Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Keine Förderung einer nicht investierenden bzw. Wohnungen an Mitglieder überlassenden Genossenschaft, Zeitraum für den Beginn der Investitionstätigkeit - Öffentlichkeit des Verfahrens
- Judicialis
EigZulG § 2; ; EigZulG § 11 Abs. 5; ; EigZulG § 15 Abs. 1; ; EigZulG § 17
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen; öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen - Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
- BFH, 11.11.2009 - IX B 61/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1282
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00
EigZulG § 17
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Dadurch sei der Geschäftsbetrieb mangels neuer Mitglieder bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2002, 274 behindert gewesen.Aber auch derjenige wird dem Förderzweck des genossenschaftlichen Wohnens gerecht, der sich -ohne eine Selbstnutzung anzustreben- nur kapitalmäßig an der Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt und mit dem Erwerb von Anteilen die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaften verbessert: Er trägt dazu bei, Wohnraum für diejenigen Genossenschaftsmitglieder zu schaffen, die selbst dazu nicht in der Lage sind ( BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BStBl II 2002, 274).
Denn erst durch das Zeichnen neuer Anteile und dem damit verbundenen Kapitalzufluss wird die Gesellschaft in den Stand gesetzt, neue Wohnungen zu schaffen ( BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BStBl II 2002, 274).
Zu Unrecht verweist der Kläger auf das BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BStBl II 2002, 274, dort : II. 3. b) der Entscheidungsgründe.
- BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73
Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens soll gewährleisten, dass sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich "in aller Öffentlichkeit", nicht hinter verschlossenen Türen, abspielt, er dient letztlich der Kontrolle der Gerichte (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1977 VII R 122/73, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) 121, 392, BStBl II 1977, 431).Eine an jedermann gerichtete Kundmachung über Ort und Zeit einer Gerichtsverhandlung mag nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein, eine solche Kundmachung wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlungen nicht gefordert (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; Entscheidung des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. April 1989 5 BJ 331/88, RegNr.18453, BSGIntern).
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, dass die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluss vom 8. April 1988 III R 43/87, [...]).
- BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06
Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Bereits der Wortlaut dieser Vorschrift deutet auf die Art der Tätigkeit der Genossenschaft hin, deren Anteile das Gesetz wie ein Objekt i.S. des § 2 EigZulG begünstigt: Es muss sich um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden in der Satzung formulierten Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt ( BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 28/06, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2007, 1635).Nur unter dieser Voraussetzung ist das geförderte Anteilseigentum mit Wohnungseigentum überhaupt vergleichbar ( BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635).
- BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Dem genügt es, wenn ein Unbeteiligter ohne Schwierigkeiten erfragen kann, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet ( BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543).Um eine Verletzung über die Öffentlichkeit schlüssig darzutun, muss der Kläger also vortragen, dass die Verhandlung im Streitfall in Räumen stattfand, zu denen während der Dauer der Verhandlung nicht grundsätzlich jedermann der Zutritt offen stand ( BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543).
- BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08
Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Zwar setzt das Gesetz setzt nicht voraus, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden, und ebenso wenig, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen ( BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFH/NV 2009, 251). - BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84
Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offen steht ( BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551;… vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411). - FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
Begünstigte Genossenschaft nach § 17 EigZulG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken werden hingegen in erster Linie solche Mittel eingesetzt, die der Anschaffung, Herstellung, Instandsetzung und Verwaltung von Wohnraum dienen (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 27. Januar 2006 2 B 2192/05, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 558). - BFH, 10.08.1988 - IV R 31/88
Rüge der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens mit einer zulassungsfreien …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offen steht ( BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551; vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411). - BFH, 08.04.1988 - III R 43/87
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, dass die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluss vom 8. April 1988 III R 43/87, [...]). - BSG, 24.04.1989 - 5 BJ 331/88
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Eine an jedermann gerichtete Kundmachung über Ort und Zeit einer Gerichtsverhandlung mag nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein, eine solche Kundmachung wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlungen nicht gefordert (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; Entscheidung des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. April 1989 5 BJ 331/88, RegNr.18453, BSGIntern).
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 10 K 3944/08
Zur Eigenheimzulage nach § 17 EigZulG für die Beteiligung an einer Genossenschaft
In einem gleichgelagerten Fall habe das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 9. März 2009, 6 K 304/05, EFG 2009, 1282 den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft nicht als eigenheimzulagebegünstigt angesehen.Ferner ist dem Klägervertreter Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 9. März 2009 6 K 304/05, EFG 2009, 1282 und dem Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. November 2009 IX B 61/09, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 932, mit dem der BFH die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat, gegeben worden.
Die eingesammelten Mittel sind nicht zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken eingesetzt worden (vgl. FG Baden-Württemberg-Urteil vom 9. März 2009 6 K 304/05, EFG 2009, 1282;… BFH-Beschluss vom 11. November 2009 IX B 61/09, BFH/NV 2010, 932).
- FG Sachsen, 17.04.2012 - 3 K 1531/07
Zeitnahe Umsetzung des Satzungszwecks der Förderung des genossenschaftlichen …
Die Beantwortung der Frage, wann die Überlassung von Wohnungen durch die Genossenschaft an Genossenschaftsmitglieder noch rechtzeitig erfolgt, um den Erwerb von Genossenschaftsanteilen förderfähig zu machen oder deren Halten förderfähig zu erhalten, kann mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht absolut und für jeden Einzelfall einheitlich erfolgen (vgl. das FG Baden-Württemberg, das in einem Urteil vom 9. März 2009 - 6 K 304/05 -, EFG 2009, 1282 davon ausgeht, dass zumindest drei Jahre nach Gründung der Genossenschaft die Phase der Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sein müsse und die Genossenschaft entsprechend dem Gesetzeszweck mit der eigenen Investitionstätigkeit zugunsten der Genossenschaftsmitglieder zu beginnen habe).
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