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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13329
FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04 (https://dejure.org/2004,13329)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2004 - VII 96/04 (https://dejure.org/2004,13329)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - VII 96/04 (https://dejure.org/2004,13329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 11 Abs. 4
    Überschreitung der Einkommensgrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überschreitung der Einkommensgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Eigenheimzulagengesetz: Überschreitung der Einkommensgrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhinderung der Aufhebung einer Eigenheimzulagenfestsetzung durch die Ankündigung in dem Antrag, dass die Einkommensgrenze voraussichtlich überschritten werden wird; Zulässigkeit der Gewähr einer Eigenheimzulage bei einer Prognose die auf eine Überschreitung der ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1501
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände wichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (BFH, Beschluss vom 3.2.1993 - I B 90/92, BStBl II 1993, 426).
  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der …

    Der Beklagte könne sich letztlich auch nicht auf den Beschluss des FG Hamburg vom 04.06.2004 (VII 96/04, EFG 2004, 1501) berufen.

    Der Senat teilt insoweit die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach es sich bei § 11 Abs. 4 EigZulG um eine eigenständige, erweiterte Korrekturnorm handelt, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in Zulagenverfahren eigenständig zu ermitteln ist und die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten bereits festgesetzt werden darf, auch wenn die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht feststeht (…vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416, m.w.N.; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190, Tz. 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01, n.v.; Siegers, EFG 2004, 1502;… Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81).

    Der Behörde ist auch kein die Aufhebung ausschließender Ermittlungsfehler anzulasten, wenn sie es unterlässt, aktuelle Informationen über die Höhe der Einkünfte einzuholen (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01).

    Für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 11.11.2004 (14 K 4508/02 EZ, n.v.) eine Änderungsbefugnis gem. § 11 Abs. 4 EigZulG abgelehnt und das Finanzgericht Hamburg eine Einschränkung der Änderungsbefugnis zumindest in Betracht gezogen (FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05

    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

    In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (…vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97;… Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81;… Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45;… Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2006 - 14 K 30/03

    Rückforderung; Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Grenzbetrag; Veraltetes …

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung nimmt einen materiellen Fehler jedoch nur für den Fall an, dass der Behörde bereits bei Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage sämtliche für die Ermittlung der Gesamtbeträge der Einkünfte relevanten Umstände bekannt waren und sie sich gleichwohl mit einer fehlerhaften Wahrscheinlichkeitsprüfung begnügte (vgl. FG Münster, Urteil vom 25. Januar 2006 10 K 1947/04 EZ, EFG 2006, 707; FG Köln Urteil vom 6. Juli 2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501 mit Anmerkung von Siegers).
  • FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04

    Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches …

    Denn dann liegt ein Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grund zu legenden Sachverhaltes im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des BFH vor, weil die Finanzbehörde den Eigenheimzulagenantrag nicht einmal vollständig zur Kenntnis genommen und auf seine Schlüssigkeit geprüft hat (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256; a. A.: FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501 mit Anmerkung von Siegers).
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