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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9515
FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 4
    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anwendung eines veränderten Aufteilungsmaßstabes für gemischt veranlasste Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen:

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).

    Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Änderungen, die sich auf die Höhe der steuerfreien oder steuerpflichtigen Mietumsätze auswirken (BFH, Urt. vom 17.08.2001 - V R 52/00, a.a.O.).

    Die von dem Beklagten mitgeteilten Überlegungen in der Finanzverwaltung, einen Nichtanwendungserlass hinsichtlich der Entscheidungen des BFH vom 17.08.2001 (a.a.O.) zu erlassen, begründen noch keinen Zulassungsgrund.

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Die Entscheidung des FG geht zurück auf das BFH-Urteil v. 17.8.2001 (BStBl II 2002, 833 ), zu dem allerdings ein Nichtanwendungserlass der Verwaltung vorliegt (BMF-Schreiben v. 19.11.2002, BStBl. I, 1368).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 101/96

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Das Finanzamt kann lediglich nachprüfen, ob die Schätzung "sachgerecht" war (BFH; Urt. vom 5.02.1998 - V R 101/96, BStBl 1998 II 492).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 28/01

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 75/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 32/01

    Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7088/03

    Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen im Zusammenhang …

    Der Streitfall ist hinsichtlich der Jahre 1994 und 1995 nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen die Unternehmer auf die geänderte BFH-Rechtsprechung reagiert und vom bis dahin nach herrschender Meinung zu praktizierenden Flächen-/Rauminhaltsschlüssel auf den Umsatzschlüssel umgeschwenkt sind (vgl. die Senatsentscheidungen in EFG 2003, 1004 und EFG 2004, 380 sowie das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. November 2002 VII 249/00, EFG 2003, 654, Revision anhängig unter dem Az. V R 41/03).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2003 - 5 K 236/03

    Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Umsätze; Vermietung zu …

    Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 15 a UStG (ebenso FG Hamburg vom 12.11.2002 VII 249/00, EFG 2003, 654).
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