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Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 05.04.2004

Rechtsprechung
   FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9105
FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02 (https://dejure.org/2004,9105)
FG Köln, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2 K 1580/02 (https://dejure.org/2004,9105)
FG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2 K 1580/02 (https://dejure.org/2004,9105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit durch ein jahrelanges Dauerleiden; Obliegenheitspflichten eines Prüflings / Prüfungskandidaten; Erkundigungspflicht hinsichtlich der Leistungsbeeinträchtigung durch Krankheit; Nichterkennen der eigenen Prüfungsunfähigkeit durch den ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1090
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.08.1984 - 7 B 153.84
    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Die Frage, ob es ihm oblag, das vorgenannte Symptom einer Leistungsverminderung, auch wenn er es für eine bloße Folge der Prüfungsanspannung hielt, zum Anlass zu nehmen, sich durch ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt Klarheit über seinen Zustand zu verschaffen, ist keine medizinische Frage, sondern eine Rechtsfrage, zu der es nicht der Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen bedarf (BVerwG vom 15. August 1984 7 B 153/84, juris WBRE 106648405).

    Der Senat kann die Frage, ob der Kläger zur Erfüllung der Obliegenheit, mit seinem Arzt ein klärendes Gespräch zu führen, in der Lage war, trotz der vom Kläger behaupteten Unfähigkeit ebenfalls ohne Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen bejahen (vgl. BVerwG vom 15. August 1984, a.a.O.), denn eines physischen oder psychischen Aufwandes, den zu erbringen der Krankheitszustand möglicherweise hätte verhindern können, bedurfte es hierzu nicht.

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstellt, dass er seine Prüfungsunfähigkeit aus eigener Kenntnis nicht erkennen konnte, schließt dies nicht aus, dass er mit der naheliegenden Möglichkeit rechnen musste, seine Migräne, deretwegen er sich in ärztlicher Behandlung befand, würde unter dem Einfluss der zusätzlichen examensbedingten Stresssituation sein Leistungsvermögen beeinträchtigen (für depressive Leistungsstörungen vgl. BVerwG vom 15. August 1984, a.a.O.).

  • BFH, 29.09.1992 - VII R 76/90

    Gerichtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidungen hinsichtlich einer …

    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Bei diesem Sachverhalt könne alleine aus der Bestätigung der Note des Erstprüfers nicht gefolgert werden, dass der Zweitprüfer die Aufsichtsarbeit nicht selbstständig begutachtet habe (BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90).

    Aus der Tatsache, dass der Zweitkorrektor sich bei --von Verfassungs wegen statthafter (…BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VII R 10/91, BFH/NV 1992, 275)-- "offener Bewertung" der Aufsichtsarbeiten der Bewertung einer Arbeit durch den Erstkorrektor angeschlossen hat --ausgedrückt etwa durch bloßes "Abhaken" der Bewertungsschritte des Erstkorrektors oder ein allgemeines "Einverstanden"--, kann nicht gefolgert werden, er habe die Arbeit nicht selbständig begutachtet (vgl. nur BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90, BFH/NV 1994, 269;… BFH-Beschluss vom 28. September 1998 VII B 65/98, BFH/NV 1999, 374 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Das Prüfungsrecht verlangt damit, dass die Bewertung einer Prüfungsleistung aufgrund eigener, unmittelbarer und vollständiger Kenntnis der konkreten Prüfungsaufgabe und der darauf bezogenen Lösungen oder Antworten vorgenommen wird, weil nur so die für die Bewertung verantwortlichen Personen in der Lage sind, anhand ihrer Erfahrungen und Einschätzungen die erforderlichen Wertungen zu treffen, zu gewichten und untereinander ins Verhältnis zu setzen (Entscheidung des BVerfG vom 16. Januar 1995 1 BvR 1505/94, NJW 1995, 2626).
  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Insoweit liegt aus Sicht des Senats ein Dauerleiden vor, welches als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die Leistungsfähigkeit des Klägers dauerhaft prägt und daher nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, der sich der Senat anschließt, nicht zur Rechtswidrigkeit der negativen Prüfungsentscheidung führen kann (vgl. BVerwG-Beschluss vom 6. August 1968 7 B 23/68, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34; BVerwG-Urteil vom 6. Juli 1979 7 C 26/76, DVBl 1980, 482).
  • BFH, 28.09.1998 - VII B 65/98

    Steuerberatungsrecht; Zweitkorrektur einer Prüfungsarbeit; Verletzung des …

    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Aus der Tatsache, dass der Zweitkorrektor sich bei --von Verfassungs wegen statthafter (…BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VII R 10/91, BFH/NV 1992, 275)-- "offener Bewertung" der Aufsichtsarbeiten der Bewertung einer Arbeit durch den Erstkorrektor angeschlossen hat --ausgedrückt etwa durch bloßes "Abhaken" der Bewertungsschritte des Erstkorrektors oder ein allgemeines "Einverstanden"--, kann nicht gefolgert werden, er habe die Arbeit nicht selbständig begutachtet (…vgl. nur BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90, BFH/NV 1994, 269; BFH-Beschluss vom 28. September 1998 VII B 65/98, BFH/NV 1999, 374 m.w.N.).
  • BFH, 20.12.1983 - VII R 123/83

    Formelle Anforderung - Prüfungsarbeit - Steuerberaterprüfung - Bewertung einer …

    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Es führe dann zu keinem Verfahrensfehler, wenn der Zweitkorrektor sich dem Gutachten des Erstkorrektors ohne weiteren Hinweis anschließe (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1983 VII R 123/83).
  • BFH, 22.10.1991 - VII R 10/91

    Fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses bei der Festsetzung der Noten für …

    Auszug aus FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1580/02
    Aus der Tatsache, dass der Zweitkorrektor sich bei --von Verfassungs wegen statthafter (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VII R 10/91, BFH/NV 1992, 275)-- "offener Bewertung" der Aufsichtsarbeiten der Bewertung einer Arbeit durch den Erstkorrektor angeschlossen hat --ausgedrückt etwa durch bloßes "Abhaken" der Bewertungsschritte des Erstkorrektors oder ein allgemeines "Einverstanden"--, kann nicht gefolgert werden, er habe die Arbeit nicht selbständig begutachtet (…vgl. nur BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90, BFH/NV 1994, 269;… BFH-Beschluss vom 28. September 1998 VII B 65/98, BFH/NV 1999, 374 m.w.N.).
  • FG München, 07.12.2011 - 4 K 1146/09

    Steuerberaterprüfung: Bewertung der Aufsichtsarbeit - Überdenkungsverfahren

    2 K 1580/02, EFG 2004, 1090; Sächsisches FG, Urteil vom 3. August 1999 6 K 89/99, Juris).
  • FG München, 04.07.2012 - 4 K 688/11

    Steuerberatungsrecht: Teilnahme von Gasthörern an der mündlichen …

    Selbst der Umstand, dass der Zweitkorrektor die eigens für seine Korrektur vorgesehen Spalte sowie einen Korrekturbogen (teilweise) nicht ausfüllt, lässt nicht den Schluss zu, er habe keine eigenständige Bewertung vorgenommen (…BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90, BFH/NV 1994, 269;… BFH-Beschluss vom 28. September 1998 VII B 65/98, BFH/NV 1999; FG Hamburg Urteil vom 24. April 2003 V 11/02, Juris; FG Schleswig-Holstein Urteil vom 30 Mai 2002 II 7/01, Juris; FG Köln, Urteile vom 27. Januar 2005 2 K 1010/01, Juris; vom 26. Februar 2004 2 K 1580/02, EFG 2004, 1090; Sächsisches FG, Urteil vom 3. August 1999 6 K 89/99, Juris).
  • FG München, 18.04.2012 - 4 K 309/09

    Überprüfung einer Steuerberaterprüfung

    Selbst der Umstand, dass der Zweitkorrektor die eigens für seine Korrektur vorgesehene Spalte sowie einen Korrekturbogen (teilweise) nicht ausfüllt, lässt nicht den Schluss zu, er habe keine eigenständige Bewertung vorgenommen (…BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 76/90, BFH/NV 1994, 269;… BFH-Beschluss vom 28. September 1998 VII B 65/98, BFH/NV 1999; FG Hamburg Urteil vom 24. April 2003 V 11/02, Juris; FG Schleswig-Holstein Urteil vom 30 Mai 2002 II 7/01, Juris; FG Köln, Urteile vom 27. Januar 2005 2 K 1010/01, Juris; vom 26. Februar 2004 2 K 1580/02, EFG 2004, 1090; Sächsisches FG, Urteil vom 3. August 1999 6 K 89/99, Juris).
  • VG Düsseldorf, 25.10.2006 - 15 K 2118/05
    Rn. 58 Siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985, - 7 B 210/85 -, DÖV 1986, S. 477 für den Fall einer biphasischen endogenen Psychose oder "manischdepressiven Erkrankung"; in diesem Sinne für eine krankhafte neurotische Fehlhaltung BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1983 - 7 B 135/82 - zitiert nach JURIS; zur Migräne, FG Köln, Urteil vom 26. Februar 2004 - 2 K 1580/02 - EFG 2004, 1090.
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 05.04.2004 - 3 K 239/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34524
FG Schleswig-Holstein, 05.04.2004 - 3 K 239/03 (https://dejure.org/2004,34524)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.04.2004 - 3 K 239/03 (https://dejure.org/2004,34524)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 2004 - 3 K 239/03 (https://dejure.org/2004,34524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Dauer der Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Diebstahl des Fahrzeuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugsteuer auch bei Diebstahl fällig!

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1090
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