Rechtsprechung
| FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 § 19
Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche Fortbildung; Einkommensteuer 1998, 1999 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche Fortbildung - Einkommensteuer 1998, 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Aus- und Fortbildung - Aufwendungen für NLP-Kurs als Werbungskosten abzugsfähig
- IWW (Kurzinformation)
Aus- und Fortbildung - Aufwendungen für NLP-Kurs als Werbungskosten abzugsfähig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilnahme einer Diplom-Kauffrau an Neuro-Linguistik-Programmierungs-Kursen im EU-Ausland zur Verbesserung ihrer Kommunikationsfähigkeit; Anerkennung von Aufwendungen als Fortbildungskosten und somit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 488
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Dass die Kosten in einem EU-Ausland entstanden sind, steht dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (BFH-Urteil vom 13. Juni 2002 VI R 168/00, BFH/NV 2002, 1517; Schreiben des Bundesfinanzministers vom 26. September 2003 - IV A 5-S 2227-1/03, BStBl I 2003, 47).Die Entstehung der Kosten im EU-Ausland stand dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (BMF-Schreiben v. 26.9.2003, BStBl 1, 447 unter Hinweis auf BFH v. 13.6.2002, BStBl II 2003, 765).
- BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare - …
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Ist durch die Fortbildungsmaßnahme ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit gegeben, ist es nicht erforderlich, dass an einem derartigen Kurs ausschließlich Angehörige der gleichen Berufsgruppe teilnehmen (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 40/94, Entscheidungssammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 182 unter 11.2. b, aa.). - BFH, 20.09.1996 - VI R 40/96
Aufwendungen für einen Lehrgang als Werbungskosten
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Um die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten anerkennen zu können, bedarf es konkreter Feststellungen zu den Lehrinhalten und dem Ablauf des Lehrgangs sowie den teilnehmenden Personen (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110).
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Arbeitnehmer stehen heutzutage nach mehreren Jahren der Berufstätigkeit vor der Situation, ohne weitere Qualifikation eine verbesserte oder höher bezahlte Stellung nicht erreichen oder diese beibehalten zu können (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 43 unter II. 3. d, S. 406, 407). - BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1979, 213). - BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02
Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Arbeitnehmer stehen heutzutage nach mehreren Jahren der Berufstätigkeit vor der Situation, ohne weitere Qualifikation eine verbesserte oder höher bezahlte Stellung nicht erreichen oder diese beibehalten zu können (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 43 unter II. 3. d, S. 406, 407). - BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91
Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Dies gilt gleichermaßen für Ärzte, Rechtsanwälte, Sportlehrer, Reisebegleiter, Dolmetscher oder Künstler, auch für im betriebswirtschaftlichen Bereich Tätige (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BStBl II 1992, 136). - BFH, 17.12.2002 - VI R 60/00
WK-Abzug, Aufwendungen für berufbegleitendes Erststudium
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Die Berufsbezogenheit der Kurse ergibt sich bereits daraus, dass es der Klägerin von ihrem Arbeitgeber nahe gelegt wurde, die Kurse zu besuchen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 - VI R 60/00, BFH/NV 2003, 475 vorletzter Absatz). - FG Köln, 13.01.1999 - 4 K 9082/97
Auszug aus FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
d) Die Art. der Fortbildung, nämlich die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben, bringt es mit sich, dass das Erfordernis eines homogenen Teilnehmerkreises im Sinn von Angehörigen einer im Wesentlichen gleichen Berufsgruppe (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 13. Januar 1999 - 4 K 9082/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1999, 599) in den Hintergrund tritt.
- FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03
Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren …
Erfolgt die Teilnahme an einem NLP-Kurs auf Veranlassung und zumindest teilweise auf Kosten des Arbeitgebers, entstammen die Teilnehmer aus einem einheitlichen beruflichen Umfeld und besteht die Zielsetzung des Seminars in der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben oder aus konkreten, spezifischen Berufsinhalten, so wird ein ausreichender Zusammenhang mit den Erwerbseinkünften angenommen (vgl. FG München Urteil vom 9. Dezember 2003, EFG 2004, 488, angefochten mit Revision zum BFH Az.: VI R 4/04; FG Nürnberg Urteil vom 25. Juli 2001, EFG 2001, 1545; FG Köln Urteil vom 13. Januar 1999, EFG 1999, 599). - FG München, 20.10.2004 - 1 K 1236/04
Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft …
Wenn der 13. Senat des Finanzgerichts (FG) München in seinem Urteil vom 9. Dezember 2003 13 K 5074/00, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 488 das Erfordernis der Homogenität des Teilnehmerkreises als untergeordnet bezeichnet und den Werbungskostenabzug für NLP-Kurse bejaht hat, die eine Diplomkauffrau besucht hatte, ist dies in den Besonderheiten des Falles begründet.
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