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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 753/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9946
FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 753/03 (https://dejure.org/2004,9946)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2004 - 2 K 753/03 (https://dejure.org/2004,9946)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 2 K 753/03 (https://dejure.org/2004,9946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Buchführung und an die Bezeichnung des einzelnen Wirtschaftsgutes bei Bildung einer Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter; Körperschaftsteuer 1999

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bildung von Rücklagen bei Wirtschaftsgütern; Anforderungen an die Bezeichnung der Investitionen für die Bildung der Rücklagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Buchführung und an die Bezeichnung des einzelnen Wirtschaftsgutes bei Bildung einer Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter - Körperschaftsteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung einer gesonderten Ansparrücklage für anzuschaffende Wirtschaftsgüter ; Möglichkeit einer einheitlichen Rücklage für mehrere Wirtschaftsgüter ; Voraussetzungen für eine ausreichende Konkretisierung für die Investition

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1441
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 753/03
    Bei mehreren künftigen Investitionen sind deshalb die einzelnen Rücklagen in der Buchführung jeweils getrennt zu behandeln (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12. Dezember 2001 - XI R 13/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 197, 448, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 385, m.w.N.).

    Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich (siehe: BFH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - XI R 13/00, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …

    ddd) Bei von Anfang an insgesamt fehlenden Voraussetzungen für die Rücklage ist nach ständiger Rechtsprechung schon ihre Bildung nicht steuerlich anzuerkennen (…vgl. BFH vom 7. Oktober 2004, XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204 ;… vom 28. November 2003, III B 65/03, BFH/NV 2004, 632 ; vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ; FG des Landes Brandenburg vom 2. Juni 2004, 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Niedersächsisches FG vom 9. September 2003, 13 V 357/03, EFG 2003, 1767).

    Ebenso sind für jedes dieser Wirtschaftsgüter die Funktion sowie die voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten festzuhalten (…BFH vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 ;… vom 25. September 2002, IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159 ;… vom 12. Dezember 2001, XI R 13/00, BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 , BFH/NV 2002, 708 ; FG Hamburg vom 17. März 2005, VI 317/03, Juris; FG des Landes Brandenburg vom 2. Juni 2004, 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; BMF vom 25. Februar 2004, BStBl I 2004, 337, 338; Drenseck in Schmidt, EStG , § 7g Rd. 23).

  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05

    Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie …

    Auch kann der Senat dahingestellt lassen, ob eine detaillierte Bezeichnung der geplanten einzelnen Investitionsvorhaben in einer Anlage oder in den Erläuterungen zum Jahresabschluss ausreicht (so FG Brandenburg Urt. v. 2. Juni 2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06

    Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung

    Es sei nämlich aus der Buchführung selbst nicht zu entnehmen, welches Wirtschaftsgut anzuschaffen beabsichtigt gewesen sei (vgl. Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004, Az.: 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 , zur Sammelbezeichnung wie Baumaschinen - Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006, Az.: 4 K 1526/02 n.v. zur Sammelbezeichnung 'Räum- und Schlepp-Rückegerät').
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08

    Bildung einer Ansparrücklage - hinreichende Bezeichnung - Auflösung der …

    Rn. 33 Dabei genügt eine allgemeine Bezeichnung mit einem Oberbegriff nicht diesen Anforderungen, wenn dieser Oberbegriff eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsgüter umfasst, oder wenn die Bezeichnung eine Gesamtheit von Wirtschaftsgütern, die betrieblich verwendet werden können, bezieht (so auch: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - X R 25/10, juris; Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004 - 2 K 753/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1441).
  • FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03

    Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche …

    Zwar war in der Einnahmeüberschussrechnung selbst nur eine von der Klägerin beanspruchte Gesamtsumme der Ansparabschreibungen aufgeführt (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187, 189), jedoch hält es der Senat für ausreichend, wenn die Bildung der Gesamtsumme aus einzelwirtschaftsgutbezogenen Positionen in einer zusammen mit der Einnahmeüberschussrechnung erstellten Aufstellung erfolgt (vgl. ähnlich zu Erläuterungen zum Jahresabschluss FG Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ).
  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für …

    Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784.
  • FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04

    Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage

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