Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschlag vom Nennwert einer im Rahmen des Factorings verkauften Forderung als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abschlag vom Nennwert einer im Rahmen des Factorings verkauften Forderung als Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1289
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BFH, 17.06.1999 - III R 37/98
Prozeßkosten wegen Erbstreitigkeiten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Hierfür habe der BFH mit Urteil vom 17. Juni 1999 III R 37/98 (BFHE 189, 123, BStBl II 1999, 600) entschieden, dass diese Aufwendungen dem Vermögensbereich zuzuordnen seien.Deswegen sei auch die vom Bekl angeführte Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil in BFHE 189, 123, BStBl II 1999, 600 nicht einschlägig; wohl aber seit der Sachverhalt mit demjenigen eines Damnums vergleichbar.
Dadurch unterscheidet sich die Zwischenfinanzierung mittels Factoringgeschäft von Sachverhalten wie jenem, der dem vom Bekl angeführten Urteil des BFH in BFHE 189, 123, BStBl II 1999, 600 zugrunde gelegen hat und wo es bei Aufwendung der dort streitbefangenen Prozesskosten allein um die endgültige Absicherung des Übergangs einer Erwerbsquelle ging.
- BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Dies ergebe sich auch aus einer entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des BFH zu Vorfälligkeitsentschädigungen etwa in dessen Urteilen vom 23. April 1996 IX R 5/94 (BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595) und vom 14. Januar 2004 X R 28/01 (…BFH/NV 2004, 779), da der Kl jedenfalls nicht bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zugunsten von Geldanlagen unwiderruflich über den Kaufpreis verfügt habe.Anders als nach den BFH-Urteilen in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, (unter 2. a.) und in BFH/NV 2004, 779 (unter II. 2. b.), auf die der Bekl sich beruft, ist es nämlich seit den BFH-Urteilen vom 14. Januar 2004 IX R 34/01 (…BFH/NV 2004, 1091, unter II. 1.) und vom 6. Dezember 2005 VIII R 34/04 (BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, unter II. 2. b. bb.) für den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Erträgen aus der Vermietung des Nachfolgeobjekts nicht mehr erforderlich, dass der Steuerpflichtige spätestens bei Veräußerung des Altobjekts unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis zugunsten der Finanzierung eines neuen Vermietungsobjekts verfügt hat.
- BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Dies ergebe sich auch aus einer entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des BFH zu Vorfälligkeitsentschädigungen etwa in dessen Urteilen vom 23. April 1996 IX R 5/94 (BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595) und vom 14. Januar 2004 X R 28/01 (BFH/NV 2004, 779), da der Kl jedenfalls nicht bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zugunsten von Geldanlagen unwiderruflich über den Kaufpreis verfügt habe.Anders als nach den BFH-Urteilen in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, (unter 2. a.) und in BFH/NV 2004, 779 (unter II. 2. b.), auf die der Bekl sich beruft, ist es nämlich seit den BFH-Urteilen vom 14. Januar 2004 IX R 34/01 (…BFH/NV 2004, 1091, unter II. 1.) und vom 6. Dezember 2005 VIII R 34/04 (BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, unter II. 2. b. bb.) für den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Erträgen aus der Vermietung des Nachfolgeobjekts nicht mehr erforderlich, dass der Steuerpflichtige spätestens bei Veräußerung des Altobjekts unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis zugunsten der Finanzierung eines neuen Vermietungsobjekts verfügt hat.
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Anders als nach den BFH-Urteilen in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, (unter 2. a.) und in BFH/NV 2004, 779 (unter II. 2. b.), auf die der Bekl sich beruft, ist es nämlich seit den BFH-Urteilen vom 14. Januar 2004 IX R 34/01 (…BFH/NV 2004, 1091, unter II. 1.) und vom 6. Dezember 2005 VIII R 34/04 (BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, unter II. 2. b. bb.) für den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Erträgen aus der Vermietung des Nachfolgeobjekts nicht mehr erforderlich, dass der Steuerpflichtige spätestens bei Veräußerung des Altobjekts unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis zugunsten der Finanzierung eines neuen Vermietungsobjekts verfügt hat. - BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01
Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Sie gehören zu den Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht, subjektiv die Aufwendungen zur Nutzungsüberlassung gemacht werden und bei Würdigung der Gesamtumstände mit einem Totalüberschuss der Kapitaleinnahmen über die Zinsen und sonstigen Werbungskosten zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934, vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424, und vom 8. Juli 2003 VIII R 43/01, BFHE 203, 65, BStBl II 2003, 936;… vgl. Stuhrmann in Blümich, § 20 EStG Rz. 386;… Storg in Frotscher, EStG, § 20 Rz. 243, 249;… von Beckerath in Kirchhof, Kompaktkommentar EStG, § 20 Rz. 480). - BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88
Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Sie gehören zu den Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht, subjektiv die Aufwendungen zur Nutzungsüberlassung gemacht werden und bei Würdigung der Gesamtumstände mit einem Totalüberschuss der Kapitaleinnahmen über die Zinsen und sonstigen Werbungskosten zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934, vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424, und vom 8. Juli 2003 VIII R 43/01, BFHE 203, 65, BStBl II 2003, 936;… vgl. Stuhrmann in Blümich, § 20 EStG Rz. 386;… Storg in Frotscher, EStG, § 20 Rz. 243, 249;… von Beckerath in Kirchhof, Kompaktkommentar EStG, § 20 Rz. 480). - BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99
Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Auch hier werden die - angekauften - Forderungen bevorschusst, wobei hinzukommt, dass der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (das Delkredererisiko) übernimmt (BGH-Urteil vom 27. November 2000 II ZR 190/99, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 756, Deutsches Steuerrecht 2001, 543). - BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01
Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Anders als nach den BFH-Urteilen in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, (unter 2. a.) und in BFH/NV 2004, 779 (unter II. 2. b.), auf die der Bekl sich beruft, ist es nämlich seit den BFH-Urteilen vom 14. Januar 2004 IX R 34/01 (BFH/NV 2004, 1091, unter II. 1.) und vom 6. Dezember 2005 VIII R 34/04 (BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, unter II. 2. b. bb.) für den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Erträgen aus der Vermietung des Nachfolgeobjekts nicht mehr erforderlich, dass der Steuerpflichtige spätestens bei Veräußerung des Altobjekts unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis zugunsten der Finanzierung eines neuen Vermietungsobjekts verfügt hat. - BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Sie gehören zu den Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht, subjektiv die Aufwendungen zur Nutzungsüberlassung gemacht werden und bei Würdigung der Gesamtumstände mit einem Totalüberschuss der Kapitaleinnahmen über die Zinsen und sonstigen Werbungskosten zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934, vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424, und vom 8. Juli 2003 VIII R 43/01, BFHE 203, 65, BStBl II 2003, 936;… vgl. Stuhrmann in Blümich, § 20 EStG Rz. 386;… Storg in Frotscher, EStG, § 20 Rz. 243, 249;… von Beckerath in Kirchhof, Kompaktkommentar EStG, § 20 Rz. 480). - BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71
Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05
Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt sich das unechte Factoring damit als ein Kreditgeschäft dar, das sich kaum von der gewöhnlichen Sicherungsabtretung unterscheidet (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Mai 1972 VIII ZR 170/71, BGHZ 58, 364, Wertpapier-Mitteilungen 1972, 683). - BFH, 01.10.1996 - VIII R 88/94
Zum Abzug von Schuldzinsen für ein mit Kredit finanziertes Berlin-Darlehen als …
- BFH, 06.12.1965 - GrS 2/64
Einbehaltung eines Damnums bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens
- BFH, 07.11.1978 - VIII R 183/75
Örtliche Zuständigkeit - Darlehn - Kapitalvermögen - Damnum
- BFH, 25.10.1979 - VIII R 59/78
Privates BerlinDarlehn - Kredit - Schuldzinsen - Werbungskosten - Einkünfte aus …
- BFH, 26.06.1975 - VIII R 78/71
Für den Abflußzeitpunkt eines Damnums ist die Damnumsabrede maßgebend
- FG München, 29.06.2010 - 1 K 2663/07
US-Lebensversicherungzweitmarkt-Fonds werden nicht gewerblich, sondern im Rahmen …
Die mit dem echten Factoring verbundenen Tätigkeiten führt der Factor als neuer Gläubiger für sich selbst im eigenen Interesse aus; sie sind nichtsteuerbar (…vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 V R 57/88, BFH/NV 1994, 506; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2008 4 K 19/05, EFG 2009, 1289; jeweils m.w.N.; Meyer-Scharenberg in DStR 2006, 1437). - VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05
Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich …
Rn. 34 Neben dem Hauptsacheverfahren zur Aufenthaltserlaubnis (4 K 403/05), welches gleichzeitig verhandelt wurde, ist beim Gericht jeweils noch ein Eilverfahren zur Ausweisung (4 K 19/05) und zur Aufenthaltserlaubnis (4 K 416/05) anhängig.
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