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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4361
FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03 (https://dejure.org/2007,4361)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 K 366/03 (https://dejure.org/2007,4361)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 K 366/03 (https://dejure.org/2007,4361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Arbeitslohn bei Ausgleichszahlungen eines aus der VBL ausscheidenden Arbeitgebers an seine ehemals pflichtversicherten Arbeitnehmer

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; LStDV § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitslohn bei Ausgleichzahlungen als Entschädigung für Ausscheiden aus Versorgungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichszahlungen eines aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ausscheidenden Arbeitgebers an seine ehemals pflichtversicherten Arbeitnehmer als Arbeitslohn; Entlohnungscharakter des dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeten Vorteils; Bestimmung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuernachteile für Arbeitnehmer bei Ausscheiden seines Arbeitgebers aus der VBL - Auszahlung des Versorgungsguthabens ist nicht zu versteuern

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ausgleichzahlungen als Entschädigung für Ausscheiden aus Versorgungsanstalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 682
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BFHE 210, 447, BStBl II 2006, 500, jeweils m.w.N.).

    Aus diesen Gründen waren auch die wegen des Ausscheidens der X-Bank alt geleisteten Gegenwertszahlungen an die VBL kein Arbeitslohn (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528).

  • BFH, 20.09.1996 - VI R 57/95

    Zahlungen des Arbeitgebers zur Erfüllung eines zivilrechtlichen …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Allein der Umstand, dass eine Leistung des Arbeitgebers tatsächlich oder rechtlich im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, reicht zur Bejahung des Tatbestandsmerkmals "für eine Beschäftigung" allein nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 57/95, BFHE 181, 298, BStBl II 1997, 144).

    Dass dieser Anspruch ohne das Arbeitsverhältnis nicht entstanden wäre, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 57/95, BFHE 181, 298, BStBl II 1997, 144).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Gesetzliches Leitbild der Rentenbesteuerung ist der Kauf einer im Zeitablauf konstanten Leibrente durch eine aus versteuertem Einkommen geleistete einmalige Zahlung (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73).
  • FG Münster, 21.02.2003 - 11 K 1158/01

    Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Dem stehe aber der koordinierte Ländererlass vom 5. Mai 2003 entgegen (Erlass des FM Niedersachsen, DB 2003, 1602).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Die Besteuerung der Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG basiert demnach auf der fiktiven Annahme einer auf die Dauer der mittleren Lebenserwartung für männliche Personen laufenden Zeitrente mit einer Verzinsung von 5, 5 v.H. bei vorschüssiger Zahlweise und über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibendem Zinsanteil, der allein der Besteuerung unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    VBL-Renten sind ebenso wie Sozialversicherungsrenten Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteil 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04

    Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 14. September 2005 VI R 32/04, BFHE 210, 447, BStBl II 2006, 500, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Mit der von der VBL zu zahlenden Zusatzversorgung sollte die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Grundversorgung bis zur Höhe einer nach §§ 41 bis 43a VBLS errechneten Gesamtversorgung aufgestockt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshof vom 16. März 1988 IVa ZR 154/87, BGHZ 103, 370).
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Mit Ausnahme der Unterhaltsrenten in § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG und des Realsplittings in § 22 Nr. 1a EStG lässt sich dem Einkommensteuerrecht die generelle Geltung eines Korrespondenzprinzips nicht entnehmen (grundlegend BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03
    Der Rechtsnachfolger tritt in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers ein, zu denen auch das Versorgungsversprechen gehört (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 1993 3 AZR 586/92, DB 1994, 1683).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 154/99

    Arbeitslohn bei Zuwendungen an Pensionskasse

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 178/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/99

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

  • BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69

    Zukunftsicherungs-Freibetrag in Ausnahmefällen auch für Ruhegeldempfänger

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 682 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09

    Freiwillige Zuwendung der ehemaligen Konzernmutter als Arbeitslohn: Abgrenzung …

    Im Weiteren habe auch das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.01.2007 (1 K 366/03, EFG 2007, 682) entschieden, dass bei einer kapitalisierten Abfindung des "alten Arbeitgebers" durch Ausgleichszahlungen in besonderen Fällen gerade kein Arbeitslohn im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliege.
  • FG Köln, 25.03.2009 - 12 K 5166/04

    Anspruch eines öffentlichen Arbeitgebers auf Erstattung pauschaler Lohnsteuer …

    Die Ausführungen des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 30.01.2007 (EFG 2007, 682) belegten, dass es in der Auszahlungsphase nicht zwangsläufig zu einer Doppelbesteuerung komme.

    Bei Auszahlung der Rente dürfte zu hinterfragen sein, inwieweit Anwartschaften bereits aus versteuerten Umlagen aufgebaut wurden (vgl. dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2007 1 K 366/03, EFG 2007, 682).

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07

    Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …

    h) Der Senat folgt nicht der Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 30.01.2007, 1 K 366/03, EFG 2007, 682 , Az. der Revision: VI R 16/07), wonach die Umlagezahlung die Anwartschaft auf eine dynamische Versorgungsrente repräsentiere.
  • FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06

    Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn

    Mit der von der VBL zu zahlenden Zusatzversorgung sollte die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Grundversorgung bis zur Höhe einer nach §§ 41 bis 43a VBLS errechneten Gesamtversorgung aufgestockt werden (siehe FG Baden-Württemberg 1 K 366/03 vom 30.01.2007, EFG 2007, 682 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshof vom 16. März 1988 IVa ZR 154/87, BGHZ 103, 370).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1223/09

    Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach …

    Im Weiteren habe auch das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.01.2007 ( 1 K 366/03, EFG 2007, 682 ) entschieden, dass bei einer kapitalisierten Abfindung des "alten Arbeitgebers" durch Ausgleichszahlungen in besonderen Fällen gerade kein Arbeitslohn im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliege.
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