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Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 25.03.2003

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.09.2002 - 16 K 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11370
FG Niedersachsen, 26.09.2002 - 16 K 4/02 (https://dejure.org/2002,11370)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2002 - 16 K 4/02 (https://dejure.org/2002,11370)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2002 - 16 K 4/02 (https://dejure.org/2002,11370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld: Vorbereitung auf Promotion als Berufsausbildung, wenn sich diese in einem Dienstverhältnis vollzieht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückforderung von Kindergeld; Vorbereitung auf die Promotion als Berufsausbildung; Entfallen des Unterhaltsbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a
    Kindergeld; Promotion; Berufsausbildung - Kindergeld und Promotion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld und Promotion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Kindergeld; Vorbereitung auf die Promotion als Berufsausbildung; Entfallen des Unterhaltsbedarfs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2002 - 16 K 4/02
    Die Entscheidung des BFH vom 09.06.1999 (BStBl II 1999, 708) sei nicht anwendbar, da ihr ein wesentlich anderer Sachverhalt zu Grunde liege.

    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1999 (Az. VI R 92/98, BStBl II 1999, 708 ff.) gehört zur Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG auch die Vorbereitung auf die Promotion.

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2002 - 16 K 4/02
    Eine andere Beurteilung käme allenfalls in Betracht, wenn das Kind während der Vorbereitung auf die Promotion einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachginge und damit ein Unterhaltsbedarf entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2000, BStBl II 2000, 473).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 25.03.2003 - 6 K 1630/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12129
FG Brandenburg, 25.03.2003 - 6 K 1630/02 (https://dejure.org/2003,12129)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2003 - 6 K 1630/02 (https://dejure.org/2003,12129)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2003 - 6 K 1630/02 (https://dejure.org/2003,12129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Kein Kindergeld bei nur zwei Bewerbungen und ohne Rückmeldung der arbeitslosen Tochter beim Arbeitsamt innerhalb eines Zeitraums von dreizehn Monaten; Familienleistungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Kein Kindergeld bei nur zwei Bewerbungen und ohne Rückmeldung der arbeitslosen Tochter beim Arbeitsamt innerhalb eines Zeitraums von dreizehn Monaten - Familienleistungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld; Arbeitslosigkeit eines volljährigen Kindes; Möglichkeiten zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit; Erfolgsaussichten der Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes; Eintritt der Schwangerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97

    Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.03.2003 - 6 K 1630/02
    Neben dem objektiv erkennbaren Fehlen eines Ausbildungsplatzes ist nach allgemeiner Auffassung (…vgl. Kirchhof, Kommentar zum EStG , 2. Aufl. 2001 § 32 Rdnr. 13; Berlebach, Kommentar zum Familienleistungsausgleich § 32 EStG Randnummer 79 und Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.August 1997, !0 K 1177/97 Kg Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 105 jeweils mit weiteren Nachweisen) erforderlich, dass das Kind ausbildungswillig ist.

    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 20. August 1997, 10 K 1177/97 Kg a.a.O. bei einem erkrankten Kind, ausnahmsweise auf das Erfordernis des ernsthaften Bemühens, einen Ausbildungsplatz zu finden, verzichtet hat, ist ein solcher Ausnahmefall vorliegend nicht gegeben.

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen …

    Die Ausbildungsbereitschaft des Kindes muss sich durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Urteile des FG Schleswig-Holstein vom 15. September 1999 II 537/98, EFG 2000, 221; vom 4. Dezember 1997 III 20/97, EFG 1998, 477; des FG Brandenburg vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210, und des FG Köln vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412).
  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund …

    Davon ist auszugehen, wenn sich seine Ausbildungsbereitschaft durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert hat (…BFH a.a.O.; vgl. auch Urteile des FG Schleswig-Holstein v. 15.09.1999, II 537/98, EFG 2000, 221; vom 04.12.1997, III 20/97, EFG 1998, 477; des FG Brandenburg vom 25.03.2003, 6 K 1630/02, EFG 2004, 210, und des FG Köln v. 05.12.2001, 15 K 5616/98, EFG 2002, 412).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2005 - 3 K 1593/04

    Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

    Allein die Tatsache des Vorliegens einer Schwangerschaft macht ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nicht entbehrlich (so auch FG Brandenburg, Urteil vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210 , bestätigt durch Beschluss des BFH vom 18. Mai 2004 VIII B 242/03, BFH/NV 2004, 1403 und FG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412 ).
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