Rechtsprechung
| FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerpflicht der Erträge aus einer beliehenen Lebensversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
So retten Sie "verunglückte" Finanzierungen
- IWW (Kurzinformation)
Lebensversicherung - So retten Sie "verunglückte" Finanzierungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesonderte Feststellung einer Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Einkommensteuerpflichtigkeit für Erträge aus einer Kapitallebensversicherung; Freigabe von einer Bank zu ihrer Sicherheit abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung; ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 41
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01
Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 1646/07
Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Erfüllen Darlehen - abgesehen von der Bagatellgrenze jeweils i.H.v. 2.556 EUR - nicht die beiden vorgenannten Voraussetzungen, die jeweils voneinander getrennt zu beurteilen sind, so führt dies zur vollen "Steuerschädlichkeit" (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2004, 8 K 6100/02, EFG 2005, 41; Finanzgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 25. Januar 2006, 5 K 21706, a.a.O., und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2006, 18 K 2888/04 F, EFG 2006, 1581 , jeweils Fälle einer steuerschädlichen Überfinanzierung;… BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 19/04, BFH/NV 2006, 288, steuerschädliche Überfinanzierung und Übersicherung, BFH-Urteil vom 12. September 2007 VIII R 12/07, BStBl II 2008, 602 , steuerschädliche Übersicherung;… Schmidt/Heinicke, EStG 2008, 27.Bei richtiger Gestaltung und zweckmäßiger Handhabung, worauf auch der Beklagte in der Einspruchsentscheidung unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000 IV C 4-S 2221-86/00, a.a.O., Rdnr. 39 bis 42, hinweist, wäre es nämlich möglich gewesen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG für den wesentlichen Teil der Investitionen einzuhalten (ebenso Finanzgericht Rheinland-Pfalz
, Urteil vom 18. März 2003, Az. 2 K 1062/01, bezüglich der Finanzierung einer Praxisübernahme durch einen Steuerberater und damit zusammenhängender Investitionen; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2004, 8 K 6100/02, a.a.O. bezüglich des Kaufs einer Apotheke).
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