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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9311
FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00 (https://dejure.org/2004,9311)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 K 91/00 (https://dejure.org/2004,9311)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 K 91/00 (https://dejure.org/2004,9311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auch nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente kann zur verdeckten Gewinnausschüttung führen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zugesagter Dynamisierung der Altersrente; Definition der verdeckten Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Pensionszulage durch das Gesellschaftsverhältnis; Indizierung der Mitveranlassung der Pensionsrückstellungen durch Erdienbarkeit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente als verdeckte Gewinnausschüttung - Verdeckte Gewinnausschüttung; Nachträgliche Zusage; Altersrentendynamisierung; Pensionszusage; Erdienbarkeit; Dynamisierungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zugesagter Dynamisierung der Altersrente; Definition der verdeckten Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Pensionszulage durch das Gesellschaftsverhältnis; Indizierung der Mitveranlassung der Pensionsrückstellungen durch Erdienbarkeit; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1081
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Insoweit sei vorliegend nicht der vom BFH im Urteil vom 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419) angenommenen Erdienenszeitraum von 10 Jahren zugrunde zu lege; vielmehr könne sich die Klägerin entsprechend des BMF-Schreibens vom 01.08.1996 (BStBl I 1996, 1138) auf Vertrauensschutz insoweit berufen, als dass der zuvor von Verwaltung und Rechtsprechung angenommene kürzere Erdienenszeitraum von vier bis sieben Jahren zugrunde zu legen sei.

    Ein wesentliches Kriterium ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, ob der Geschäftsführer die Pension noch erdienen kann (grundlegend: BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N.; zuletzt bestätigt durch BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926).

    Dabei hat der BFH die Erdienbarkeit grundsätzlich schon dann verneint, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr überschritten hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N; BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur eine kurze Zeitspanne liegt (BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504;… vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225;… vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 m.w.N).

    Da der BFH bei beherrschenden Gesellschaftern einen Erdienenszeitraum von 10 Jahren fordert (BFH in BStBl II 1995, 419), konnte der Geschäftsführer vorliegend die Pensionserhöhung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr erdienen.

    In diesem Zusammenhang ist entgegen der Ansicht der Klägerin unmaßgeblich, dass die Gesamtausstattung der Geschäftsführervergütungen auch nach der Erhöhung der Pensionszusage durchaus noch angemessen war (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994, a.a.O.).

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Ein wesentliches Kriterium ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, ob der Geschäftsführer die Pension noch erdienen kann (grundlegend: BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N.; zuletzt bestätigt durch BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926).

    Dabei hat der BFH die Erdienbarkeit grundsätzlich schon dann verneint, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr überschritten hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N; BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur eine kurze Zeitspanne liegt (BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504;… vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225;… vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 m.w.N).

    Dieser Zeitraum ist der Beurteilung zumindest so lange zugrunde zu legen, bis tatsächliche Vereinbarungen über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit getroffen wurden, hier also bis zum 28. Februar 1997 bzw. 27. Februar 1999 (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist weiterhin erforderlich, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH-Urteil vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BFH/NV 2003, 124).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Rn. 15 1. Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Dabei hat der BFH die Erdienbarkeit grundsätzlich schon dann verneint, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr überschritten hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N; BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur eine kurze Zeitspanne liegt (BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504;… vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225;… vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 m.w.N).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 36/97

    Anerkennung der Pensionszusage an einen beherrschenden …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Soweit sich die Klägerin für die Berücksichtigung der nachträglichen Vereinbarungen auf das BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 (I R 36/97, BStBl II 1998, 689) beruft, ist durch das genannte Urteil vom 23. Juli 2003 klargestellt, dass die Verlängerung der Dienstzeiten erst ab der diesbezüglichen Vereinbarung berücksichtigt werden kann.
  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Dabei hat der BFH die Erdienbarkeit grundsätzlich schon dann verneint, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr überschritten hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N; BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur eine kurze Zeitspanne liegt (BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504;… vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 m.w.N).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Dabei hat der BFH die Erdienbarkeit grundsätzlich schon dann verneint, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr überschritten hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N; BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur eine kurze Zeitspanne liegt (BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225;… vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055 m.w.N).
  • BFH, 28.04.1982 - I R 51/76

    Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Pensionserhöhung eine Anpassung an erhebliche Steigerungen der Lebenshaltungskosten darstellt (BFH-Urteil vom 28. April 1982 I R 51/76, BStBl II 1982, 612).
  • BFH, 06.04.1979 - I R 39/76

    Pensionserhöhung - Ruhestand - Verdeckte Gewinnausschüttung - …

  • FG Münster, 29.06.2007 - 9 K 293/03

    Erhöhung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …

    Der von der vorgenannten BFH-Rechtsprechung geforderte zehnjährige Erdienenszeitraum für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter gilt deshalb nicht nur für erstmalige Pensionszusagen, sondern im Ansatz auch für Erhöhungen einer bestehenden Zusage (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. September 2004 6 K 2701/02, EFG 2005, 1796, aus anderweitigen Gründen bestätigt durch BFH-Beschluss vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. April 2004 6 K 91/00, EFG 2004, 1081).

    Dabei geht der erkennende Senat allerdings davon aus, dass bei der Beurteilung der Erdienbarkeit von Pensionserhöhungen dem Erdienenszeitraum kein vorrangiges Gewicht im Rahmen der Einzelfallwürdigung beizumessen ist, sondern gleichwertig der betragsmäßige und der relative Umfang der Pensionserhöhung zu würdigen sind (ähnlich FG Düsseldorf, Urteil vom 14. September 2004 6 K 2701/02, EFG 2005, 1796; Neu, EFG 2005, 1798;… weitergehend - für einen gänzlichen Verzicht auf die zeitliche Komponente der Erdienbarkeit - Gosch in Gosch, KStG, § 8 Rz. 1097 f.; a.A. - X.X. für gleiche Beurteilungsmaßstäbe bei Erstzusage und Pensionserhöhung - wohl Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. April 2004 6 K 91/00, EFG 2004, 1081 zu einer Dynamisierung der Altersrente um jährlich 3 v.H.).

  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 6 K 2701/02

    Zuführung zu einer Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung; …

    Dieses gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich nicht um die Erstzusage einer Pension an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, sondern um die Erhöhung einer bereits bestehenden Zusage (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.04.2004, 6 K 91/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1081 rechtskräftig).

    Dabei geht der Senat insbesondere davon aus, dass bei der Beurteilung der Erdienbarkeit von Pensionserhöhungen ein gewisser Spielraum für die Berücksichtigung sowohl des betragsmäßigen als auch des relativen Umfangs der ausgesprochenen Pensionserhöhung besteht (so auch Neu, Anm. zu FG Niedersachsen in EFG 2004, 1081).

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer …

    Rn. 32 c) Diese Maßstäbe gelten für Neuzusagen von Pensionen und regelmäßig auch für nachträgliche Erhöhungen von bereits zugesagten Pensionen, soweit die Erhöhung reicht (BFH-Urteile vom 20.05.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vom 23.09.2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.2004 6 K 91/00, EFG 2004, 1081).
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