Rechtsprechung
| FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00 E |
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Freiberufler: - Gewinnermittlung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit eines nachträglichen Wechsels der Gewinnermittlungsart; Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Grundsätzen ; Art und Weise der Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlung; Folgen einer Aufzeichnung von ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00 E
- BFH, 08.09.2005 - IV B 107/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 111
- EFG 2004, 1111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.10.1989 - III R 30/85
Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von …
Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00
Nach § 4 Abs. 1 EStG ist die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich die Grundregel (vgl. BFH-Urteile vom 13.10.1989 III R 3031/85, BFHE 159, 123, BStBl. II 1990, 287; vom 30.09.1980 III R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl. II 1981, 301).Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden, und zwar - regelmäßig durch schlichtes Verhalten - dadurch, dass der Steuerpflichtige keine Eröffnungsbilanz erstellt und keine Buchführung einrichtet, sondern die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnet (vgl. auch zu den Anforderungen der Aufzeichnung BFH-Urteile in BFHE 159, 123, BStBl. II 1990, 287 m.w.N.;… vom 12.10.1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587).
- BFH, 12.10.1994 - X R 192/93
Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch …
Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden, und zwar - regelmäßig durch schlichtes Verhalten - dadurch, dass der Steuerpflichtige keine Eröffnungsbilanz erstellt und keine Buchführung einrichtet, sondern die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnet (vgl. auch zu den Anforderungen der Aufzeichnung BFH-Urteile in BFHE 159, 123, BStBl. II 1990, 287 m.w.N.; vom 12.10.1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587).Dementsprechend kann späteren Erklärungen des Steuerpflichtigen - z.B. im Rahmen der Steuerfestsetzung oder eines Klageverfahrens - jedenfalls im Grundsatz lediglich die Bedeutung zukommen, dass sie die getroffene und bindende (BFH/NV 1995, 587) Wahlentscheidung offen legen (vgl. hierzu grundlegend BFH-Urteil vom 02.03.1978, IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl. II 1978, 431; Weber-Grellet in Kirchhoff/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 4 D 31, 34; Kanzler, Finanzrundschau 1998, 233, 245).
- BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00
Rn. 26 Auf Grund dieser eindeutigen Wahlrechtsausübung über mehrere VZe braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob die von der neueren Literatur gegen die Rechtsprechung des BFH zum maßgeblichen Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung erhobenen Einwände durchgreifen oder nicht (zum Streitstand vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2000 IV R 18/00, BStBl. II 1001, 102, 104 m.w.N.). - BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78
Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG
Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00
Nach § 4 Abs. 1 EStG ist die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich die Grundregel (vgl. BFH-Urteile vom 13.10.1989 III R 3031/85, BFHE 159, 123, BStBl. II 1990, 287; vom 30.09.1980 III R 201/78, BFHE 132, 228, BStBl. II 1981, 301). - BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73
Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem …
Auszug aus FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00
Dementsprechend kann späteren Erklärungen des Steuerpflichtigen - z.B. im Rahmen der Steuerfestsetzung oder eines Klageverfahrens - jedenfalls im Grundsatz lediglich die Bedeutung zukommen, dass sie die getroffene und bindende (…BFH/NV 1995, 587) Wahlentscheidung offen legen (vgl. hierzu grundlegend BFH-Urteil vom 02.03.1978, IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl. II 1978, 431; Weber-Grellet in Kirchhoff/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 4 D 31, 34; Kanzler, Finanzrundschau 1998, 233, 245).
- BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnschätzung
Nicht einschlägig für die zu beurteilende Problematik ist das vom FA angeführte Urteil des FG Münster vom 29. März 2004 1 K 5817/00 E (EFG 2004, 1111). - FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10
Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten …
Rn. 31 Ein Buchführungsprogramm, welches die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zulässt bzw. diese automatisch erstellt, ist jedenfalls keine zulässige Ausübung des Wahlrechts hin zu der Ermittlung des Gewinnes durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, wenn der Steuerpflichtige auf Grund der laufenden Buchführung tatsächlich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt (FG Münster, Urteil vom 29. März 2004 1 K 5817/00 E, EFG 2004, 1111 - nachfolgend BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 107/04, BFH/NV 2006, 276). - BFH, 08.09.2005 - IV B 107/04
Wahlrecht auf Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder …
Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1111 veröffentlichten Urteils aus, der Kläger habe sein Gewinnermittlungswahlrecht für die Streitjahre bereits bindend zu Gunsten der Einnahmenüberschussrechnung ausgeübt und könne ungeachtet der technischen Möglichkeiten moderner Buchführungsprogramme nicht nachträglich und rückwirkend zum Bestandsvergleich übergehen.
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