Rechtsprechung
| FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsaufspaltung: Verpachtung eines Mandantenstammes eines Steuerberaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsaufspaltung bei Verpachtung freiberuflichen Mandantenstammes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpachtung eines Mandantenstammes als Gegenstand einer Betriebsaufspaltung und dadurch begründete Hinzurechnung der Pachtzinsen zum Gewerbeertrag einer GmbH; Sachliche und personelle Verflechtung des gewerblichen Betriebsunternehmens mit dem Besitzunternehmen als ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsaufspaltung bei Verpachtung freiberuflichen Mandantenstammes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
- BFH, 08.04.2011 - VIII B 116/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 47
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Rn. 24 Auch wenn die dogmatische Begründung der Betriebsaufspaltung in Detailfragen streitig ist, nimmt die überwiegende Literatur einhellig mit der Rspr. an, dass das Besitzunternehmen über das Betriebsunternehmen am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und daher Einkünfte derselben - gewerblichen - Einkunftsart wie dieses erzielt, auch wenn der BFH Besitz- und Betriebsunternehmen als weitgehend rechtlich selbständig behandelt (…Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 807; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971, GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63). - BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Der Mandantenstamm ist eine, wenn nicht gar die wesentliche Betriebsgrundlage der Steuerberaterkanzlei (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433 BStBl II 2009, 43;… vom 13. Dezember 2005 XI R 45/04, BFH/NV 2006, 1453). - BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96
Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Das hat der BFH für die durch eine Freiberufler-Personengesellschaft begründete Betriebsaufspaltung entschieden (BFH- Urteil vom 13. November 1997 IV R 67/96, BFHE 184, 512, BStBl II 1998, 254).
- BFH, 29.03.2006 - X R 59/00
Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Die Tätigkeit des Besitzunternehmens führt somit unmittelbar zu gewerblichen Einkünften, wobei Merkmale des Betriebsunternehmen (etwa die Gewerbesteuerfreiheit) an das Besitzunternehmen weitergereicht werden und in die Beurteilung dessen gewerblicher Tätigkeit einfließen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661). - BFH, 14.01.1998 - X R 57/93
Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Dies ist zwar etwa dann der Fall, wenn er mit dem gesamten Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925) oder auch gesondert veräußert wird, ohne dass etwa wegen verbilligter Veräußerung bzw. disquotaler Einlage in ein anderes Betriebsvermögen ein Fall der Entnahme vorliegt (vgl. zu diesen Fällen BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 63/87, BFHE 164, 513, BStBl II 1991, 832). - BFH, 18.05.1994 - I R 109/93
Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Dies ist zwar etwa dann der Fall, wenn er mit dem gesamten Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925) oder auch gesondert veräußert wird, ohne dass etwa wegen verbilligter Veräußerung bzw. disquotaler Einlage in ein anderes Betriebsvermögen ein Fall der Entnahme vorliegt (vgl. zu diesen Fällen BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 63/87, BFHE 164, 513, BStBl II 1991, 832). - BFH, 13.12.2005 - XI R 45/04
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Der Mandantenstamm ist eine, wenn nicht gar die wesentliche Betriebsgrundlage der Steuerberaterkanzlei (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433 BStBl II 2009, 43; vom 13. Dezember 2005 XI R 45/04, BFH/NV 2006, 1453). - BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87
Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Dies ist zwar etwa dann der Fall, wenn er mit dem gesamten Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925) oder auch gesondert veräußert wird, ohne dass etwa wegen verbilligter Veräußerung bzw. disquotaler Einlage in ein anderes Betriebsvermögen ein Fall der Entnahme vorliegt (vgl. zu diesen Fällen BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 63/87, BFHE 164, 513, BStBl II 1991, 832). - BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87
1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage - …
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Ebenso hat der BFH Einkünfte als gewerblich kraft Betriebsaufspaltung beurteilt, die ein zunächst freiberuflicher Erfinder aus dem seiner verflochtenen GmbH eingeräumten Nutzungsrecht an der Erfindung erzielte (BFH-Urteil vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415). - BFH, 05.05.1999 - IV B 35/98
Freiberufler; Entwicklung von Software
Auszug aus FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10
Das gilt selbst dann, wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 IV B 35/98, BFH/NV 1999, 1328, m.w.N.;… Schmidt, a.a.O. § 15 Rz. 97 ff.). - BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit
- BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15
Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des …
Die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Mandantenstamms an die A-GmbH führte zum Entstehen einer sachlichen Verflechtung, da der Mandantenstamm eine, wenn nicht gar die wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberaterkanzlei ist (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1135, und die dazu ergangene Vorentscheidung des FG München vom 10. Juni 2010 8 K 460/10, EFG 2011, 47).Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Freiberufler --wie im Streitfall der Kläger-- gewerbliche Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung eines Mandantenstamms neben einer daneben fortgeführten freiberuflichen Tätigkeit erzielt (s. zutreffend FG München in EFG 2011, 47;… nachgehend Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1135).
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