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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3350
FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09 (https://dejure.org/2010,3350)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2010 - 16 K 17/09 (https://dejure.org/2010,3350)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 16 K 17/09 (https://dejure.org/2010,3350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Holding: Nachweis des unmittelbaren Zusammenhangs der Eingangsleistungen mit einer unternehmerischen Tätigkeit - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit fehlender Leistungsbeschreibung, fehlender Angabe eines Leistungszeitpunkts oder ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 UStG; Art. 4 Abs. 2 RL 388/77/EWG; Art. 17 Abs. 2 Buchst. a RL 388/77/EWG
    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Tätigkeiten; Europarechtliche Vorgaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung; Anforderungen an eine Rechnung als Belegnachweis für den Vorsteuerabzug

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Nachweis der Unternehmereigenschaft bei geschäftsleitender Holding

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1
    Zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer Holding

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer Holding

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1768
  • EFG 2010, 1254
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Wirtschaftliche …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Rn. 26 Selbst wenn man ablehne, dass die Beratungsleistungen für die Umstrukturierung des A Konzerns und den Erwerb der Wirtschaftsgüter, die den A Untergesellschaften später zugeordnet wurden, nicht insgesamt in die Kostenelemente der zum Abzug berechtigenden Dienstleistungen eingingen, sei es nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27.09.2001, C-16/00, Cibo Partizipation SA) ausreichend, dass die Eingangsleistungen Teil der Gemeinkosten des Steuerpflichtigen seien und damit zu den Preiselementen aller Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens gehören.

    Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands ist (EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-16/00, Cibo Participations, Rn. 19, Slg. 2001, I-06663, UR 2001, 500).

    Insofern können auch Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG darstellen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die gemäß Artikel 2 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer unterliegen, wie etwa das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen der Holding an ihre Tochtergesellschaften (EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-16/00, Cibo Participations, Rn. 19, a.a.O.).

    Dem steht nicht entgegen, dass Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG sind, wenn sie Tätigkeiten darstellen, die gemäß Artikel 2 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer unterliegen (EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-16/00, a.a.O., Rn. 19).

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Die Vorsteuern auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen berechtigen jedoch nicht zum Abzug, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die aufgrund ihres nichtwirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallen (EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, UR 2008, 344, Rn. 28 ff).

    Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger zugleich (steuerpflichtige oder steuerfreie) wirtschaftliche Tätigkeiten und nichtwirtschaftliche - also nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallende - Tätigkeiten ausübt, ist der Abzug der Vorsteuer auf Aufwendungen nur insoweit zulässig, als diese Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i.S.d. Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG zuzurechnen sind (EuGH, vgl. Urteil vom 13. März 2008, a.a.O., Rdn. 28 ff.).

    Denn die Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen kann nicht zum Abzug berechtigen, soweit sie sich auf Tätigkeiten bezieht, die aufgrund ihres nichtwirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie fallen (EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06, a.a.O., Rn. 30).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 41/08

    Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Rn. 54 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen im § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert einen unmittelbaren Zusammenhang begründet, so dass die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH, Urteile vom 20.08.2009 V R 30/06, vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFH 219, 455, BStBl II 2009, 486; vom 19.11.2009 V R 41/08, BFHE nn., DStR 2010, 159).

    Die Steuer, die ausschließlich deswegen geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87, - Genius Holding -, Slg. 1989, 4227 sowie zuletzt vom 15. März 2007 Rs. C-35/05, Reemtsma, Slg. 2007, I-2425, BFH/NV Beilage 2007, 293 Rdnr. 23, m.w.N.; BFH, Urteil vom 19.11.2009 V R 41/08; BFHE nn, BFH/NV 2010, 562).

  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist dann gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (z.B. EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Rdn. 23 m.w.N., Slg 2007, I-01315, UR 2007, 225).

    Voraussetzung für das Vorliegen von Gemeinkosten ist jedoch auch in diesen Fällen, dass diese Kosten für Zwecke der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Klägerin aufgewendet wurden (EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Die Steuer, die ausschließlich deswegen geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87, - Genius Holding -, Slg. 1989, 4227 sowie zuletzt vom 15. März 2007 Rs. C-35/05, Reemtsma, Slg. 2007, I-2425, BFH/NV Beilage 2007, 293 Rdnr. 23, m.w.N.; BFH, Urteil vom 19.11.2009 V R 41/08;… BFHE nn, BFH/NV 2010, 562).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Die Steuer, die ausschließlich deswegen geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 C-342/87, - Genius Holding -, Slg. 1989, 4227 sowie zuletzt vom 15. März 2007 Rs. C-35/05, Reemtsma, Slg. 2007, I-2425, BFH/NV Beilage 2007, 293 Rdnr. 23, m.w.N.; BFH, Urteil vom 19.11.2009 V R 41/08;… BFHE nn, BFH/NV 2010, 562).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Rn. 54 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen im § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert einen unmittelbaren Zusammenhang begründet, so dass die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH, Urteile vom 20.08.2009 V R 30/06, vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFH 219, 455, BStBl II 2009, 486; vom 19.11.2009 V R 41/08, BFHE nn., DStR 2010, 159).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Das gilt selbst dann, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BFHE 223, 535, BStBl II 2009, 432).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BFH, Urteil vom 08.10.2008 V R 59/07 BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218;… Beschluss vom 16.12.2008 V B 228/07, BFH/NV 2009, 620).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
    Rn. 54 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen im § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert einen unmittelbaren Zusammenhang begründet, so dass die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH, Urteile vom 20.08.2009 V R 30/06, vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFH 219, 455, BStBl II 2009, 486; vom 19.11.2009 V R 41/08, BFHE nn., DStR 2010, 159).
  • BFH, 02.04.1997 - V B 26/96

    Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …

  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug …

  • BFH, 16.12.2008 - V B 228/07

    Kein Vorsteuerabzug aus "Beratungsleistungen" bei unzureichender …

  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl - "Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 4, 17 und …

  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendungsbereich - Dienstleistung …

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …

  • FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05

    Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen …

  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

  • FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding …

  • BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08

    Verfahrensfehler - Ordnungsgemäßer Beweisantritt - Fehlen von …

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15

    Umsatzsteuer 2011, 2012; Ablehnung der Veranlagungen zur Umsatzsteuer 2013; …

    Rn. 65 Der Feststellung, dass die Klägerin auf dieser Grundlage als Unternehmerin anzusehen ist, weil sie (überwiegend an ihre Tochtergesellschaften) Leistungen gegen Entgelt erbracht hat, steht nicht das vom Beklagten zitierte Urteil des Finanzgerichts - FG - Niedersachsen (Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254) entgegen; dort hat das FG Niedersachsen sich auf den fehlenden Nachweis der Zuordnung der Kosten für die Eingangsumsätze, aus denen die dortige Klägerin den Vorsteuerabzug geltend machen wollte, zu ihren Ausgangsumsätzen gestützt.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07

    Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht …

    Rn. 13 c) Der Klägerin steht ein Vorsteuerabzug nicht zu, soweit die Leistungsbezüge, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften stehen, da sie insofern nicht wirtschaftlich und damit nicht unternehmerisch tätig war (vgl. auch FG München, Urteil vom 28. Januar 2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2735/10

    Vorsteuerabzug einer Holding aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit …

    Bei einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem Ausgangsumsatz, der mangels wirtschaftlicher Tätigkeit nicht dem Anwendungsbereich der Steuer unterliegt, besteht sodann --wie im Streitfall-- keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug (BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 V R 40/10, DStR 2012, 518; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht (FG), Urteil vom 4. Februar 2010 16 K 17/09, Entscheidungen der FG (EFG) 2010, 1254).
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