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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.01.2011 - 6 K 1574/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22933
FG Nürnberg, 05.01.2011 - 6 K 1574/10 (https://dejure.org/2011,22933)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.01.2011 - 6 K 1574/10 (https://dejure.org/2011,22933)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 6 K 1574/10 (https://dejure.org/2011,22933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1
    Übernahme von Berufshaftpflichtversicherungsbeiträgen angestellter Anwälte durch den Arbeitgeber ist steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung von einem angestellten Rechtsanwalt durch einen Arbeitgeber als Werbungskostenersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme von Berufshaftpflichtversicherungsbeiträgen angestellter Anwälte durch den Arbeitgeber ist steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 973
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.07.2007 - VI R 64/06

    Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.01.2011 - 6 K 1574/10
    Rn. 6 Zur Begründung führt er an, durch den auf das Anstellungsverhältnis verweisenden Zusatz im Briefkopf werde eine mögliche Außenhaftung der angestellten Rechtsanwälte als "Scheinsozien" - anders als im Fall des BFH-Urteils vom 26.07.2007 VI R 64/06 (vorgehend FG Nürnberg Urteil vom 04.05.2006 VI 200/2005) - ausgeschlossen.

    Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (BFH-Urteil vom 26.07.2007 VI R 64/06, BStBl II 2007, 892 m.w.N.).

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.01.2011 - 6 K 1574/10
    Rn. 14 1. Gemäß der geänderten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30.04.2009 VI R 54/07, BStBl II 2010, 996) stellt eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft nach § 42e EStG nicht mehr nur eine Wissenerklärung sondern einen feststellenden Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar.
  • FG Hamburg, 04.11.2014 - 2 K 95/14

    Kein geldwerter Vorteil für angestellte Anwälte durch die eigene …

    Entgegen der Ansicht des Beklagten ergibt sich ein solches Eigeninteresse nicht unter Heranziehung der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH zur Übernahme von Beiträgen zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts durch dessen Arbeitgeber (dazu FG Nürnberg, Urteil vom 4. Mai 2006, VI 200/2005, EFG 2007, 771; nachgehend BFH, Urteil vom 26. Juli 2007, VI R 64/06, BStBl II 2007, 892; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2008, 13 K 2508/08, juris; nachgehend BFH…, Beschluss vom 6. Mai 2009, VI B 4/09, BFH/NV 2009, 1431; FG Nürnberg, Urteil vom 5. Januar 2011, 6 K 1574/10, EFG 2011, 973; nachgehend BFH…, Beschluss vom 28. März 2011, VI B 31/11, BFH/NV 2011, 1322).

    Aufgrund der strengen Rechtsprechung zur Haftung des auf den Briefkopf aufgenommenen angestellten Anwalts als so genannter Schein-Sozius hafte dieser auch in von anderen Sozien verursachten Schadensfällen persönlich (vgl. nur FG Nürnberg, Urteil vom 5. Januar 2011, 6 K 1574/10, EFG 2011, 973).

  • FG Nürnberg, 27.02.2019 - 5 K 1199/17

    Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge

    Der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt weiche entscheidend von dem des FG Nürnberg vom 05.01.2011 (6 K 1574/10, EFG 2011, 973) ab, bei dem eine sog. Scheinsozietät vorgelegen habe.
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