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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18098
FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05 (https://dejure.org/2005,18098)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - 1 K 250/05 (https://dejure.org/2005,18098)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - 1 K 250/05 (https://dejure.org/2005,18098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für die Einsichtnahme in die Steuerakten rechtskräftig abgeschlossener Veranlagungszeiträume; Gewährung von Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsweg für die Einsichtnahme in die Steuerakten rechtskräftig abgeschlossener Veranlagungszeiträume - Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsichtnahme in rechtskräftig und unanfechtbar abgeschlossene Veranlagungszeiträume betreffende Steuerakten einer aufgelösten Gesellschaft als Abgabenangelegenheit; Vorliegen einer "sonst mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden" ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1281
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.08.2001 - II R 18/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage, insbesondere …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05
    Der Finanzrechtsweg steht dagegen nicht zur Verfügung, um losgelöst und unabhängig von einem Steuerschuldverhältnis den Inhalt von Rechtsverhältnissen klären zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.02.2001 III R 35/00, n. v. juris; Urteil vom 08.08.2001 II R 18/01 n. v. juris), die außersteuerlichen Charakter haben und deren Klärung nicht der Verwirklichung des Steuerrechtsschutzes dient.
  • BFH, 20.02.2001 - III R 35/00

    Verspätete Vollmachtsvorlage - Steuerberater - Mandatsniederlegung - Verweigerung …

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05
    Der Finanzrechtsweg steht dagegen nicht zur Verfügung, um losgelöst und unabhängig von einem Steuerschuldverhältnis den Inhalt von Rechtsverhältnissen klären zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.02.2001 III R 35/00, n. v. juris; Urteil vom 08.08.2001 II R 18/01 n. v. juris), die außersteuerlichen Charakter haben und deren Klärung nicht der Verwirklichung des Steuerrechtsschutzes dient.
  • BFH, 21.07.2003 - VII B 387/02

    Anforderungen an eine schlüssige Divergenzrüge

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamt N. wies der Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 21.07.2003 VII B 387/02 zurück.
  • VG Potsdam, 27.04.2010 - 3 K 1595/05

    Recht auf Akteneinsicht

    Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 20. April 2005 (Az. 1 K 250/05) den Rechtsweg zum Finanzgericht für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Potsdam verwiesen.

    Dies kann vorliegend jedoch offen bleiben, denn der Anwendungsbereich der Abgabenordnung und des im Rahmen der Abgabenordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewährenden Akteneinsichtsrechts ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht eröffnet, da, wie das Finanzgericht im Beschluss vom 20.04.2005 - 1 K 250/05 - zur Begründung einer Rechtswegverweisung an das hiesige Gericht festgestellt hat, das Besteuerungsverfahren in jeder Hinsicht einen abgeschlossenen Sachverhalt bildet, aus dem keinerlei rechtliche Beziehungen mehr hergeleitet werden können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter …

    zur grundsätzlichen oder ausschließlichen Anwendbarkeit des § 33 Abs. 2 FGO auf Akteneinsichtsgesuche: FG Münster, Urteil vom 20.11.2003 - 12 K 6405/02 S -, juris (ohne nähere Erl.), sowie Urteil vom 5.11.2002 - 1 K 7155/00 S -, juris (abdrängende "Spezialzuständigkeit der Finanzgerichte"); FG Cottbus, Beschluss vom 20.4.2005 - 1 K 250/05 -, juris (Verneinung des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht "aus vollends außersteuerlichen Gründen"); Seer, in: Tipke/Kruse, Kommentar zu AO, Loseblattausgabe, Stand: Mai 2009, § 33 Rnrn.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11

    Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss …

    Das Begehren des Klägers auf Akteneinsicht betrifft damit keine mit der Verwaltung von Abgaben zusammen hängende Angelegenheit mehr (vgl. FG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2005 1 K 250/05, EFG 2005, 1281; FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010 2 K 41/10, DStRE 2011, 185; Kühnen, EFG 2010, 2019).

    Im Kern geht es daher um die Entscheidung von Rechtsfragen, deren Rechtsgrundlagen den Arbeitsgebieten der allgemeinen Verwaltungsgerichte zugewiesen sind (vgl. FG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2005 1 K 250/05, EFG 2005, 1281;… Seer in Tipke/Kruse, AO, § 91 Rz. 34).

    Sie setzt voraus, dass für die (Haupt-) Problematik der - hier nicht gegebene - Rechtsweg zum angerufenen Gericht zulässig ist (FG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2005 1 K 250/05, EFG 2005, 1281; vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010 2 K 41/10, DStRE 2011, 185;… Seer in Tipke/Kruse, AO, § 91 Rz. 34; in diesem Sinne wohl auch Kühnen, EFG 2010, 2019).

  • VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3548/09

    Akteneinsicht; Verwaltungsrechtsweg; Insolvenzverwalter; …

    Rn. 16 Zu Vorstehendem vgl. FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2005 - 1 K 250/05 -, juris, dort Rdnr. 36, 37, 41; FG Köln, Urteil vom 15. Mai 2002 - 2 K 1781/99 -, juris, dort Rdnr. 51-53.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur …

    Denn zum einen begehrt der Kläger Akteneinsicht in die Vollstreckungsakten aus außersteuerlichen Gründen, für die der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nicht mehr eröffnet ist, weil ein solches Begehren keine mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängende Angelegenheit mehr ist (vgl. FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2005, 1 K 250/05, EFG 2005, 1281).
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