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Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 06.11.2003

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14596
FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03 (https://dejure.org/2003,14596)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 K 243/03 (https://dejure.org/2003,14596)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 K 243/03 (https://dejure.org/2003,14596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1997) § 3 Nr. 6 S. 1; GrEStG § 5 Abs. 1, 3
    Anwendung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 GrEStG auf eine Gesamthand; interpolierende Betrachtungsweise; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 GrEStG auf eine Gesamthand - interpolierende Betrachtungsweise - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Vertrages über die Schenkung und Einbringung von Miteigentumsanteilen in eine Gesellschaft; Erwerb eines Eigentumsverschaffungsanspruchs; Bereicherung der Gesamthänder durch Schenkung; Bedeutung der persönlichen Eigenschaften des ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 364
  • EFG 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.2003 - II B 202/01

    Grunderwerbsteuer bei Gesamthand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03
    Mit Schriftsatz vom 20. August 2003 wird ergänzend von der Klägerseite vorgetragen, dass der vom Bekl zitierte Beschluss des BFH vom 26. Februar 2003 II B 202/01 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 528, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 201, 323) von einem anderen Ausgangssachverhalt als vorliegend ausgehe.

    Die Vergünstigung nach § 5 GrEStG kann jedenfalls aber auch in diesen Fällen nur dann gewährt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen, insbesondere wenn der mit dem Grundstücksveräußerer in gerader Linie verwandte Gesamthänder seine Gesellschafterstellung unverändert aufrecht erhält (BFH - Urteil vom 26. Februar 2003 II B 202/01, BStBl II 2003, 528, BFHE 201, 323 ).

  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03
    Denn fällt einer Gesamthandsgemeinschaft durch Schenkung Vermögen zu, sind unabhängig von der Frage, ob zivilrechtlich ggfs. die Gesamthand Beschenkte ist, für die Erbschaft- und Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen (BFH - Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81, BFHE 176, 44 ).
  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03
    Allerdings hat die Rechtsprechung des BFH sei langem anerkannt, dass die "relative Selbstständigkeit" und Rechtsträgerschaft der Gesamthand es nicht ausschließen, "dieser die persönlichen Eigenschaften der Gesamthänder quotal zuzurechnen" (vgl. z.B. BFH - Urteile vom 25. Februar 1969 II 142/63, BStBl II 1969, 400, BFHE 95, 292 und vom 10. Februar 1982 II R 152/80, BStBl II 1982, 481, BFHE 135, 343 ).
  • BFH, 10.02.1982 - II R 152/80

    Grunderwerbsteuer - Gesamthand - Begünstigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03
    Allerdings hat die Rechtsprechung des BFH sei langem anerkannt, dass die "relative Selbstständigkeit" und Rechtsträgerschaft der Gesamthand es nicht ausschließen, "dieser die persönlichen Eigenschaften der Gesamthänder quotal zuzurechnen" (vgl. z.B. BFH - Urteile vom 25. Februar 1969 II 142/63, BStBl II 1969, 400, BFHE 95, 292 und vom 10. Februar 1982 II R 152/80, BStBl II 1982, 481, BFHE 135, 343 ).
  • FG Berlin, 31.08.2000 - 1 K 1212/97

    Ehegatten: Grundstücksveräußerung an Personengesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 243/03
    Im vom Bekl zitierten Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 31. August 2000 1 K 1212/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 92 ) sei zunächst jeder der Ehegatten selbst nach Übertragung des Grundstücks auf die GbR im genannten Umfang gesamthänderisch beteiligt geblieben, so dass gerade kein vergleichbarer Sachverhalt zum vorliegenden Streitfall gegeben sei.
  • BFH, 07.10.2009 - II R 58/08

    Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG im Rahmen des § 5 Abs. 3 GrEStG

    Auf die Frage, ob sich die in § 3 Nr. 2 GrEStG genannten Erwerbe im Wege einer interpolierenden Betrachtungsweise als "personenbezogene Beziehung von grunderwerbsteuerlicher Bedeutung" der Klägerin zurechnen lassen (…so Franz in Pahlke/Franz, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl., § 5 Rz 65;… Hofmann, a.a.O., § 3 Rz 3; Behrens, BB 2007, 368; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2003 5 K 243/03, EFG 2004, 366), kommt es danach ebenso wenig an wie darauf, ob das genannte Auslegungsergebnis den Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Oktober 2006 II R 79/05 (BFHE 215, 286, BStBl II 2007, 409) zur Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG im Zusammenspiel mit § 1 Abs. 2a GrEStG entspricht.
  • FG Saarland, 12.08.2008 - 2 K 2417/04

    Grunderwerbsteuergesetz; Interpolation zwischen § 5 Abs. 2 GrEStG und § 3 Nr. 2 …

    Sie gilt vielmehr unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 5 Abs. 3 GrEStG auch für § 3 Nr. 2 GrEStG (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2003 5 K 243/03, EFG 2004, 364;… Sack in Boruttau, Kommentar zum GrEStG, 15. Aufl. 2002, § 3 Anm. 37;… Pahlke/Franz, Kommentar zum GrEStG, 2. Aufl. 1999, § 5 Anm. 51; Behrens, BB 2007, 368).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11928
FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01 (https://dejure.org/2003,11928)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2003 - 5 K 1398/01 (https://dejure.org/2003,11928)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2003 - 5 K 1398/01 (https://dejure.org/2003,11928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Keine Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 für Umbau eines bisher teils leer stehenden, teils an gewerbliche Mieter vermieteten Mühlengebäudes zu neun anschließend zu Wohnzwecken vermieteten Mietwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 für Umbau eines bisher teils leer stehenden, teils an gewerbliche Mieter vermieteten Mühlengebäudes zu neun anschließend zu Wohnzwecken vermieteten Mietwohnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigung nachträglicher Herstellungsarbeiten an Gebäude; Erfordernis eines vorhandenen Gebäudes; Grundlegender Umbau eines Gebäudes; Erhalt der die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Gebäudebestandteile; Entstehung eines neuen Wirtschaftsguts im ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
    Nach der ertragsteuerlichen Rechtsprechung des BFH wird ein neuer Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) hergestellt, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil für eine andere als die bisherige Nutzung umgestaltet werden (BFH, Urteil vom 31.3.1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 , BStBl. II 1992, 808; BFH, Urteil vom 4.3.1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086 ).

    Der Senat konnte ebenso unbeantwortet lassen, ob die Aufwendungen für die Hofpflasterung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 4.3.1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086 ).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
    Der Senat kann daher offen lassen, ob für die Aufwendungen der Klägerin, soweit sie sich auf den bei Erwerb leerstehenden Gebäudeteil beziehen und deswegen nach der neueren Rechtsprechung als Anschaffungskosten zu qualifizieren sind (BFH…, Urteil vom 25.2.2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775 ; BFH, Urteil vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574), nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 begünstigt wären.
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
    Nach der ertragsteuerlichen Rechtsprechung des BFH wird ein neuer Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) hergestellt, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil für eine andere als die bisherige Nutzung umgestaltet werden (BFH, Urteil vom 31.3.1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 , BStBl. II 1992, 808; BFH…, Urteil vom 4.3.1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086 ).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken und die Dachkonstruktion (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 15.5.2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158 ).
  • BFH, 25.02.2003 - IX R 31/02

    Anschaffungsnaher Aufwand; Renovierung vor Vermietung

    Auszug aus FG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 K 1398/01
    Der Senat kann daher offen lassen, ob für die Aufwendungen der Klägerin, soweit sie sich auf den bei Erwerb leerstehenden Gebäudeteil beziehen und deswegen nach der neueren Rechtsprechung als Anschaffungskosten zu qualifizieren sind (BFH, Urteil vom 25.2.2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775 ; BFH, Urteil vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85 , BStBl II 2003, 574), nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 begünstigt wären.
  • FG Thüringen, 20.02.2008 - III 539/04

    Keine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Schaffung eines neuen …

    Zu einem anders gelagerten Fall, in dem ein Gebäude zum Erwerbszeitpunkt und noch vor dem Umbau gewerblich vermietet worden sei und erst durch den Umbau neben gewerblich vermieteten Räumen im Erdgeschoss neun Mietwohnungen in den Obergeschossen geschaffen worden seien, habe das FG Brandenburg zwar im Urteil vom 06.11.2003 (Az.: 5 K 1398/01), entschieden, dass durch die Umgestaltung ein vom fremdbetrieblich genutzten Erdgeschoss abweichender Nutzungs- und Funktionszusammenhang und damit ein Wirtschaftsgut im ertragsteuerlichen Sinne entstanden sei.

    Nachträgliche Herstellungskosten im Sinne dieser Vorschrift liegen nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 6. November 2003, 5 K 1398/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 366 und vom 8. Dezember 2004, 5 K 2188/02, EFG 2005, 897) sowie des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23. Mai 2006, 2 K 1672/05, [...] Dokument), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht vor, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftgutes im ertragsteuerlichen Sinn führen.

    Die an den ertragsteuerlichen Abgrenzungsmerkmalen orientierte Gebäudedefinition des § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 gilt auch für § 3 InvZulG 1999 (Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 6. November 2003 - 5 K 1398/01, EFG 2004, 366;… Blümich, Nebengesetze, InvZulG 1999 § 3 Rdnr. 2).

    Der Auffassung, dass Baumaßnahmen, die zur Entstehung eines anderen Wirtschaftsgutes führten, zwingend als nachträglichen Herstellungsarbeiten zu betrachten seien, da das Gesetz lediglich zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten und Neubauten unterscheide (…so Stuhrmann in Blümich, Nebengesetze, InvZulG 1999 § 3 Rdnr. 5), wird nicht gefolgt, da ertragsteuerlich ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, an dem nicht nachträgliche Herstellungsarbeiten durchgeführt werden können (Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 6. November 2003 - 5 K 1398/01, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 23.05.2006 - 2 K 1672/05

    Begünstigung des Umbaus einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude; Herstellung eines …

    Die an den ertragsteuerlichen Abgrenzungsmerkmalen orientierte Gebäudedefinition des § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 gilt auch für § 3 InvZulG 1999 (Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 6. November 2003 - 5 K 1398/01, EFG 2004, 366;… Blümich, Nebengesetze, InvZulG 1999 § 3 Rdnr. 2).

    Der Auffassung, dass Baumaßnahmen, die zur Entstehung eines anderen Wirtschaftsgutes führten, zwingend als nachträglichen Herstellungsarbeiten zu betrachten seien, da das Gesetz lediglich zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten und Neubauten unterscheide (…so Stuhrmann in Blümich, Nebengesetze, InvZulG 1999 § 3 Rdnr. 5), wird nicht gefolgt, da ertragsteuerlich ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, an dem nicht nachträgliche Herstellungsarbeiten durchgeführt werden können (Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 6. November 2003 - 5 K 1398/01, a.a.O.).

  • FG Brandenburg, 08.12.2004 - 5 K 2168/02

    Voraussetzungen für die Begünstigung nachträglicher Herstellungsarbeiten und …

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  • FG Thüringen, 24.05.2007 - I 1317/03

    Keine Investitionszulage wenn durch Bauarbeiten ein neues Wirtschaftsgut entsteht

    Nachträgliche Herstellungskosten im Sinne dieser Vorschrift liegen nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 6. November 2003, 5 K 1398/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 366 und vom 8. Dezember 2004, 5 K 2188/02, EFG 2005, 897) sowie des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23. Mai 2006, 2 K 1672/05, [...] Dokument), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht vor, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftgutes im ertragsteuerlichen Sinn führen, denn die ertragsteuerlichen Grundsätze sind auch für die Auslegung der Begriffe des Begünstigungstatbestandes des Investitionszulagengesetzes anzuwenden (…Stuhrmann in Blümich, § 2 InvZulG, Rn. 3).
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