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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11102
FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99 (https://dejure.org/2002,11102)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2002 - VII 268/99 (https://dejure.org/2002,11102)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - VII 268/99 (https://dejure.org/2002,11102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • tis-gdv.de

    Versicherungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorausprämie als Versicherungsentgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorausprämie als Versicherungsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Versicherungssteuer:

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorausprämie als Versicherungsentgelt; Versicherungssteuer für Freizeitunfallversicherungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.10.1964 - II 175/61 U

    Bestehen einer Versicherungssteuerpflicht in Höhe der vollen Prämie bei einer …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99
    Deshalb kann die Zahlung auch in einem bürgerlich-rechtlich wirksamen Zahlungssurrogat, z.B. in einer Aufrechnung bestehen (BFH, Urteil 14.10.1964 - II 175/61 U, BStBl III 1964 S. 667 m.w.N.).

    Es bestand eine fällige Schuld, die durch Aufrechnung getilgt werden konnte, denn der Versicherungstarif war - anders als in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH vom 14.10.1964 (II 175/61 U, BStBl III 1964 S. 667) - im Hinblick auf die "endgültige Prämie" und die "Vorausprämie" von den Vertragspartnern nicht so gestaltet, dass neben einer Mindestzahlung ein Höchsttarif bestimmt war, auf dessen Entrichtung bei günstigem Schadensverlauf verzichtet werden konnte, dieser Teilbetrag also erst bei ungünstigem Schadensverlauf fällig geworden wäre.

  • BFH, 16.06.1971 - II 46/65

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Umlage - Verrechnung von Vorschüssen - …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99
    Denn soweit eine Herabsetzung des Versicherungsentgelts oder der Versicherungssumme erfolgt, weil sich nachträglich herausstellt, dass das geschätzte und dem Versicherungsverhältnis zugrunde gelegte Wagnis das tatsächliche Wagnis überschreitet, ist die Prämie teilweise ohne Gegenleistung gezahlt und damit nicht verdientes Versicherungsentgelt (vgl. BFH, Urteil vom 7.10.1959 - II 32/57 U, BStBl III 1959 S. 478; Urteil vom 16.06.1971 - II 46/65, BStBl II 1972 S. 30).

    Denn anders als bei Liquiditätsvorschüssen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (vgl. BFH, Urteil vom 16.06.1971 - II 46/65, BStBl II 1972 S. 30) sollte bei diesen Verträgen das Wagnis nicht durch am Jahresende zu ermittelnde Umlagen gedeckt werden, sondern die Vereine haben das Wagnis über eine Versicherungsgesellschaft abgesichert und die Zahlung einer zumindest dem Höchstbetrag nach bestimmten Versicherungsprämie vertraglich vereinbart.

  • BFH, 11.10.1961 - II 64/58 U

    Einordnung der Leistungen der Mitglieder eines Versicherungsvereins auf …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99
    Bei der Versicherungssteuer als einer Rechtsverkehrssteuer haben die Finanzbehörden - und so auch das Finanzgericht - von der bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung auszugehen, solange nicht steuerliche Sondervorschriften etwas anderes bestimmen (BFH, Urteil vom 11.10.1961 - II 64/58 U, BStBl III 1961 S. 559), was hier nicht der Fall ist.
  • BFH, 25.11.1964 - II 108/62 U

    Beurteilung der in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auf Grund …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99
    Hierbei handle es sich um eine nachträgliche Prämienkorrektur, durch die ein Teil der Prämie für das zurückliegende Jahr rückvergütet werde und die auch nicht als eine Beitragsermäßigung für das neue Kalenderjahr - wie sie sich bei einer Verrechnung solcher Gewinnanteile zur Ermäßigung der Folgeprämie ergeben könnte - verstanden werden könne (BFH, Urt. v. 25.11.1964 - II 108/62 U, BStBl III 1965 S. 156).
  • BFH, 02.06.2005 - II R 9/03

    Versicherungssteuer

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 737 veröffentlichten Urteil mit der Begründung ab, die "Vorausprämien" seien der Versicherungsteuer unterliegende Versicherungsentgelte.
  • FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05

    Dreicksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Versichertem; …

    Hat der Versicherer das Wagnis getragen, dann ist die Prämie verdient und auch der für die Besteuerung nach dem Versicherungsteuergesetz maßgebliche Leistungsaustausch vollzogen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2002 VII 268/99, EFG 2003, 737 , juris Dok.-Nr. STRE200370588 Rn. 47).
  • FG Köln, 05.12.2007 - 11 K 5710/04

    Gegenstand der Versicherungsteuer; Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder …

    Deshalb kann die Zahlung auch in einem bürgerlich-rechtlich wirksamen Zahlungssurrogat, z.B. in einer Aufrechnung bestehen (…Urteile des BFH in Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 1885, und BStBl III 1964, 667; Urteil des FG Hamburg vom 13.12.2002 VII 268/99, EFG 2003, 737).
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