Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00 Kg |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Kindergeldberechtigung durch widerrechtliche Kindesentziehung im Inland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der Haushaltsaufnahme; Haushaltsaufnahme bei widerrechtlicher Kindesentziehung
Papierfundstellen
- EFG 2005, 124
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Dabei bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713;… BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).Wesentlich sind die tatsächlichen Verhältnisse - auf formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, kommt es demgegenüber nicht entscheidend an; diese können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls als Indizien unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
Eine Haushaltsaufnahme setzt voraus, dass das bisherige Obhutsverhältnis zu dem einen Elternteil beendet und das Obhutsverhältnis zu dem anderen (nunmehr kindergeldberechtigten) Elternteil -selbst wenn es noch nicht endgültig ist, so doch jedenfalls- auf einen längeren Zeitraum angelegt ist (…BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (…BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 …und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
- BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (…zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 …und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).Auch bei längerer Abwesenheit des Kindes (z. B. im Verfahren VIII R 62/00 fast 15 Monate, im Verfahren VIII R 52/01 über 2 Jahre) bleibt der inländische Wohnsitz -und damit die Zugehörigkeit zum Haushalt des inländischen Elternteilserhalten, wenn dieser umgehend die erforderlichen Schritte für die Rückführung des Kindes einleitet und die sonstigen Umstände eine Rückkehr des Kindes erfolgversprechend erscheinen lassen.
- BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (…zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (…BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 …und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).Auch bei längerer Abwesenheit des Kindes (z. B. im Verfahren VIII R 62/00 fast 15 Monate, im Verfahren VIII R 52/01 über 2 Jahre) bleibt der inländische Wohnsitz -und damit die Zugehörigkeit zum Haushalt des inländischen Elternteilserhalten, wenn dieser umgehend die erforderlichen Schritte für die Rückführung des Kindes einleitet und die sonstigen Umstände eine Rückkehr des Kindes erfolgversprechend erscheinen lassen.
- BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Eine Haushaltsaufnahme setzt voraus, dass das bisherige Obhutsverhältnis zu dem einen Elternteil beendet und das Obhutsverhältnis zu dem anderen (nunmehr kindergeldberechtigten) Elternteil -selbst wenn es noch nicht endgültig ist, so doch jedenfalls- auf einen längeren Zeitraum angelegt ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713). - BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00
Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (…zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (…BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). - BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99
Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (…BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 …und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). - BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99
Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Dabei bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441). - BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03
NZB: Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Rn. 20 Diese Grundsätze gelten für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung mit der Besonderheit (…zunächst offen gelassen im BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425 und im BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713), dass es bei Entführungen des Kindes ins Ausland zu einer Beendigung des inländischen Wohnsitzes nur kommt, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird (…BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 …und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
- FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage …
Aus dem von der Berichterstatterin in ihrem Hinweisschreiben vom 27. April 2015 genannten Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. August 2004 18 K 7715/00 Kg (EFG 2005, 124) zu Kindesentziehungen in Inlandsfällen ergebe sich nichts anderes.Vielmehr bleibe die Zugehörigkeit zum vorherigen Haushalt auch bei längerer Abwesenheit von 16 Monaten bis 2 Jahren (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil in EFG 2005, 124, juris Rz 17 m.w.N.) erhalten.
Aus dem zu widerrechtlichen Kindesentziehungen in Inlandsfällen ergangenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2005, 124 (juris Rz 7 f.) - auf das auch der BFH z.B. in seinem Beschluss vom 4. Juli 2012 III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599 (juris Rz 7) Bezug nimmt - ergibt sich zugunsten des Klägers kein abweichendes Ergebnis.
- BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer …
Rn. 7 aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (…hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146;… vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004 18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21). - FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04
Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten; …
Der sorgeberechtigte Elternteil behält danach seinen Kindergeldanspruch nur dann, wenn er umgehend seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes in seinen Haushalt geltend macht (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2004 18 K 7715/00 Kg, EFG 2005, 124 rechtskräftig, für den Fall der Entziehung eines 2-jährigen Kindes im Inland).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
Kindergeldberechtigung bei rechtswidriger Inobhutnahme durch das Jugendamt
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. August 2004 (18 K 7715/00 Kg, EFG 2005, 124 - rkr. - FG Baden-Württemberg, 16.08.2005 - 14 K 221/03
Kindergeldberechtigung bei Kindesentziehung durch anderen Elternteil
Rn. 18 Das Finanzgericht Düsseldorf hat diese Rechtsprechung auch auf eine inländische Kindesentziehung angewendet und entschieden, dass in diesem Fall der Kindergeldanspruch demjenigen Elternteil zusteht, in dessen Obhut sich das Kind vor der Entziehung befand, wenn dieser umgehend rechtliche Schritte für die Rückführung des Kindes einleitet (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27 August 2004, 18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 124). - FG Sachsen, 22.01.2019 - 3 K 1062/18
Kindergeldanspruch für ein kurz vor Eintritt der Volljährigkeit gegen den Willen …
Bei widerrechtlichem Entzug des Kindes im Inland ist nur dann (vorübergehend) von einer weiteren Haushaltsaufnahme beim Sorgeberechtigten auszugehen, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind bald zurückkehrt oder wenn der Sorgeberechtigte umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Rückführung einleitet und die sonstigen Umstände eine Rückkehr des Kindes Erfolg versprechend erscheinen lassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2004, 18 K 7715/00 KG, FG Bremen, Urteil vom 8. Juli 2015 3 K 26/15 (1), jeweils m.w.N).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 30.09.2004 - 6 K 2751/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
Kindergeldanspruch für Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Zivildienst unabhängig von späterer weiterer Berufsausbildung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes oder Zivildienstes befindenden Kindes
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 30.09.2004 - 6 K 2751/03
- BFH - VIII B 278/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 124
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".