Rechtsprechung
| FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der Rücklagenbildung, wenn durch die Investition keine Betriebserweiterung vorgenommen wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von zusätzlichen Betriebsausgaben aus der Ansparrücklage bei der Zusammenveranlagung i.R.d. gewerblichen Einkünfte; Erforderlichkeit der verbindlichen Bestellung einer Photovoltaikanlage für die Bildung einer Rücklage nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparrücklage: - Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der Rücklagenbildung, wenn durch die Investition keine Betriebserweiterung vorgenommen wird.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ansparrücklage bei Erweiterung einer Photovoltaikanlage?
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08 E
- BFH, 31.01.2013 - III R 15/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 950
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" ist erfüllt, wenn aufgrund aller Umstände des Einzelfalls und der gegenwärtigen, bereits vorhandenen Tatsachen die Entscheidung getroffen werden kann, dass die Investition wahrscheinlich durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184).Auch im Falle einer wesentlichen Erweiterung eines bestehenden Betriebs muss der Steuerpflichtige zum Zwecke der gebotenen Konkretisierung der Investitionen den Nachweis erbringen, dass er die betreffenden Investitionsgüter im maßgeblichen Zeitpunkt bereits verbindlich bestellt hat (BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184).
Insoweit gelten für Neugründungen und wesentliche Erweiterungen von bestehenden Betrieben besondere Anforderungen an die Konkretisierung der vorgeblich geplanten Investitionen, da es bei diesen notwendig ist, das Vorhandensein eines Betriebs, für den Investitionen geplant sind, von bloßen Vorbereitungshandlungen abzugrenzen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184).
- FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
Auszug aus FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Der Beklagte hat auf das Urteil des FG Münster 6. Senat, 30. August 2005, Az: 6 K 6539/03 F EFG 2006, 255 , Aktenzeichen beim BFH : 1 R 104/05 verwiesen. - FG München, 22.04.2008 - 13 K 966/06
Ansparabschreibung: Nachweis bzw. Prognoseentscheidung hinsichtlich …
Auszug aus FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Das Finanzgericht München ist bei einer Versechsfachung der Kapazität allerdings von einer wesentlichen Betriebserweiterung ausgegangen (s. FG München Urteil vom 22. April 2008 13 K 966/06 juris). - BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Das setzt voraus, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklage gebildet werden soll, verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 VI R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182.). - BFH, 25.03.2002 - VI R 30/00
Auszug aus FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Das setzt voraus, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklage gebildet werden soll, verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 VI R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182.).
- BFH, 31.01.2013 - III R 15/10
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
Rn. 5 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 950 veröffentlichten Urteil statt. - FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei …
Es spricht einiges dafür, die verbindliche Bestellung als eine Möglichkeit anzusehen, die voraussichtliche Investition hinreichend zu konkretisieren (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935; FG Münster, Urteil vom 21.01.2010 - 11 K 435/08 E, EFG 2010, 950).
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