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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12300
FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06 (https://dejure.org/2010,12300)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 K 1993/06 (https://dejure.org/2010,12300)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 K 1993/06 (https://dejure.org/2010,12300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG 2003 § 7 S. 2
    Minderung des Gewerbeertrags durch i. R. d. Vorbereitungshandlungen vor Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs anfallende Aufwendungen einer unter § 7 S. 2 GewStG 2003 fallenden Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ertragsmindernde Berücksichtigung von im Zuge der Aufnahme eines Geschäftsbetriebs einer KG entstandener Betriebsausgaben bei Berechnung der Gewerbesteuer; Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftsverkehr trotz fehlender Ausrichtung des regulären Ablaufs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Gewerbesteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Abzugsfähigkeit von Vorbereitungsaufwendungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 725
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
    Entscheidend war, wann die Voraussetzungen für die erforderliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tatsächlich erfüllt waren, so dass das Unternehmen sich mit eigenen gewerblichen Leistungen beteiligen konnte (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 5. März 1998 IV R 23/97, Sammlungen der Entscheidungen des BFH - BFHE - 186, 142, Bundessteuerblatt- BStBl. - II 1998, 745, vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl. II 2004, 464).

    Rn. 31 Durch die Einführung des § 7 Satz 2 GewStG 2003 weicht der Gesetzgeber von der bis dahin geltenden Rechtslage ab, wonach Abwicklungsgewinne und Anteilsveräußerungen von Personengesellschaften, auch soweit an ihnen keine natürlichen Personen und/oder ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt waren, dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer unterlagen (vergleiche BFH, Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl. II 2004, 464 unter III.2.;… Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 7. Auflage 2009, § 2 Rz. 432).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
    Dies alles gilt insbesondere für das Ertragsteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 105, 73, BStBl. II 2002, 618 unter C. IV. 1.; Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, DStR 2010, 1563 unter C. I. 2.).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
    Dies alles gilt insbesondere für das Ertragsteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 105, 73, BStBl. II 2002, 618 unter C. IV. 1.; Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, DStR 2010, 1563 unter C. I. 2.).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
    Rn. 30 Die Regelung des § 7 Abs. 2 GewStG 2003 ist auch verfassungskonform und daher für die Entscheidung des Streitfalls zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 29/07,BFHE 230, 215, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 2123).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
    Entscheidend war, wann die Voraussetzungen für die erforderliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tatsächlich erfüllt waren, so dass das Unternehmen sich mit eigenen gewerblichen Leistungen beteiligen konnte (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 5. März 1998 IV R 23/97, Sammlungen der Entscheidungen des BFH - BFHE - 186, 142, Bundessteuerblatt- BStBl. - II 1998, 745, vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl. II 2004, 464).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …

    Rn. 9 Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 725 veröffentlicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der …

    Bloße Vorbereitungshandlungen, dazu gehört z. B. der kurzzeitige Probelauf von Betriebsanlagen, wenn dieser (z. B. anhand der verwendeten Rohstoffe) noch nicht dem Gesamtkonzept des eigentlichen regelmäßigen Betriebs entspricht, begründen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht (so zutreffend Gewerbesteuerrichtlinien [GewStR] R 2.5 Abs. 1 Satz 2 2009, Vorhandensein der Planungssoftware für ein Küchenplanungsstudio, vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 7 K 1993/06 , EFG 2011, 725 ).
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen - …

    Gegen eine Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der in den Vorjahren getätigten Aufwendungen (vgl. hierzu - im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GewStG - FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 7 K 1993, 06, EFG 2011, 725, Revision beim BFH anhängig unter IV R 54/10) spricht, dass die A das ihr gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB zustehende Wahlrecht, die Bauzeitzinsen zu aktivieren und den Veräußerungsgewinn dadurch entsprechend zu mindern, nicht ausgeübt hat.

    Wenn die Zahlung aber nur aufgrund der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GewStG gewerbesteuerpflichtig wäre, wäre zumindest fraglich, ob sich dann nicht die Vorlaufverluste aus den Jahren 2004 bis 2006 gewerbesteuerlich auswirken müssten (so FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 7 K 1993, 06, EFG 2011, 725, Revision beim BFH anhängig unter IV R 54/10).

  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines …

    Insbesondere weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010 (7 K 1993/06, EFG 2011, 725, Revision eingelegt, Az. des BFH: IV R 54/10) ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der …

    Bloße Vorbereitungshandlungen, dazu gehört z. B. der kurzzeitige Probelauf von Betriebsanlagen, wenn dieser (z. B. anhand der verwendeten Rohstoffe) noch nicht dem Gesamtkonzept des eigentlichen regelmäßigen Betriebs entspricht, begründen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht (so zutreffend Gewerbesteuerrichtlinien [GewStR] R 2.5 Abs. 1 Satz 2 2009, Vorhandensein der Planungssoftware für ein Küchenplanungsstudio, vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 7 K 1993/06 , EFG 2011, 725 ).
  • FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11

    Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten …

    Zudem erscheine auch die Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010, 7 K 1993/06 (EFG 2001, 725) rechtlich fraglich, da in dieser Entscheidung zu Recht positiv über die Frage entschieden worden sei, ob die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht von Anfang an bestehe bzw. ob nicht ein Anspruch des Steuerpflichtigen darauf bestehe, dass Betriebsausgaben, die mit einer steuerpflichtigen Veräußerung im Zusammenhang stünden, einbezogen werden müssten.
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