Rechtsprechung
| FG Münster, 08.03.2004 - 1 Ko 5693/03 KFB |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 155; ZPO § 104 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 24
Erledigungsgebühr, Verzinsung zu erstattender Kosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kostenrecht: - Erledigungsgebühr, Verzinsung zu erstattender Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenfestsetzung in einem finanzgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für den Erhalt einer vollen Erledigungsgebühr; Bedeutung der Erzielung einer so genannten "tatsächlichen Verständigung" zwischen den Beteiligten durch die Tätigkeit des Prozessvertreters ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1254
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00
Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …
Auszug aus FG Münster, 08.03.2004 - 1 Ko 5693/03
Ein solches Verhalten ist noch nicht ausreichend, um als besonderes Tätigwerden qualifiziert zu werden (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.1.2001, 14 Ko 7271/00 KF, SIS 01 74 13; FG Köln, Beschluss vom 12.9.2002, 10 Ko 2335/02; FG Hessen, Beschluss vom 26.11.2002, 12 Ko 1552/00, SIS 03 15 79). - FG Köln, 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02
Mitwirkung bei der Erledigung
Auszug aus FG Münster, 08.03.2004 - 1 Ko 5693/03
Ein solches Verhalten ist noch nicht ausreichend, um als besonderes Tätigwerden qualifiziert zu werden (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.1.2001, 14 Ko 7271/00 KF, SIS 01 74 13; FG Köln, Beschluss vom 12.9.2002, 10 Ko 2335/02; FG Hessen, Beschluss vom 26.11.2002, 12 Ko 1552/00, SIS 03 15 79). - FG Düsseldorf, 15.01.2001 - 14 Ko 7271/00
Erledigungsgebühr nur bei besonderer Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus FG Münster, 08.03.2004 - 1 Ko 5693/03
Ein solches Verhalten ist noch nicht ausreichend, um als besonderes Tätigwerden qualifiziert zu werden (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.1.2001, 14 Ko 7271/00 KF, SIS 01 74 13; FG Köln, Beschluss vom 12.9.2002, 10 Ko 2335/02; FG Hessen, Beschluss vom 26.11.2002, 12 Ko 1552/00, SIS 03 15 79).
- FG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 Ko 4800/07 Die Mitwirkung kann in der Teilnahme an einer tatsächlichen Verständigung (Finanzgericht -FG- Münster, Beschluss vom 26. November 1990 XIV 4959/90 KO, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1991, 566; FG Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 1994 294238 E 2, EFG 1995, 381; FG Münster, Beschluss vom 08. März 2004 1 Ko 5693/03, EFG 2004, 1254), im Unterbreiten eines Erledigungsvorschlags oder in der Erörterung und Annahme eines Erledigungsvorschlags (FG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1988 II 82/88 Ko, EFG 1988, 535; FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2006 10 Ko 715/02, EFG 2007, 1474) liegen.
- FG Münster, 01.02.2021 - 15 Ko 3586/20
Verfahren - Entstehung einer Erledigungsgebühr
Berücksichtige man den Beschluss des FG Münster vom 8.3.2004 1 KO 5693/03 (EFG 2004, 1254), dass die Erledigungsgebühr dann entstehe, wenn der Bevollmächtigte an der Erledigung des Rechtsstreites dahingehend mitwirke, dass er während des Erörterungstermins wiederholt mit dem Kläger konferiere und diesen überzeuge, den Erledigungsvorschlag anzunehmen, so sei vorliegend ein vergleichbarerer Sachverhalt gegeben.
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