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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1029/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21312
FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1029/06 (https://dejure.org/2006,21312)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2006 - 1 K 1029/06 (https://dejure.org/2006,21312)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2006 - 1 K 1029/06 (https://dejure.org/2006,21312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 3

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a
    Unmittelbare Darlehensverwendung i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG auch bei kurzer Überschreitung der sog. 30-Tage-Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Abzug der Versicherungsprämien als Sonderausgaben; Steuerfreiheit von Kapitalerträgen; Steuerfreiheit für die Überweisung von Darlehensmitteln auf ein Konto und der anschließenden Abbuchung zur Bezahlung der Anschaffungskosten oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Darlehensverwendung auch bei kurzer Überschreitung der sog. 30-Tage-Frist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1870
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 61/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1029/06
    Denn bei der Auszahlung eines Darlehens, das für die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes verwendet werden soll, auf ein Bau- oder Kontokorrentkonto handelt es sich nicht um ein steuersparendes Finanzierungsmodell, sondern um einen üblichen Zahlungsweg (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Juli 2004, Az.: VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184).

    Der BFH hat in seiner o.g. Entscheidung VIII R 61/03 wegen der Gestaltung des dort zugrunde liegenden Sachverhaltes zwar ausdrücklich offen gelassen, ob er dieser Auffassung folgen könnte.

    Die KG hat auch anders als der Kläger in dem der Entscheidung des BFH vom 13. Juli 2004 (Az.: VIII R 61/03, a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt keine Darlehensmittel, auch nicht teilweise oder nur vorübergehend, dazu verwandt, Festgelder anzulegen und daraus Zinsen zu erzielen.

  • FG Münster, 09.03.2005 - 1 K 1191/02

    Kapitaleinkünfte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1029/06
    Denn die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG wirkt nicht personenbezogen, sodass auch eine schädliche Verwendung durch oder für Dritte hiervon erfasst ist (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 09. März 2005, Az.: 1 K 1191/02 F, EFG 2005, 1678 m.w.N.).
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