Rechtsprechung
| FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 2 Satz 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der auf die gesamte Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen entfallenden Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme des Dienens von Ansprüchen aus einer Versicherung zur ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kapitaleinkünfte: - Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06 E
- BFH, 12.10.2011 - VIII R 2/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 643
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- FG Schleswig-Holstein, 13.11.2002 - 3 K 133/00
Ansprüche aus einer Versicherung "die der Tilgung eines Darlehens dienen"
Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.11.2002, Az. 3 K 133/00, EFG 2003, S. 298) sei das Tatbestandsmerkmal des Dienens im Sinne von § 10 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann erfüllt, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers vorliege.Rn. 29 Hingegen soll es steuerunschädlich sein, wenn erst nach Fälligkeit der Versicherung im Erlebensfalle die Versicherungsleistungen zur Darlehenstilgung verwendet werden, ohne dass vorher eine Tilgung/Sicherungsabrede bestanden hat (so auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 13.11.2002 - 3 K 133/00, EFG 2003, 298 rkr).
- FG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - 3 K 133/00
Schädliche Verwendung einer Lebensversicherung
Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.11.2002, Az. 3 K 133/00, EFG 2003, S. 298) sei das Tatbestandsmerkmal des Dienens im Sinne von § 10 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann erfüllt, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers vorliege.Rn. 29 Hingegen soll es steuerunschädlich sein, wenn erst nach Fälligkeit der Versicherung im Erlebensfalle die Versicherungsleistungen zur Darlehenstilgung verwendet werden, ohne dass vorher eine Tilgung/Sicherungsabrede bestanden hat (so auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 13.11.2002 - 3 K 133/00, EFG 2003, 298 rkr).
- BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche …
Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06
Der Bundesfinanzhof hat jedoch in zahlreichen Entscheidungen vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG sowie des Normzwecks zu Fragen eines steuerschädlichen Einsatzes von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen Stellung genommen (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.2004 VIII R 48/02, BFH/E 207, 136, BStBl. II 2004, 1060; zuletzt vom 04.07.2007 VIII R 46/06, Der Betrieb - DB - 2007, 2403, jeweils mit weiteren Nachweisen) und hat im Wesentlichen den Rechtsgrundsätzen im BMF - Schreiben vom 15.06.2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl. I 2000, 2118 Tz. 4 zugestimmt. - BFH, 13.07.2004 - VIII R 48/02
Teilweise steuerschädliche Verwendung
Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3655/06
Der Bundesfinanzhof hat jedoch in zahlreichen Entscheidungen vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG sowie des Normzwecks zu Fragen eines steuerschädlichen Einsatzes von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen Stellung genommen (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.2004 VIII R 48/02, BFH/E 207, 136, BStBl. II 2004, 1060; zuletzt vom 04.07.2007 VIII R 46/06, Der Betrieb - DB - 2007, 2403, jeweils mit weiteren Nachweisen) und hat im Wesentlichen den Rechtsgrundsätzen im BMF - Schreiben vom 15.06.2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl. I 2000, 2118 Tz. 4 zugestimmt.
- BFH, 12.10.2011 - VIII R 2/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 10. 2011 VIII R 6/10: …
Rn. 5 Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 643 veröffentlichten Urteil vom 8. Dezember 2009 1 K 3655/06 E als unbegründet zurück. - BFH, 12.10.2011 - VIII R 6/10
Steuerpflicht von Zinsen auf Kapitallebensversicherungen
Rn. 5 Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 643 veröffentlichten Urteil vom 8. Dezember 2009 1 K 3656/06 F als unbegründet zurück. - FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 139/05
Zur steuerschädlichen Verwendung von Lebensversicherungen ist deren …
Nach Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg ist eine zivilrechtlich wirksame Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen nicht Voraussetzung für ein "Dienen" im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2009 1 K 3655/06 E, 1 K 3656/06 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 643).
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