Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 29.03.2007 - 6 K 514/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Anwendung des "Schachtelprivilegs" auf Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds -SICAV-
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwendung des körperschaftsteuerlichen bzw. doppelbesteuerungsabkommensrechtlichen "Schachtelprivilegs" auf Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds; "In Frankreich ansässige Gesellschaft" i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Körperschaftsteuer; Schachtelprivileg; Ausschüttungen; Schachtelbegünstigte Dividenden; Investmentfonds; REIT; SICAV; Typenvergleich; Quellenbesteuerung - Keine Anwendung des Schachtelprivilegs auf und Besteuerung von Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des körperschaftsteuerlichen bzw. doppelbesteuerungsabkommensrechtlichen "Schachtelprivilegs" auf Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds; "In Frankreich ansässige Gesellschaft" i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1223
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.05.1996 - I R 21/95
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2007 - 6 K 514/03
Art. 20 Abs. 1 Buchstabe a DBA/Frankreich stellt aber nur auf die allgemeine Quellenbesteuerungsnorm des Art. 9 Abs. 2 DBA/Frankreich und nicht auf die Sondervorschrift des Art. 9 Abs. 4 DBA/Frankreich ab (BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BStBl II 1997, 63 unter II. 2a der Entscheidungsgründe m.w.N.).Aus Art. 9 Abs. 6 DBA/Frankreich folgt jedoch im Umkehrschluss, dass unter diesen Ausdruck jedenfalls Kapitalgesellschaften fallen (BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 21/95, a.a.O.; vgl. auch Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b des OECD Musterabkommens - MA - , wonach der Ausdruck "Gesellschaft" juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden, bedeutet).
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - 3 K 383/16
Einordnung einer luxemburgischen SICAV mit sog. Umbrella-Struktur als …
Bereits in den den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. März 2007 (6 K 514/03, EFG 2007, 1223), des BFH vom 6. Juni 2012 (I R 52/11, BStBl II 2014, 240) und des BFH vom 20. Januar 2015 (…II R 42/12, BFH/NV 2015, 1079) zu Grunde liegenden Verfahren habe die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass die französische SICAV nicht als herkömmliche Kapitalgesellschaft angesehen werden könne.Rn. 78 Sowohl das FG Münster hat die Eigenschaft einer luxemburgischen SICAV (Urteil vom 14. Januar 2010, 5 K 2852/05 E, EFG 2010, 691) als auch das niedersächsische Finanzgericht die Eigenschaft einer französischen SICAV (Urteil vom 29. März 2007, 6 K 514/03, EFG 2007, 1223) als Kapitalgesellschaft unproblematisch bejaht.
- BFH, 06.06.2012 - I R 52/11
Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV
Es ist allerdings abweichend von der Klägerin --unter Hinweis auf die Erläuterungen von de Bourmont/Julien-Saint-Amand (…in Debatin/ Wassermeyer, a.a.O., Art. 2 Frankreich Rz 114) und im Ergebnis mit dem Niedersächsischen FG (im Urteil vom 29. März 2007 6 K 514/03, EFG 2007, 1223)-- der Auffassung, die Gesellschaftsform der SICAV werde nach französischer Regelungslage steuerlich nicht als eigenständiges Rechtssubjekt, vielmehr --jedenfalls bezogen auf deren französische Gesellschafter-- als transparent angesehen, woraus wiederum folge, dass nicht die Ansässigkeit der SICAV die erforderliche (unbeschränkte) Steuerpflicht begründe, sondern die Ansässigkeit ihrer Gesellschafter. - FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 2422/08
Ausschüttungen einer französischen SICAV unterliegen dem Schachtelprivileg
Rn. 11 Auch das Niedersächsische Finanzgericht habe in seiner Entscheidung vom 29. März 2007, 6 K 514/03, EFG 2007, 1223 - unabhängig von den weiteren kritisch zu beurteilenden Ausführungen dieser Entscheidung - festgestellt, dass es sich bei einer SICAV um eine Kapitalanlage-Gesellschaft in der Rechtsform einer S.A. handele.Sie unterliegt als Kapitalgesellschaft in dafür ausreichendem Umfang abstrakt der französischen Körperschaftsteuerpflicht (a.A. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. März 2007, 6 K 514/03, EFG 2007, 1223; wie hier Zinkeisen, IStR 2007, 583).
Rn. 43 Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO und nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. März 2003, 6 K 514/03, EFG 2007, 1223 zugelassen.
- FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 6 K 1141/14
Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der …
Das Gericht erachtet die Aufnahme der S.A. in die "Tabelle 1" zum Betriebsstätten-Erlass (vgl. BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999 IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl I 1999, 1076) vor dem Hintergrund als zutreffend, als durch die insoweit vorgenommene vergleichende Einordnung einer S.A. luxemburgischen Rechts mit einer deutsche AG eine (allgemein gültige) Zuordnung ausländischer Firmen unter Berücksichtigung in der Bundesrepublik Deutschland bestehender möglicher Gesellschaftsformen getroffen worden ist (in diesem Sinne für eine französische S.A. auch Niedersächsisches FG vom 29. März 2007 6 K 514/03, Rn. 26).
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