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Rechtsprechung
   FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16741
FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02 (https://dejure.org/2003,16741)
FG München, Entscheidung vom 23.07.2003 - 12 K 4205/02 (https://dejure.org/2003,16741)
FG München, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 12 K 4205/02 (https://dejure.org/2003,16741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch eines nicht als Spätaussiedler anerkannten kasachischen Staatsangehörigen; Notwendigkeit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis; Verfassungsmäßigkeit der Unterscheidung zwischen einer dauerhaften und nicht dauerhaften Anerkennung des Aufenthalts; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 682
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
    Die insoweit diskutierten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (BFH-Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BStBl II 2001, 108) teilt das Gericht nicht.

    Anders als in dem Entscheidungsfall des BFH vom 13. September 2000 (a.a.O.), in dem die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers auf Grund eines ministeriellen Erlasses als unbefristete Aufenthaltsbefugnis fortgalt, hat der Kläger im vorliegenden Streitfall keine Rechtsstellung erlangt, die der eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis gleichkommt.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
    Die durch das ZuwandG vom 20. Juni 2002 zum 1. Januar 2003 vorgesehenen Änderungen sind gegenstandslos, nachdem das Bundesverfassungsgericht das ZuwandG mit Urteil vom 18. Dezember 2002 (BvF 1/02, NJW 2003, 339 ) für nichtig erklärt hat.
  • BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97

    Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch …

    Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
    Diese Voraussetzung ist nur und erst dann erfüllt, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung der gesetzlich vorgeschriebenen Art. tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 ).
  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG München, 23.07.2003 - 12 K 4205/02
    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung der Aufenthaltsgenehmigungen danach, ob ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland als dauerhaft anerkannt ist oder nicht, ist sachgerecht (BFH-Beschluss vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169 m.w.N.).
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