Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06 F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen; Abzugsverbot; Teilwertabschreibungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichzeitiges Inkrafttreten des Abzugsverbots für Teilwertabschreibungen auf ausländische Beteiligungen mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen; Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06 F
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Papierfundstellen
- EFG 2010, 591
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.01.2009 - C-377/07
STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Ergänzend hat die Vertreterin des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, dass das für Streubesitz ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.01.2009 C - 377/07, IStR 2009, 133 bei Mehrheitsbeteiligungen nicht einschlägig sei und der EuGH über die im Streitfall einschlägigen Konstellation bislang nicht entschieden habe.Rn. 16 1. Mit Urteil vom 22.01.2009 C - 377/07, IStR 2009, 133 hat der EuGH entschieden, dass bei Beteiligungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen (ausländischen) Kapitalgesellschaft Art. 56 EG dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung entgegensteht, wonach ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft.
Die Übergangsregelung in § 34 Abs. 4 (Abs. 7) KStG n.F. sei damit wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 22.1.2009 C - 377/07 dahingehend europarechtskonform auszulegen, dass die Neufassung des § 8b Abs. 2 und 3 KStG auch bei Auslandsbeteiligungen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden sei.
Richtig ist zwar, dass der EuGH im Urteil vom 22.01.2009 C - 377/07, IStR 2009, 133 das Vorabentscheidungsersuchen des BFH lediglich unter dem Gesichtspunkt der Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 56 EG geprüft hat.
Auf diese Entscheidung hat der EuGH auch im Urteil vom 22.01.2009 IStR 2009, 133 ausdrücklich Bezug genommen.
- BFH, 04.04.2007 - I R 57/06
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Der Entscheidung liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 4.04.2007 I R 57/06, BStBl II 2007, 945) zugrunde.Rn. 18 2. Der BFH hat mit Urteil vom 22.04.2009 (…DStR 2009, 1748 u. BFH/NV 2009, 1460) im Vorlagefall I R 57/06 nunmehr die Entscheidung des FG, das - mit anderer Begründung - die gewinnwirksame Teilwertabschreibung im Veranlagungszeitraum 2001 anerkannt hatte, bestätigt und klargestellt, dass im Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht ein Vorrang des Gemeinschaftsrechts besteht.
- EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Hierzu hat der EuGH bereits im Urteil vom 29.03.2007 Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Amtliche Sammlung 2007, I-2647 klargestellt, dass sich gebietsansässige Muttergesellschaften hinsichtlich ihrer Verluste aus Abschreibungen auf Beteiligungswerte an Tochtergesellschaften unabhängig davon, ob es sich um Beteiligungen an in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften handelt, in einer vergleichbaren Situation befinden. - BFH, 09.08.2006 - I R 95/05
Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Auf die Frage des Verhältnisses zwischen Niederlassungsfreiheit und der auch für Beteiligungen in Drittstaaten relevanten Kapitalverkehrsfreiheit (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 9.08.2006 I R 95/05, BStBl II 2007, 279 und Gosch, KStG, § 8b Rdnr. 59 m.w.N.) kommt es im Streitfall nicht an, da es sich um eine Beteiligung in einem EU-Mitgliedsstaat handelt. - BFH, 22.04.2009 - I R 57/06
Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06
Rn. 18 2. Der BFH hat mit Urteil vom 22.04.2009 (DStR 2009, 1748 u. BFH/NV 2009, 1460) im Vorlagefall I R 57/06 nunmehr die Entscheidung des FG, das - mit anderer Begründung - die gewinnwirksame Teilwertabschreibung im Veranlagungszeitraum 2001 anerkannt hatte, bestätigt und klargestellt, dass im Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht ein Vorrang des Gemeinschaftsrechts besteht.
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG 1999 n. F. bei Auslandsbeteiligungen im VZ 2001
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der dagegen gerichteten Klage durch Urteil vom 27. Oktober 2009 6 K 2724/06 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 591) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. April 2009 I R 57/06 (…BFH/NV 2009, 1460) und dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts statt. - FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
Hieraus wird in der Rechtsprechung hergeleitet, § 8b Abs. 3 KStG 1999 idF vom 20. Dezember 2001 sei europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf ausländische Beteiligungen zeitgleich mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen in Kraft trete und deshalb erstmals im Veranlagungszeitraum 2002 anwendbar sei (Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Oktober 2009 6 K 2724/06 F, EFG 2010, 591; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BFH vom 8. Juni 2010 I B 199/09 als unbegründet zurückgewiesen).
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