Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Minderung des Streitwertes bei der Gewerbesteuer wegen Auswirkung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- Judicialis
EStG § 35
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 2 ; GKG § 66 Abs. 1 S. 1; EStG § 35
Keine Minderung des Streitwerts bei der Gewerbesteuer wegen Auswirkungen auf die Einkommensteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Minderung des Streitwerts bei der Gewerbesteuer wegen Auswirkungen auf die Einkommensteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 686
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Herstellung von Gebäudeteilen - Bauleistungen - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Streitwert (nur) der Steuerbetrag ist, um den in dem jeweiligen Verfahren unmittelbar gestritten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200, m.w.N.).Der BFH hat in der vorgenannten Rechtsprechung ausdrücklich herausgestellt, dass es für die Bestimmung des Streitwerts nicht auf das geltend gemachte (wirtschaftliche) Gesamtinteresse ankommt (s. BFH in BFH/NV 1999, 200, m.w.N.).
- BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Erinnerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08
Der Wert des Streitgegenstandes ist danach der streitige Steuermessbetrag vervielfacht mit dem für das Streitjahr geltenden Hebesatz der zuständigen Gemeinde (…s. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 "Gewerbesteuer", m.w.N.; s. ferner BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493, unter II. 2 b, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 7 K 283/04
Qualifizierung der Einkünfte bei Fortbildungseinrichtung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08
Streitig ist der Wert des Streitgegenstandes im Verfahren 7 K 283/04 vor dem Finanzgericht Baden- Württemberg. - BFH, 20.12.1985 - VIII R 341/82
Bemessung des Streitwertes im Rahmen eines Gewinnfeststellungsverfahrens
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08
Es war daher angemessen, den Streitwert der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungen zugunsten der Kostenschuldner pauschal mit 1 v.H. der streitigen Einkünfte anzusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 1985 VIII R 341/82, BFH/NV 1986, 481;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 "Einheitliche Gewinnfeststellung", m.w.N.).
- BFH, 16.12.2015 - X E 20/15
Streitwert in Gewerbesteuersachen und Anrechnung nach § 35 EStG - Entscheidung …
Rn. 16 Nichts anderes gilt im Übrigen auch für positive Auswirkungen, die sich aus einer Gewerbesteuerzahllast über den einkommensteuerrechtlichen Betriebsausgabenabzug auf die Einkommensteuer ergeben (vgl. hierzu zutreffend Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. September 2008 7 Ko 1955/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 686). - BFH, 26.09.2011 - VIII E 2/11
Streitwert bei der Gewinnfeststellung
Rn. 7 Bei dieser Sachlage kommt es auch nicht in Betracht, den Streitwert ausnahmsweise mit 1 % der festgestellten Gewinne zu ermitteln (…s. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juli 1985 VIII R 239/81, BFH/NV 1986, 174; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2008 7 KO 1955/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 686).
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