Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12602
FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00 (https://dejure.org/2004,12602)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.05.2004 - 12 K 676/00 (https://dejure.org/2004,12602)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 12 K 676/00 (https://dejure.org/2004,12602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung: als Kundenparkplatz genutztes Grundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Parkplatzgrundstücks zu dem notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Zulässigkeit der Hinzurechnung der Einnahmen aus der Vermietung des Grundstückes sowie des Veräußerungsgewinns zu den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
    Betriebsaufspaltung; Notwendiges Betriebsvermögen; Besitzunternehmen; Parkplatz - Parkplatz als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Parkplatz als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Parkplatzgrundstücks zu dem notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Zulässigkeit der Hinzurechnung der Einnahmen aus der Vermietung des Grundstückes sowie des Veräußerungsgewinns zu den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    In dem Urteil vom 23.09.1998 XI R 72/97 (BStBl II 1999, 281) betone der BFH ausdrücklich, dass die Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern grundsätzlich dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sei.

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1992 VII R 36/91, BStBl II 1993, 233; vom 21.06.2001 III R 27/98, BStBl III R 27/98; vom 23.09.1998 XI R 72/97, BStBl II 1999, 281) gehören zum notwendigen Betriebsvermögen eines einzelunternehmerisch geführten Besitzunternehmens alle Wirtschaftsgüter, die ihre Grundlage im einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen innerhalb des Besitz- und Betriebsunternehmens haben, d.h. auf der Betriebsaufspaltung beruhen.

    Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens können regelmäßig auch Wirtschaftsgüter sein, die keine wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft darstellen, sofern ihre Überlassung in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen steht (vgl. BFH-Urteil vom 23.09.1998 XI R 72/97, a.a.O.).

  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 36/91

    Voraussetzungen für Beurteilung von Grundstücken als Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1992 VII R 36/91, BStBl II 1993, 233; vom 21.06.2001 III R 27/98, BStBl III R 27/98; vom 23.09.1998 XI R 72/97, BStBl II 1999, 281) gehören zum notwendigen Betriebsvermögen eines einzelunternehmerisch geführten Besitzunternehmens alle Wirtschaftsgüter, die ihre Grundlage im einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen innerhalb des Besitz- und Betriebsunternehmens haben, d.h. auf der Betriebsaufspaltung beruhen.

    Ob eine Zuordnung zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens in Betracht kommt, hängt damit von der Nutzung des Wirtschaftsgutes in der Betriebsgesellschaft ab (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.1992 VIII R 36/91, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Zielsetzung von Betriebs- und Besitzgesellschaft würde es dem Sinn einer Betriebsaufspaltung widersprechen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der betrieblichen Tätigkeiten beider Unternehmen unterschiedlich zu bestimmen; in diesem Rahmen ist eine korrespondierende Bewertung geboten (BFH-Urteil vom 17.11.1992 VIII R 36/91, a.a.O.).

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 46/95

    Sonderbetriebsvermögen II bei einer Besitzpersonengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Rn. 12 Die Kläger verweisen zudem auf das BFH-Urteil vom 13.10.1998 VIII R 46/95 (BStBl II 1999, 357).

    Rn. 26 b) Diesem Ergebnis steht das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 13.10.1998 VIII R 46/95 (BStBl II 1999, 357) nicht entgegen.

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1992 VII R 36/91, BStBl II 1993, 233; vom 21.06.2001 III R 27/98, BStBl III R 27/98; vom 23.09.1998 XI R 72/97, BStBl II 1999, 281) gehören zum notwendigen Betriebsvermögen eines einzelunternehmerisch geführten Besitzunternehmens alle Wirtschaftsgüter, die ihre Grundlage im einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen innerhalb des Besitz- und Betriebsunternehmens haben, d.h. auf der Betriebsaufspaltung beruhen.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Aus Gründen der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung steht es nicht mehr im Belieben des Steuerpflichtigen ein Wirtschaftsgut ohne Änderung der konkreten Verwendung als Privatvermögen zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 63/87, BStBl II 1991, 829).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87

    Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Aus Gründen der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung steht es nicht mehr im Belieben des Steuerpflichtigen ein Wirtschaftsgut ohne Änderung der konkreten Verwendung als Privatvermögen zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 63/87, BStBl II 1991, 829).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 58/04

    Betriebsaufspaltung: Überlassung einer nicht wesentlichen Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Revision eingelegt - BFH-Az. XI R 37/04.
  • BFH, 17.12.1991 - VII R 36/91

    Mengenmäßige Zuteilung von Arbeiten im Prüfungsverfahren an Erst- und …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1992 VII R 36/91, BStBl II 1993, 233; vom 21.06.2001 III R 27/98, BStBl III R 27/98; vom 23.09.1998 XI R 72/97, BStBl II 1999, 281) gehören zum notwendigen Betriebsvermögen eines einzelunternehmerisch geführten Besitzunternehmens alle Wirtschaftsgüter, die ihre Grundlage im einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen innerhalb des Besitz- und Betriebsunternehmens haben, d.h. auf der Betriebsaufspaltung beruhen.
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …

    Notwendiges Betriebsvermögen müsse nicht zugleich wesentliche Betriebsgrundlage sein, weil anderenfalls Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterschiedlich bestimmt würden (so auch FG Niedersachsen im Urteil vom 25. Mai 2004 12 K 676/00, EFG 2005, 199, Vorinstanz zum BFH-Urteil vom 20. April 2005 X R 58/04, BFH/NV 2005, 1774).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 58/04

    Betriebsaufspaltung: Überlassung einer nicht wesentlichen Betriebsgrundlage

    Diese Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 199 veröffentlichtem Urteil ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht