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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2908
FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06 (https://dejure.org/2007,2908)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.2007 - 11 K 307/06 (https://dejure.org/2007,2908)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 11 K 307/06 (https://dejure.org/2007,2908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lohnsteuer auf Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung als steuerpflichtiger Lohn; Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen; Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung als Bereicherung

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • IWW
  • tum.de PDF

    Lohnsteuer auf Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeberbeitrag; Versorgungsanstalt; Lohn; Pflichtversicherung; Anwartschaft; Versorgungsleistung; Abschnittsbezogene Umlage - Keine Lohnsteuer auf Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nicht lohnsteuerpflichtig: Umlagen an Zusatzversorgungseinrichtungen

  • gew.de (Kurzinformation)

    VBL

  • dpolg-bundespolizei.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtigkeit der Arbeitgeberumlage (VBL)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung als steuerpflichtiger Lohn; Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen; Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung als Bereicherung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Umlagezahlungen des Arbeitgebers an Zusatzversorgungseinrichtung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer - Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL sind kein Arbeitslohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1073
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 178/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06
    Davon soll auch auszugehen sein, wenn Versorgungsleistungen durch abschnittsbezogene Umlagen der beteiligten Arbeitgeber finanziert werden (BFH in BFH/NV 2001, 1258).

    Dabei sei unschädlich, dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht (BFH in BFH/NV 2001, 1258; in BStBl II 2006, 500; in BStBl II 2006, 528).

    Eine Bereicherung ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 178/99, BFH/NV 2001, 1258; BFH in BStBl II 2002, 22).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04

    Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06
    Davon ist nach der Rechtsprechung des BFH auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BStBl II 2000, 406, m.w.N.; in BStBl II 2001, 815; vom 12. September 2001 VI R 154/99, BStBl II 2002, 22;… vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFH/NV 2005, 1939; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528).

    Dabei sei unschädlich, dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht (…BFH in BFH/NV 2001, 1258; in BStBl II 2006, 500; in BStBl II 2006, 528).

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06
    Davon ist nach der Rechtsprechung des BFH auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (BFH-Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BStBl II 2000, 406, m.w.N.; in BStBl II 2001, 815; vom 12. September 2001 VI R 154/99, BStBl II 2002, 22;… vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFH/NV 2005, 1939; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BStBl II 2006, 500; vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BStBl II 2006, 528).

    Dabei sei unschädlich, dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht (…BFH in BFH/NV 2001, 1258; in BStBl II 2006, 500; in BStBl II 2006, 528).

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1073 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15

    Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung durch einen …

    Das Verfahren ruhte unter anderem im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2 BvR 3056/09), die gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 7. Mai 2009 in dem Verfahren VI 8/07 erhoben worden war, mit der das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Januar 2007 (11 K 307/06) aufgehoben und entschieden worden war, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unentziehbaren Rechtsanspruch verschaffen, im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen.
  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07

    Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …

    b) Es kann für die Frage, ob negative Einnahmen vorliegen, dahingestellt bleiben, ob die Umlagezahlungen als Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers wegen eines unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruches des Klägers gegen die VBL, unabhängig von der Verfallbarkeit des Anspruches und der fehlenden Deckungsgleichheit zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert einer Anwartschaft, zu Recht als zugeflossene Einnahmen im Zeitpunkt der jeweiligen Umlagezahlungen versteuert wurden (in diesem Sinne vgl. BFH-Urteile vom 16.04.1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334 , BStBl II 2000, 406 ; vom 12.09.2001 VI R 154/99, BFHE 196, 539 , BStBl II 2002, 22 ;… vom 20.07.2005 VI R 165/01, BFH/NV 2005, 1939 ; vom 14.09.2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443 , BStBl II 2006, 532 ; vom 14.09.2005 VI R 32/04, BFHE 210, 447 , BStBl II 2006, 500 ; vom 15.02.2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445 , BStBl II 2006, 528 ; vom 05.07.2007 VI R 47/02BFH/NV 2007, 1876; a. A. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11.01.2007, 11 K 307/06, EFG 2007, 1073 , Az. der Revision: VI R 8/07; Seeger, Der Betrieb - DB - 2005, 1588; zweifelnd: Birk/Hohaus, Finanz-Rundschau - FR - 2003, 441; Birk, Betriebliche Altersversorgung - BetrAV - 2000, 315; vgl. jetzt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878).

    f) Die Fiktion, dass in Höhe der den jeweiligen Arbeitnehmern zugerechneten Umlagezahlungen im Wege eines abgekürzten Zahlungswegs Arbeitslohn vorliegt (BFH-Urteil vom 15.02.2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445 , BStBl II 2006, 528 ; a. A. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11.01.2007, 11 K 307/06, EFG 2007, 1073 , Az. der Revision: VI R 8/07), kann nicht auf ein etwaiges durch Umlagezahlungen begründetes Anwartschaftsrecht übertragen werden mit der vom Kläger angenommenen Folge, dass negative Einnahmen aufgrund eines Wertverlustes im Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der VBL in Höhe anteiliger früherer Umlagezahlungen (fingiert) abfließen.

  • FG Münster, 28.05.2009 - 11 K 1990/05

    Arbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungskasse

    Rn. 38 Das Niedersächsische Finanzgericht hatte mit Urteil vom 11.01.2007 - 11 K 307/06 (Revision anhängig unter VI R 8/07) über einen vergleichbaren Fall zu entscheiden.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Begründung des Urteils des Niedersächsischen FG vom 11.01.2007 (11 K 307/06, EFG 2007, 1073) verwiesen.

  • FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06

    Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 11.01.2007 mit beachtlichen Argumenten gegen die ständige Rechtsprechung des BFH entschieden, siehe FG Niedersachsen vom 11.01.2007 11 K 307/06, EFG 2007, 1073, zur Zeit ist die Revision unter dem Az. VI R 8/07 beim BFH anhängig.).
  • BFH, 03.11.2009 - VI S 17/09

    Anhörungsrüge - Umlagezahlung zur Zusatzversorgung

    Mit Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07 (…BFHE 225, 68, BFH/NV 2009, 1504) hat der angerufene Senat auf die Revision des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Januar 2007 11 K 307/06 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 3256/03

    Lohnsteuerpflicht von Beiträgen zu einem Versorgungswerk

    Ob das Versorgungswerk nach dem Umlage- oder dem Kapitaldeckungsverfahren (oder nach einer Mischform hiervon) arbeitet, ist dabei für die Frage des Zuflusses der Zahlungen des Arbeitgebers unerheblich; entscheidend ist vielmehr das Bestehen eines unmittelbaren Rechtsanspruchs des Beschäftigten auf spätere Versorgungsleistungen (vgl. auch Bundesfinanzhof [BFH], Urteile vom 27. Mai 1993 - VI R 19/92, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 1994, 246; vom 16. April 1999 - VI R 60/06, BStBl. 2000, 406; vom 12. September 2001 - VI R 154/99, BStBl. II 2002, 22; a.A.: Niedersächsisches Finanzgericht [FG], Urteil vom 11. Januar 2007 - 11 K 307/06, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2007, 1073 ).
  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.1586

    Steuer- und sozialversicherungspflichtige Beiträge des Arbeitgebers zur …

    Das zugrunde liegende Ausgangsverfahren (Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 11. Januar 2007 - Az.: 11 K 307/06 -) betrifft nämlich vom Sachverhalt her einen anders gelagerten Ausgangsfall, weshalb schon deshalb die dort angeführten Rechtsargumente im hier zu entscheidenden Verfahren nicht greifen können.
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