Rechtsprechung
| FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05 (6) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3
Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ansparrücklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetungen für die Anerkennung einer "Ansparabschreibung"; Nachvollziehbarkeit der Rücklagenbildung aus der Buchführung; "Finanzierungszusammenhang" zwischen der Bildung einer Rücklage und der Investition; Vornahme einer Sammelbuchung für mehrere anzuschaffende ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1241
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Die erforderlichen Angaben müssen dabei mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sein, vgl. Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07.07.2003 5 K 116/00 juris-Dokument-Nr. STRE200371409.Nur dann können Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden und der Zweck des § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht werden, vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2003 5 K 116/00, juris Nr. STRE200371409, m. w. N. Wenn die Steuererklärung allerdings erst nach Ablauf des Investitionszeitraums von zwei Jahren beim Finanzamt eingereicht wird, genügt es nicht, dass die erforderlichen Angaben erstmals in diesem Zeitpunkt vorliegen, denn die voraussichtlichen Investitionen müssen binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig nachgewiesen werden, vgl. Urteil des BFH vom 06.03.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 .
Nach den formellen Buchführungsgrundsätzen - die für alle Aufzeichnungen, die aus steuerlichen Gründen erforderlich sind, gelten, also auch für Aufzeichnungen nach § 7g EStG , vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2003, 5 K 116/00, juris-Dokument-Nr. STRE200317409 - muss der einzelne Geschäftsvorfall von der Bilanz bis zum zugehörigen Beleg und umgekehrt nachvollziehbar sein.
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Die voraussichtliche Investition muss daher bei Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet worden ist, vgl. Urteil des BFH l vom 12.12.2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 .Die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung ist also vom Steuerpflichtigen in seiner Buchführung in der Weise transparent zu machen, dass Art. und Umfang der Investition und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus der Buchführung entnommen werden können, vgl. Urteile des BFH vom 12.12.2001 XI R 13/00 BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 ; vom 06.03.2003 IV R 23/01 BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ; Beschluss des BFH vom 25.09.2002 IV B 55/02 BFH/NV 2003, 159 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Anm. 112; Lambrecht in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 7g Rdnr. D 32; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz. 83 f.
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung ist also vom Steuerpflichtigen in seiner Buchführung in der Weise transparent zu machen, dass Art. und Umfang der Investition und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus der Buchführung entnommen werden können, vgl. Urteile des BFH vom 12.12.2001 XI R 13/00 BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 ; vom 06.03.2003 IV R 23/01 BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ; Beschluss des BFH vom 25.09.2002 IV B 55/02 BFH/NV 2003, 159 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Anm. 112; Lambrecht in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 7g Rdnr. D 32; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz. 83 f.Nur dann können Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden und der Zweck des § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht werden, vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2003 5 K 116/00, juris Nr. STRE200371409, m. w. N. Wenn die Steuererklärung allerdings erst nach Ablauf des Investitionszeitraums von zwei Jahren beim Finanzamt eingereicht wird, genügt es nicht, dass die erforderlichen Angaben erstmals in diesem Zeitpunkt vorliegen, denn die voraussichtlichen Investitionen müssen binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig nachgewiesen werden, vgl. Urteil des BFH vom 06.03.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 .
- BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Die erforderlichen Angaben müssen dabei mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sein, vgl. Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07.07.2003 5 K 116/00 juris-Dokument-Nr. STRE200371409.Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784.
- BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04
Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § …
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784. - BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss deshalb ein "Finanzierungszusammenhang" bestehen, vgl. Urteil des BFH vom 14.08.2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415 , BFH/NV 2002, 181 . - BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung ist also vom Steuerpflichtigen in seiner Buchführung in der Weise transparent zu machen, dass Art. und Umfang der Investition und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus der Buchführung entnommen werden können, vgl. Urteile des BFH vom 12.12.2001 XI R 13/00 BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 ; vom 06.03.2003 IV R 23/01 BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ; Beschluss des BFH vom 25.09.2002 IV B 55/02 BFH/NV 2003, 159 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Anm. 112; Lambrecht in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 7g Rdnr. D 32; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz. 83 f. - FG Köln, 10.03.2005 - 10 K 999/01
Höhe des geldwerten Vorteils bei Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784. - FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Bildung einer Ansparabschreibung zum Ausgleich eines steuerlichen …
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784. - FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
Auszug aus FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784. - FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 753/03
Anforderungen an die Buchführung und an die Bezeichnung des einzelnen …
- FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05
Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie …
Die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, kann nicht durch eine andere Investition ersetzt werden (…BFH-Urt. v. 12. Dezember 2001 XI R 13/00 BStBl II 2002, 385;… vgl. auch BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159, rechte Spalte;… BFH Beschl. v. 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528;… Niedersächsisches FG Urt. v. 13. April 2005 2 K 25/04, EFG 2006, 35; BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004 BStBl I 2004, 337 Tz. 15;… Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG - Loseblatt -, § 7g Rz. 112;… BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159;… Kulosa in Schmidt, EStG 26. Aufl. 2007, § 7g Rz. 35; a.A. BFH-Beschl. v. 16. August 2005 X B 80/05, nv;…Urt. v. 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462; FG Bremen Urt. v. 18. Mai 2006 1 K 174/05 (6), EFG 2006, 1241). - FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr
Rn. 25 Eine zeitnahe Aufzeichnung liegt dabei nur vor, wenn die erforderlichen Angaben mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sind (…vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; Urteil des FG Bremen vom 18.05.2006, 1 K 174/05, EFG 2006, 1241; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BStBl II 1984, 227). - FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Bremen in seinem Urteil vom 18. Mai 2006, 1 K 174/05 (DStRE 2006, 1312) an. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
Im Wege einer Sammelbuchung gebuchte Ansparrücklage
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 30. November 2006 5 K 208/06, EFG 2007, 1588) und des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 18. Mai 2006 - 1 K 174/05, EFG 2006, 1241) an. - FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des …
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Bremen in seinem Urteil vom 18. Mai 2006, 1 K 174/05 (DStRE 2006, 1312) an.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".