Rechtsprechung
| FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG (1991) § 8 Abs. 3 S. 2
Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem Gehalt gewährten Vergütung für freie Mitarbeit; Körperschaftsteuer 1992 (früheres Az. 7 K 3264/00); gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum 31.12.1992; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Anerkennung einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer; Typisierende Betrachtungsweise für den Beurteilungsmaßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters; Beauftragung eines Geschäftsführers als ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem Gehalt gewährten Vergütung für freie Mitarbeit - Körperschaftsteuer 1992 - Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum 31.12.1992 - Gewerbesteuermessbetrag ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 14.05.2002 - 7 K 3264/00
- FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03
- BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 798
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.02.2000 - I R 130/97
Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte; rechtliche Einordnung des Vertrages …
Auszug aus FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03
Auch in anderem Zusammenhang hat die Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs die steuerliche Anerkennung einer Vereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer abgelehnt, auch wenn sie unter Einschränkungen an sich möglich gewesen wäre (BFH-Urteil vom 20. September 1995 I R 130/97, BFH/NV 1996, 508 die fehlende Beschränkung einer Umsatztantieme auf die Aufbauphase des Unternehmens betreffend). - BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung
Auszug aus FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03
Für den Beurteilungsmaßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden, bei der die besonderen persönlichen Verhältnisse außer Betracht bleiben müssen (z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, S. 52).
- BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
Honorarzahlungen als vGA
Da diese Art der Honorarabrechnung nach den tatrichterlichen Feststellungen im wissenschaftlichen Bereich üblich ist, hätte sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch akzeptiert (anders demgegenüber FG München, Urteil vom 29. Januar 2003 7 K 87/03, EFG 2003, 798, unter Hinweis auf Gerichtsbescheid vom 14. Mai 2002 7 K 3264/00, EFG 2002, 1251, 1253). - BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
VGA bei Vereinbarung von Honorarabrechnungen nach Stundensätzen für freiberuflich …
Das Finanzgericht (FG) München wies sie zunächst mit Gerichtsbescheid vom 14. Mai 2002 7 K 3264/00 und sodann mit Urteil vom 29. Januar 2003 7 K 87/03 als unbegründet ab.Der Gerichtsbescheid ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1251, das Urteil ist in EFG 2003, 798 veröffentlicht.
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