Rechtsprechung
| FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistender i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993; Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Scheinrechnungen; Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen; Umsatzsteuer 1992, 1993, 1994, 1995
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer Umsatzsteuerschuld bei Schmiergeldzahlungen; Entstehung einer Umsatzsteuer bei Rechnungen über nicht identifizierbare Leistung; Versagung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungsvorlage mit nicht identifizierbarer Leistungsangabe; Folgen der Unterbrechung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Leistender i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993 - Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Scheinrechnungen - Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen - Umsatzsteuer 1992, 1993, 1994, 1995
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 965
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.05.2000 - V B 178/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Nach ständiger Rechtsprechung dient das Abrechnungspapier (Rechnung oder Gutschrift) für den Vorsteuerabzug als Belegnachweis (BFH-Beschluss vom 18.5.2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504 ).Das Abrechnungspapier muss Angaben tatsächlicher Art. enthalten, weiche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen (BFH in BFH/NV 2000, 1504 ).
Sofern in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es grundsätzlich notwendig, dass die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (BFH in BFH/NV 2000, 1504 ).
- BFH, 17.05.2001 - V R 38/00
Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
b) Dem Steuerpflichtigen steht zwar unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug auch zu, wenn er zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für eine unternehmerische Tätigkeit und für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 UStG ausschließen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437 , BFH/NV 2001, 1513 und vom 22. März 2001 V R 46/00, BFHE 194, 533 , Umsatzsteuer-Rundschau 2001, 360). - BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
b) Dem Steuerpflichtigen steht zwar unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug auch zu, wenn er zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für eine unternehmerische Tätigkeit und für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 UStG ausschließen (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437 , BFH/NV 2001, 1513 und vom 22. März 2001 V R 46/00, BFHE 194, 533 , Umsatzsteuer-Rundschau 2001, 360).
- BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
Bildungszentrum - Abgetretene Kostenerstattungsansprüche von Betriebsräten - …
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Da der Rechnungsempfänger aus solchen Rechnungen (Abrechnungspapieren) mangels formaler Ordnungsmäßigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann damit auch keine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG begründet werden (…BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N, und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFH/NV 2001, 874;… BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V B 55/89, BFH/NV 1999, 683 ). - BFH, 01.08.1996 - V R 9/96
Anforderung an Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Da der Rechnungsempfänger aus solchen Rechnungen (Abrechnungspapieren) mangels formaler Ordnungsmäßigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann damit auch keine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG begründet werden (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N, …und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFH/NV 2001, 874;… BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V B 55/89, BFH/NV 1999, 683 ). - BFH, 09.11.1998 - V B 55/98
Leistungsfeststellung als Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Da der Rechnungsempfänger aus solchen Rechnungen (Abrechnungspapieren) mangels formaler Ordnungsmäßigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann damit auch keine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG begründet werden (…BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N, …und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFH/NV 2001, 874; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V B 55/89, BFH/NV 1999, 683 ). - BFH, 30.10.1990 - V B 55/89
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Da der Rechnungsempfänger aus solchen Rechnungen (Abrechnungspapieren) mangels formaler Ordnungsmäßigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann damit auch keine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG begründet werden (…BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N, …und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFH/NV 2001, 874; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V B 55/89, BFH/NV 1999, 683 ).
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben
Die durch die regelmäßigen Zahlungen des C veranlassten Aktivitäten stellten sich nicht als der Allgemeinheit verpflichtete Abgeordnetentätigkeit dar, sondern als von eigenem wirtschaftlichen Interesse gelenkte Unternehmertätigkeit, die als solche der Umsatzsteuer unterfällt (vgl. allgemein zu Schmiergeldzahlungen BFH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - V B 102/96; FG Nürnberg EFG 1995, 502; FG Niedersachsen EFG 1997, 182; FG Hamburg EFG 1990, 542; FG München EFG 2003, 965). - FG München, 07.12.2006 - 14 K 4037/05
Anforderungen an die Ausstellung einer Rechnung; Anforderungen an die …
Damit aber genügen die Rechnungen nicht den Anforderungen des § 14 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 UStG, die - ebenso wie im Rahmen des Vorsteuerabzuges nach § 15 UStG - auch an eine Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 3 UStG zu stellen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381 m.w.N., Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Februar 2003 14 K 4324/01, EFG 2003, 965).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".