Rechtsprechung
| FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldanspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeldanspruch eines nicht als Spätaussiedler anerkannten kasachischen Staatsangehörigen; Notwendigkeit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis; Verfassungsmäßigkeit der Unterscheidung zwischen einer dauerhaften und nicht dauerhaften Anerkennung des Aufenthalts; ...
Verfahrensgang
- FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
- BFH, 08.11.2007 - III R 92/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 682
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00
Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis
Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
Die insoweit diskutierten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (BFH-Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BStBl II 2001, 108) teilt das Gericht nicht.Anders als in dem Entscheidungsfall des BFH vom 13. September 2000 (a.a.O.), in dem die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers auf Grund eines ministeriellen Erlasses als unbefristete Aufenthaltsbefugnis fortgalt, hat der Kläger im vorliegenden Streitfall keine Rechtsstellung erlangt, die der eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis gleichkommt.
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
Die durch das ZuwandG vom 20. Juni 2002 zum 1. Januar 2003 vorgesehenen Änderungen sind gegenstandslos, nachdem das Bundesverfassungsgericht das ZuwandG mit Urteil vom 18. Dezember 2002 (BvF 1/02, NJW 2003, 339 ) für nichtig erklärt hat. - BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97
Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch …
Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
Diese Voraussetzung ist nur und erst dann erfüllt, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung der gesetzlich vorgeschriebenen Art. tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 ). - BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung der Aufenthaltsgenehmigungen danach, ob ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland als dauerhaft anerkannt ist oder nicht, ist sachgerecht (BFH-Beschluss vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169 m.w.N.).
- FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01
Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer
Der Senat hält diese gesetzliche Regelung für verfassungskonform (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2004 14 K 3862/00 Kg, so auch FG Münster, Urteil vom 17.11.2003 4 K 4828/02 Kg, EFG 2004, 273 und Urteil vom 05.05.2000 11 K 7518/99 Kg, EFG 2002, 1461 , Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 22.08.2002 3 K 2028/01, EFG 2003, 49 , FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2003 4 K 172/02, EFG 2004, 844, FG München, Urteil vom 23.07.2003 12 K 4205/02, EFG 2004, 682).
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