Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/2008 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
(Zinsen auf das Eigenkapital als Gewinnanteil i. S. des § 26 KStG - Keine Bindung an die nationale Beurteilung des Quellenstaates hinsichtlich der Auslegung der Einkünfte aus Aktien - Keine einschränkende Auslegung von Art. 24 des DBA Brasilien bzgl. der Steuerfreistellung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft; Gewinnausschüttung aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft als Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer; Folgen einer Anwendbarkeit des Art. 24 Abs. 1 Buchst. c Abkommen zwischen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/2008
- FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/08
- BFH, 06.06.2012 - I R 6/11
- BFH, 06.06.2012 - I R 8/11
- BFH - I R 8/11 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 981
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/08
Ermittlung des Gewerbeertrags bei der Ausschüttung einer Tochtergesellschaft, …
Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
Rn. 19 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und den Beteiligtenvorbringen wird auf die Akte des Finanzgerichts auch im Verfahren 1 K 1958/2008 zum Gewerbesteuermessbetrag 1999 und die Steuerakten Bezug genommen.Urteil Az 1 K 1958/2008.
- BFH, 26.08.2010 - I R 53/09
Gewinnbeteiligung i. S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 - Auslegung …
Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
Rn. 37 Zur Auslegung abkommensrechtlicher Begriffe sind zunächst der Wortlaut und die Definitionen des Abkommens, sodann der Sinn und der Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich die Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts heranzuziehen (BFH-Urteil vom 26.08.2010 I R 53/09, DB 2010, 2772). - BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
Unerheblich ist hiernach insbesondere, ob die Bezüge zu Lasten des Gewinns oder zu Lasten der Vermögenssubstanz der Gesellschaft geleistet werden; auch kommt es nicht darauf an, in welche zivilrechtliche Form die Vorteilsgewährung gekleidet ist (BFH-Urteil vom 07.12.2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468). - BFH, 14.10.1992 - I R 1/91
Absetzen von Kapitalrückzahlung von den Anschaffungskosten bei …
Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
Der Begriff des Gewinnanteils i.S.d. § 26 KStG, wie er in den Absätzen 2 bis 5 verwendet wird, entspricht den in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) durch den Klammerzusatz definierten "Dividenden" und meint somit Anteile der Gesellschafter am ausgeschütteten Gewinn einer Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil vom 14.10.1992 I R 1/91, BStBl II 1993, 189). - BFH, 15.09.2004 - I R 16/04
Keine Kürzung gemäß § 9 Nr. 2a GewStG um verdeckte Gewinnausschüttung aus dem EK …
Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
Dies korrespondiert im Übrigen auch mit der Beurteilung vom "Gewinn aus Anteilen" bei § 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz (BFH-Urteil vom 15.09.2004 I R 16/04, BFH/NV 2005, 470).
- BFH, 06.06.2012 - I R 6/11
Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende
Das FG Nürnberg gab ihnen durch Urteile vom 14. Dezember 2010 1 K 1955/2008 und 1 K 1958/2008 statt; die Urteile sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 981 sowie in Internationales Steuerrecht 2011, 234 veröffentlicht. - FG Nürnberg, 30.01.2018 - 1 K 655/16
Steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Schwesterfirma aus den USA
Das FG Nürnberg habe in seinem Urteil vom 14.12.2010 1 K 1955/2008 (EFG 2011, 981) brasilianische Eigenkapitalzinsen als Gewinnanteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beurteilt, da sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien und nur Gesellschafter diese hätten erhalten können.Rn. 117 Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der Fallkonstellation, über die das Finanzgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 14.12.2010 1 K 1955/2008 (EFG 2011, 981), bestätigt vom BFH mit Urteil vom 06.06.2012 I R 6, 8/11 (BStBl II 2013, 111), zu entscheiden hatte.
- FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/08
Ermittlung des Gewerbeertrags bei der Ausschüttung einer Tochtergesellschaft, …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil des Senates aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.12.2010 im Verfahren 1 K 1955/2008 wegen Körperschaftsteuer 1999 verwiesen.Urteil 1 K 1955/2008.
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