Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 24.02.2003 - 1 K 57/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13420
FG Brandenburg, 24.02.2003 - 1 K 57/02 (https://dejure.org/2003,13420)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2003 - 1 K 57/02 (https://dejure.org/2003,13420)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 1 K 57/02 (https://dejure.org/2003,13420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe der Einkommensteuererklärung per Telefax; Unterschrift; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabe der Einkommensteuererklärung per Telefax - Unterschrift - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuer-Erklärung - Abgabe der Steuer-Erklärung per Telefax ist wirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabe der Steuer-Erklärung per Telefax ist wirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabe der Steuer-Erklärung per Telefax ist wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabe der Einkommensteuererklärung auf dem amtlichen Vordruck per Telefax

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 777
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.02.2003 - 1 K 57/02
    Diese kann sich ebenso gut aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, so insbesondere aus der Tatsache, dass die Steuererklärung persönliche Angaben über den Steuerpflichtigen enthält, die nur dieser kennen kann (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 04.07.2002 2 BvR 2168/00, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2002, 3534, 3535 zur Einlegung eines Einspruchs per Computerfax ohne Unterschrift gegen einen Strafbefehl).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.02.2003 - 1 K 57/02
    Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 04.07.2002 ( V R 31/01, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2003, 45) entschieden, dass eine dem Finanzamt per Telefax übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auch dann wirksam ist, wenn das Original nicht anschließend beim Finanzamt eingeht.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 K 166/12

    Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift, die lediglich als Telekopie …

    Es reiche aus, wenn der eigenhändig unterschriebene Erklärungsvordruck per Telefax übermittelt werde (Hinweis auf das Urteil des FG Brandenburg vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich insofern auch von demjenigen, über den das FG Brandenburg mit seinem Urteil vom 24. Februar 2003 1 K 57/02 (EFG 2003, 777) entschieden habe.

    Rn. 25 dd.) Nach anderer Ansicht hingegen soll eine Übermittlung per Telefax der Wirksamkeit einer Einkommensteuererklärung nicht entgegenstehen (vgl. Urteil des FG München vom 1. Dezember 1994 10 K 1427/94, zitiert nach juris; Urteil des FG Brandenburg vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777; Kuhfus, EFG 2007, 1518;… Seeger in Schmidt, EStG, 32. A., § 25 Rz. 6;… Lambrecht in Kirchhhof, EStG, § 25 Rz. 10;… Seer in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 150 Rz. 6;… Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO und FGO, § 150 AO Rz. 34 a.E.).

    Wohl überwiegend wird hingegen angenommen, dass die eigenhändige Unterschrift neben der Identifizierung des Urhebers auch dazu dienen soll, den Steuerpflichtigen dazu anzuhalten, sich die Bedeutung der Steuererklärung als (in erster Linie) Wissenserklärung bewusst zu machen und den Steuerpflichtigen quasi dazu zu zwingen, die Richtigkeit der in der Erklärung enthaltenen Angaben zu überprüfen sowie die Verantwortung dafür zu übernehmen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Juli 1983 VI R 80/81, BFHE 139, 158, BStBl II 1984, 13; vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BFHE 188, 182, BStBl II 1999, 313; Urteil des FG Brandenburg vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777;… Hettler in Lademann, EStG, § 25 Rz. 44;… Dumke in Schwarz, AO, § 150 Rz. 12a, alle m.w.N.).

    Weder wird dem Steuerpflichtigen die Bedeutung der Erklärung eindringlicher deutlich, noch vertieft sich die Übernahme seiner Verantwortung für die von ihm gemachten Angaben dadurch, dass er die Unterschrift später dem Finanzamt im Original vorlegt anstatt sie per Fax zu übersenden (in diesem Sinne auch FG Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777; Kuhfus, EFG 2007, 1518).

    Es erschließt sich - auch im Interesse einer einheitlichen Rechtslage - nicht, warum dies bei Steuererklärungen anders sein sollte (so auch FG Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777; Kuhfus, EFG 2007, 1518;… Seer in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 150 AO Rz. 6).

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 82/13

    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Eigenhändige Unterschrift des …

    So sind hierbei etwa Inhalt und Urheberschaft gleichermaßen anhand der gemachten Angaben eindeutig erkennbar (vgl. FG München, Urteil vom 1. Dezember 1994 10 K 1427/94, juris; FG Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2003 1 K 57/02, EFG 2003, 777;… im Ergebnis auch Schmidt/Seeger, EStG, 33. Aufl., § 25 Rz 6;… Lambrecht in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 25 Rz 10; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 150 AO Rz 6; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 150 AO Rz 34).
  • FG Köln, 09.04.2014 - 2 K 1049/11

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Vorsteuervergütungsantrag

    Rn. 14 Dem entspreche auch die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn hiernach etwa bei einer Klageschrift (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08) oder einer steuerlichen Erklärung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 31/01; FG Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2003, 1 K 57/02) auch eine per Telefax übermittelte Unterschrift ausreiche.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht