2003, 640 ) zugelassen hat (Beschluss vom 9. Juli 2003 I B 200/02, n. v.).
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino (§§ 14, 17 KStG)
- rechtsportal.de
KStG § 14; KStG § 17
Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino; Körperschaftsteuer 1986 - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 14, 17 KStG
Körperschaftsteuer; Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino
Verfahrensgang
- FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
- BFH, 28.04.2004 - I R 20/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 640
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BFH, 21.09.1989 - IV R 115/88
Verdeckte Einlagen von Gesellschaftern einer steuerfreien landwirtschaftlichen …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 21.September 1989 IV R 115/88, BStBl II 1990, 86) führen verdeckte Einlagen zu nachträglichen Anschaffungskosten für die Beteiligung an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, die auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren sind.Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH in BStBl II 1990, 86).
- BFH, 07.08.2002 - I R 83/01
Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 7. August 2002 I R 83/01, juris), der sich der erkennende Senat anschließt, setzt die wirtschaftliche Eingliederung einer Organgesellschaft gemäß § 14 Nr. 2 KStG voraus, dass das herrschende Unternehmen (Organträger) eigene gewerbliche Zwecke verfolgt, denen sich das beherrschte Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann.Letztlich obliegt es tatrichterlicher Erkenntnis, die entsprechende Gesamtwürdigung vorzunehmen (BFH, Urteil vom 7. August 2002 I R 83/01, juris).
- FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
Umsatzsteuer; Organschaft bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer der GmbH tatsächlich Weisungen erteilt worden sind (FG Saarland, Urteil vom 9. Juli 1993, 1 K 192/92, EFG 1994, 175).
- BFH, 27.07.1988 - I R 147/83
Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Dabei gehört zum Wesen einer verdeckten Einlage, dass ihr keine Gegenleistung der Kapitalgesellschaft gegenübersteht (BFH- Urteil vom 27.Juli 1988 I R 147/83, BStBl II 1989, 271). - BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86
Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Für den Wert einer Beteiligung im Rahmen des Gesamtunternehmens sind vor allem die Ertragslage und die Ertragsaussichten sowie die funktionale Bedeutung des Beteiligungs-Unternehmens für die Wertzumessung entscheidend (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990, VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15). - BFH, 09.03.1977 - I R 203/74
Geltung der Vermutung - Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Zeitpunkt der …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Der BFH hat allerdings entschieden, dass die Aktivierungspflicht der in Form verdeckter Einlagen geleisteten zusätzlichen Anschaffungskosten gleichzeitige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz EStG-) nicht ausschließt (BFH-Urteil vom 9. März 1977 I R 203/74, BStBl II 1977, 515). - BFH, 18.04.1973 - I R 120/70
Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (vgl. Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BStBl II 1973, 740). - BFH, 12.01.1977 - I R 204/75
Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft - Unternehmen einer …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357). - BFH, 27.03.1968 - I 133/65
Bewertung einer Beteiligung bei Übernahme neuer Stammeinlagen im Wege einer …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Das kann z.B. der Fall sein, wenn die ganz oder teilweise herbeigeführte Entschuldung das weitere Entstehen verlustbringender Kapitalzinsen verhindern (vgl. BFH-Urteil vom 27.März 1968 I 133/65, BStBl II 1968, 521) oder im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen Maßnahmen die Sanierung der Kapitalgesellschaft ermöglichen soll. - FG Berlin, 13.05.1998 - 6 K 6294/93
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Begehrens einer gegenüber den …
Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357).
- BFH, 28.04.2004 - I R 20/03
Nachträgliche AK; verdeckte Einlage
Das Urteil des FG des Saarlandes vom 5. Februar 2003 1 K 385/98 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 640 veröffentlicht.
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